Hans-Joachim Otto ist seit vergangenem Herbst parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Einer seiner Schwerpunkte dort sind u.a. „moderne Informations- und Kommunikationstechnologien“. Der FDP-Politiker aus Hessen hat eine lange Karriere als Bundestagsabgeordneter hinter sich. In der letzten Legislaturperiode war er u.a. Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages und stllv. Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Neben verschiedenen Partei- und Abgeordnetenämter schaffte er es, als Partner einer Kanzlei tätig zu sein. Das führte immer wieder zu Konflikten mit dem Transparenzanspruch für Abgeordnete. Auf die Vorwürfe ist er gerne eingegangen und hat sein Verhalten erklärt.
Zum Beispiel würde ein kurzer Blick auf meine Homepage www.hans-joachim-otto.de bereits verraten, daß ich (übrigens schon seit Bestehen der Homepage) alle meine sogenannten Nebentätigkeiten offenlege; völlig unabhängig davon, was der Bundestagspräsident veröffentlicht. Herr Boës fragt, „für wen arbeiten diese Dame und diese Herren eigentlich“? Die Antwort: schauen Sie doch einfach auf den Homepages der Abgeordneten nach!
Da haben wir nachgeschaut und nichts gefunden. Dazu später mehr.
Im Februar 2009, kurz vor Beginn des Bundestagswahlkampfes 2009, wechselte er als Partner zur Kanzlei Schalast & Partner, um das Team für Telekommunikation, Medien und Technologie zu leiten. Seine parallele Tätigkeit als Abgeordneter war dabei kein Problem, da er „nach eigenen Schätzungen etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit der Politik“ widmete. In einer Pressemeldung zum Wechsel erklärte er:
Mit Otto will Schalast vor allem die TMT-Praxis wieder ausbauen. “Viele meiner Mandanten stammen aus dem Banken- und Telekommunikationssektor. Die Fokussierung der Kanzlei Schalast auf diese Themen ist für sie ein großer Mehrwert”, begründete Otto seinen Wechsel.
Schalast & Partner berät nach eigenen Angaben Unternehmen im Telekommunikationsbereich und führt über das Berliner Büro auch „Lobby-Aktivitäten durch“. Im Webarchiv von bundestag.de haben wir nachgeschaut, ob der Wechsel angegeben wurde. Die letzten angegebenen Nebeneinkünfte von Hans-Joachim Otto stammen aus dem Jahr 2007 und auf der Seite findet sich nur der Hinweis, dass er für die Anwaltssozietät KMO – Kestler Mielert, Otto tätig war. Ein Wechsel in der 16. Legislaturperiode zu Schalast & Partner ist dort nicht angegeben.
Im Herbst 2009 wechselte Otto ins Bundeswirtschaftsministerium. Schalast & Partner verkündete seinen Wechsel und dass Otto seine „Rechtsanwaltszulassung für die Zeit als Staatssekretär ruhen“ lasse, „aber der Kanzlei weiterhin beratend zur Seite“ stehe. Auf der Webseite von Schalast & Partner wird Otto immer noch als Partner geführt, wenngleich mit dem kleinen Hinweis zum Schluß, dass während der Dauer seiner Zugehörigkeit zur Bundesregierung seine Zulassung aus rechtlichen Gründen ruhe.
Die rechtlichen Hintergründe liegen im §5 des Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz):
(1) Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen.
Auf seiner Webseite steht unter der Rubrik „Transparenz“ zwar, dass er seine Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei und Notar ruhen lässt, aber nicht, dass er weiterhin ruhender Partner einer Kanzlei ist, die im Telekommunikationsbereich u.a. Lobbying macht und die er nach Angaben der Kanzlei weiterhin berät:
Transparenz in der Politik ist sehr wichtig. Deshalb stelle ich hier sämtliche Tätigkeiten dar, denen ich neben meinem Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und FDP-Politiker nachgehe. Mit Beginn der 17. Legislaturperiode im November 2009 wurde ich zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ernannt. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar, die ich bis dahin während meines Mandates – natürlich eingeschränkt – ausgeübt hatte, ruht daher.
Ein kurzer Blick in die Suche nach der Kanzlei auf der Webseite liefert keinen Hinweis auf Schalast. Über Google finden wir einen alten Newsletter aus dem Frühjahr 2009, der über den Wechsel informiert.
Auf seiner „Visitenkarte“ auf der BMWI-Seite steht zu seinem beruflichen Werdegang lediglich
Seit 1984 Partner einer Anwalts- und Notarssozietät in Frankfurt am Main mit Schwerpunkten Wirtschafts‑, Erb- und Medienrecht
Zu den Kunden von Schalast & Partner gehört u.a. die „Initiative europäischer Netzbetreiber“, ein 2003 gegründeter Verein, „der einige der weltweit größten Anbieter von Telekommunikations-Dienstleistungen repräsentiert.“ Die IEN hat seinen Sitz im Büro von Schalast & Partner in Berlin.
Die Mitglieder der IEN sind international tätige Telekommunikationsunternehmen, die in Deutschland große Geschäfts- und Unternehmenskunden bedienen und deshalb auf einheitliche Wettbewerbschancen in allen Märkten Europas angewiesen sind. Zu den Mitgliedern der IEN gehören die Unternehmen Airdata, BT Global Services, Cable & Wireless, Colt Technology Services, Verizon Business (ehemals MCI) und Orange Business (France Telecom).
Da wird es auf einmal spannend, denn diese Unternehmen haben nicht nur in der Debatte um Netzneutralität eigene Interessen in einem Politikfeld, für die Hans-Joachim Otto im Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.
Ein weiterer Kunde von Schalast & Partner ist der Massenabmahner Digiprotect. Für diesen verschickt Schalast & Partner Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer. Auf Abgeordnetenwatch findet Otto es „unerfreulich“, „dass es dabei in der Tat auch immer wieder zu Wellen massenhafter Abmahnungen kommt“. Er setzt sich aber persönlich dafür ein, dass „wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet erforderlich sind und gegebenenfalls weiter entwickelt werden müssen“.
Die im Netz verfügbaren Informationen werfen natürlich einige Fragen auf, die Hans-Joachim Otto auch gestellt haben.
Wie unabhängig kann Hans-Joachim Otto als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium agieren, wenn er ruhender, aber weiterhin beratend zur Seite stehender, Partner einer Kanzlei ist, die für Kunden in dem Politikfeld Lobbying betreibt, für das er zuständig ist?
Schalast & Partner sei „eine klassische Kanzlei mit einem Beratungsangebot im üblichen Rahmen“. Das mit dem Lobbying soll kein Problem sein, da „Sogenannte „Lobbying“-Aktivitäten von unserem Frankfurter Standort nicht angeboten (werden) und nie zu meinem Tätigkeitsbereich als Rechtsanwalt und Notar (gehörten)“. Und „Politische Einflussnahmen gab es zu keinem Zeitpunkt – weder von Mandanten auf mich noch umgekehrt.“, so Hans-Joachim Otto auf Nachfrage. Sein Anspruch an sich als Politiker sei es „unabhängig zu sein – sowohl als Abgeordneter wie auch als Parlamentarischer Staatssekretär“.
Wie ist denn genau das ruhende Verhältnis? Er scheint ja noch weiterhin Partner zu sein, das lässt zumindest die Möglichkeit offen, dass er finanziell beteiligt ist – ob über eine jährliche Gewinnausschüttung an die Partner oder aber durch Unternehmensanteile, die trotz seiner ruhenden Tätigkeit im Wert steigen könnten. Hans-Joachim Otto muss dringend erklären, ob und wenn ja wie er neben seiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi beratend für Schalast & Partner tätig ist und war.
Beratend sei er nicht tätig, aber noch Partner, um sich „die Chance einer Rückkehr ins Berufsleben „nach der Politik“ zu erhalten.“. „Seit meiner Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär bin ich weder als Rechtsanwalt noch als Notar beratend für Mandanten von Schalast & Partner tätig.“ Und zur finanziellen Beteiligung könne er aus Datenschutzgründen nichts sagen:
„Sie haben hoffentlich Verständnis dafür, dass ich über die in § 44b Abgeordnetengesetz bzw. in den Verhaltensregeln für Abgeordnete in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen Angaben hinaus aus Datenschutzgründen keine Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen offenbaren darf. “
Bleibt die Frage: Warum finden sich auf seiner Seite und auf der BMWI-Seite keine Transparenzhinweise, an welcher Kanzlei Otto beteiligt ist, auch wenn derzeit diese Tätigkeit ruht?