Anläßlich der Aussage von EU-Kommissarin Cecilia Malmström im gestrigen FAZ-Interview, in den USA würden Webseiten mit Kinderpornographie nicht zeitnah gelöscht …
Im vergangenen Sommer hat eine deutsche Internet-Meldestelle 144 kinderpornographische Websites zurückverfolgt, 110 davon waren in Amerika. Man hat versucht, diese Seiten über das Providernetzwerk „Inhope“ zu löschen. Doch auch nach mehr als zwei Monaten waren noch mehr als die Hälfte dieser Seiten online abrufbar.
(Quelle: FAZ vom 14.04.2010, S. 5, online auch via FAZ.net)
… habe ich bei den Betreibern der drei in Frage kommenden Internet-Meldestellen nachgefragt, ob sie die Angaben der EU-Kommissarin bestätigen können bzw. woher diese Zahlen stammen.
Eine erste Antwort erreichte mich zeitnah von Frank Ackermann, Vizepräsident von INHOPE und Leiter Selbstregulierung und Jugendschutz bei ECO (http://www.internet-beschwerdestelle.de/):
Sehr geehrter Herr Schäfers,
von eco kommen diese Zahlen nicht, und nach meiner Kenntnis benachrichtigte im vergangenen Jahr keine andere Hotline ausländische Host-Provider. Inhope ist weder ein Providernetzwerk, was Frau Malmström als Vertreterin der Institution, die INHOPE zu 80% kofinanziert eigentlich wissen sollte, noch war die Benachrichtigung der Host-Provider im vergangenen Jahr verbreitete Praxis im INHOPE-Netzwerk.
Alexandra Koch, Leiterin der ECO-Beschwerdestelle hat mir diese Angaben inzwischen bestätigt:
Sehr geehrter Herr Schäfers,
wir können die von Frau Malmström genannten Zahlen nicht nachvollziehen. Unsere Erfahrungen sind andere.
Die seit Mai 2009 fortgeschriebene Statistik der eco-Beschwerdestelle, die zusammen mit der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e. V. unter dem Portal www.internet-beschwerdestelle.de erreichbar ist, verzeichnet für in Deutschland gehostete kinderpornografische Internetseiten eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Die Herunternahme erfolgt jeweils binnen Stunden oder Minuten. Im Ausland gespeicherte Angebote sind zu 50 Prozent binnen 5 Tagen, zu 93 Prozent binnen zwei Wochen und der Rest danach offline.
In der Zusammenarbeit mit den USA konnten wir seit Ende letzten Jahres erfreulicherweise deutliche Verbesserungen erzielen. Wir arbeiten innerhalb des Netzwerkes von Beschwerdestellen INHOPE derzeit intensiv daran, die Prozesse noch weiter zu verbessern. Über diese Bemühungen und den Stand ihrer Umsetzung ist die EU-Kommission übrigens im Bilde, weshalb diese Stellungnahme uns besonders erstaunt hat.
Die Antwort der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e. V. (FSM) sollte daher auch nicht weiter verwundern:
Die Beschwerdestelle der FSM, welche zusammen mit dem eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. die www.internet-beschwerdestelle.de betreibt, versteht sich als Schnittstelle, um kinderpornografische Inhalte an die betreffenden Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Deutsche Inhalte werden an das BKA gemeldet, der zuständigen Stelle in Deutschland für die Verfolgung von Delikten dieser Natur.
Bei ausländischen Inhalten erfolgt im Rahmen des Inhope-Netzwerkes zusätzlich eine Weiterleitung an die zuständige Inhope Länderhotline. Alles weitere, insbesondere die Weiterleitung an die örtlich zuständige nationale Polizei wird dann von der zuständigen Partner-Hotline veranlasst. Dieses Verfahren hat sich bewährt, da insbesondere bei kinderpornografischen Inhalten die Täterermittlung allerhöchste Priorität haben muss. Neben dem Löschen der angesprochenen Inhalte wird damit die Verfolgung organisierter Kriminalität gewährleistet.
Eine Antwort von Jugendschutz.net steht leider noch aus. Ich habe gestern Nachmittag zwar kurz telefonisch mit einer freundlichen Mitarbeiterin gesprochen, dabei allerdings auch nur erfahren, dass der mit der Hotline betraute Mitarbeiter ausser Haus sei, man sich aber kümmern werde.
Abseits der doch recht eindeutigen Antworten von ECO und FSM bleibt so zumindest die Möglichkeit offen, dass jugendschutz.net Provider direkt angeschrieben hat. Gehen wir davon aus, dass auch bei Jugendschutz.net die Täterermittlung Priorität genießt, wären hier wohl vor allem Fälle denkbar, die sich im juristischen Grenzbereich bewegen bzw. aus Sicht des deutschen Jugendschutzes zu beanstanden wären (Legale Pornographie ohne das in Deutschland erforderliche Altersverifikationssystem, in den USA nicht strafbewehrte Inhalte, o.ä.)
Auf ein entsprechendes Vorgehen seitens Jugendschutz.net hatte ich ja bereits im Zuge der Debatte hingewiesen, ob das BKA Provider im Ausland direkt anschreiben darf. Siehe dazu auch den Punkt “Internationale Zusammenarbeit” auf der Webseite von Jugendschutz.net:
jugendschutz.net hat in den letzten Jahren internationale Kontakte aufgebaut und geht auch gegen jugendschutzrelevante Angebote im Ausland vor, indem Provider über Verstöße informiert und um Schließung gebeten oder unzulässige Angebote an zuständige Stellen im Ausland gemeldet werden. Diese Praxis ist insbesondere bei schweren Verstößen (z.B. Rassismus, grenzwertiger Kinderpornografie) durchaus erfolgreich.
Das wäre soweit aber zunächst reine Spekulation. Schaun’ mer mal, wie Jugendschutz.net die Sache sieht. Und wer weiß, vielleicht findet sich sogar irgendwo ein Qualitätsjournalist, der im nächsten Interview mit Frau Malmström mal nachhakt.