Hans-Joachim Otto – Berater im Wirtschaftsministerium?

Hans-Joachim Otto ist seit vergangenem Herbst parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Einer seiner Schwerpunkte dort sind u.a. „moderne Informations- und Kommunikationstechnologien“. Der FDP-Politiker aus Hessen hat eine lange Karriere als Bundestagsabgeordneter hinter sich. In der letzten Legislaturperiode war er u.a. Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages und stllv. Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Neben verschiedenen Partei- und Abgeordnetenämter schaffte er es, als Partner einer Kanzlei tätig zu sein. Das führte immer wieder zu Konflikten mit dem Transparenzanspruch für Abgeordnete. Auf die Vorwürfe ist er gerne eingegangen und hat sein Verhalten erklärt.

Zum Beispiel würde ein kurzer Blick auf meine Homepage www.hans-joachim-otto.de bereits verraten, daß ich (übrigens schon seit Bestehen der Homepage) alle meine sogenannten Nebentätigkeiten offenlege; völlig unabhängig davon, was der Bundestagspräsident veröffentlicht. Herr Boës fragt, „für wen arbeiten diese Dame und diese Herren eigentlich“? Die Antwort: schauen Sie doch einfach auf den Homepages der Abgeordneten nach!

Da haben wir nachgeschaut und nichts gefunden. Dazu später mehr.

Im Februar 2009, kurz vor Beginn des Bundestagswahlkampfes 2009, wechselte er als Partner zur Kanzlei Schalast & Partner, um das Team für Telekommunikation, Medien und Technologie zu leiten. Seine parallele Tätigkeit als Abgeordneter war dabei kein Problem, da er „nach eigenen Schätzungen etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit der Politik“ widmete. In einer Pressemeldung zum Wechsel erklärte er:

Mit Otto will Schalast vor allem die TMT-Praxis wieder ausbauen. “Viele meiner Mandanten stammen aus dem Banken- und Telekommunikationssektor. Die Fokussierung der Kanzlei Schalast auf diese Themen ist für sie ein großer Mehrwert”, begründete Otto seinen Wechsel.

Schalast & Partner berät nach eigenen Angaben Unternehmen im Telekommunikationsbereich und führt über das Berliner Büro auch „Lobby-Aktivitäten durch“. Im Webarchiv von bundestag.de haben wir nachgeschaut, ob der Wechsel angegeben wurde. Die letzten angegebenen Nebeneinkünfte von Hans-Joachim Otto stammen aus dem Jahr 2007 und auf der Seite findet sich nur der Hinweis, dass er für die Anwaltssozietät KMO – Kestler Mielert, Otto tätig war. Ein Wechsel in der 16. Legislaturperiode zu Schalast & Partner ist dort nicht angegeben.

Im Herbst 2009 wechselte Otto ins Bundeswirtschaftsministerium. Schalast & Partner verkündete seinen Wechsel und dass Otto seine „Rechtsanwaltszulassung für die Zeit als Staatssekretär ruhen“ lasse, „aber der Kanzlei weiterhin beratend zur Seite“ stehe. Auf der Webseite von Schalast & Partner wird Otto immer noch als Partner geführt, wenngleich mit dem kleinen Hinweis zum Schluß, dass während der Dauer seiner Zugehörigkeit zur Bundesregierung seine Zulassung aus rechtlichen Gründen ruhe.

Die rechtlichen Hintergründe liegen im §5 des Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz):

(1) Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen.

Auf seiner Webseite steht unter der Rubrik „Transparenz“ zwar, dass er seine Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei und Notar ruhen lässt, aber nicht, dass er weiterhin ruhender Partner einer Kanzlei ist, die im Telekommunikationsbereich u.a. Lobbying macht und die er nach Angaben der Kanzlei weiterhin berät:

Transparenz in der Politik ist sehr wichtig. Deshalb stelle ich hier sämtliche Tätigkeiten dar, denen ich neben meinem Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und FDP-Politiker nachgehe. Mit Beginn der 17. Legislaturperiode im November 2009 wurde ich zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ernannt. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar, die ich bis dahin während meines Mandates – natürlich eingeschränkt – ausgeübt hatte, ruht daher.

Ein kurzer Blick in die Suche nach der Kanzlei auf der Webseite liefert keinen Hinweis auf Schalast. Über Google finden wir einen alten Newsletter aus dem Frühjahr 2009, der über den Wechsel informiert.

Auf seiner „Visitenkarte“ auf der BMWI-Seite steht zu seinem beruflichen Werdegang lediglich

Seit 1984 Partner einer Anwalts- und Notarssozietät in Frankfurt am Main mit Schwerpunkten Wirtschafts-, Erb- und Medienrecht

Zu den Kunden von Schalast & Partner gehört u.a. die „Initiative europäischer Netzbetreiber“, ein 2003 gegründeter Verein, „der einige der weltweit größten Anbieter von Telekommunikations-Dienstleistungen repräsentiert.“ Die IEN hat seinen Sitz im Büro von Schalast & Partner in Berlin.

Die Mitglieder der IEN sind international tätige Telekommunikationsunternehmen, die in Deutschland große Geschäfts- und Unternehmenskunden bedienen und deshalb auf einheitliche Wettbewerbschancen in allen Märkten Europas angewiesen sind. Zu den Mitgliedern der IEN gehören die Unternehmen Airdata, BT Global Services, Cable & Wireless, Colt Technology Services, Verizon Business (ehemals MCI) und Orange Business (France Telecom).

Da wird es auf einmal spannend, denn diese Unternehmen haben nicht nur in der Debatte um Netzneutralität eigene Interessen in einem Politikfeld, für die Hans-Joachim Otto im Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.

Ein weiterer Kunde von Schalast & Partner ist der Massenabmahner Digiprotect. Für diesen verschickt Schalast & Partner Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer. Auf Abgeordnetenwatch findet Otto es „unerfreulich“, „dass es dabei in der Tat auch immer wieder zu Wellen massenhafter Abmahnungen kommt“. Er setzt sich aber persönlich dafür ein, dass „wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet erforderlich sind und gegebenenfalls weiter entwickelt werden müssen“.

Die im Netz verfügbaren Informationen werfen natürlich einige Fragen auf, die Hans-Joachim Otto auch gestellt haben.

Wie unabhängig kann Hans-Joachim Otto als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium agieren, wenn er ruhender, aber weiterhin beratend zur Seite stehender, Partner einer Kanzlei ist, die für Kunden in dem Politikfeld Lobbying betreibt, für das er zuständig ist?

Schalast & Partner sei „eine klassische Kanzlei mit einem Beratungsangebot im üblichen Rahmen“. Das mit dem Lobbying soll kein Problem sein, da „Sogenannte „Lobbying“-Aktivitäten von unserem Frankfurter Standort nicht angeboten (werden) und nie zu meinem Tätigkeitsbereich als Rechtsanwalt und Notar (gehörten)“. Und „Politische Einflussnahmen gab es zu keinem Zeitpunkt – weder von Mandanten auf mich noch umgekehrt.“, so Hans-Joachim Otto auf Nachfrage. Sein Anspruch an sich als Politiker sei es „unabhängig zu sein – sowohl als Abgeordneter wie auch als Parlamentarischer Staatssekretär“.

Wie ist denn genau das ruhende Verhältnis? Er scheint ja noch weiterhin Partner zu sein, das lässt zumindest die Möglichkeit offen, dass er finanziell beteiligt ist – ob über eine jährliche Gewinnausschüttung an die Partner oder aber durch Unternehmensanteile, die trotz seiner ruhenden Tätigkeit im Wert steigen könnten. Hans-Joachim Otto muss dringend erklären, ob und wenn ja wie er neben seiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi beratend für Schalast & Partner tätig ist und war.

Beratend sei er nicht tätig, aber noch Partner, um sich „die Chance einer Rückkehr ins Berufsleben „nach der Politik“ zu erhalten.“. „Seit meiner Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär bin ich weder als Rechtsanwalt noch als Notar beratend für Mandanten von Schalast & Partner tätig.“ Und zur finanziellen Beteiligung könne er aus Datenschutzgründen nichts sagen:

„Sie haben hoffentlich Verständnis dafür, dass ich über die in § 44b Abgeordnetengesetz bzw. in den Verhaltensregeln für Abgeordnete in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen Angaben hinaus aus Datenschutzgründen keine Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen offenbaren darf. „

Bleibt die Frage: Warum finden sich auf seiner Seite und auf der BMWI-Seite keine Transparenzhinweise, an welcher Kanzlei Otto beteiligt ist, auch wenn derzeit diese Tätigkeit ruht?

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27 Ergänzungen

  1. Wie sagte schon mal mein Großvater, solange man mir nichts beweisen kann, kann ich alles irgendwie erklären.

    1. @Kai Biermann: Die letzten Angaben zu Einkommen,d ie ich gefunden habe, sind aus dem Jahr 2007. Vielleicht hat Otto im vergangenen Jahr kostenlos gearbeitet?

      1. @markus Äh, was, kostenlos arbeiten? Der Mann ist nicht nur Jurist, sondern auch in der FDP.
        Und FDP steht immer noch „Für den Profit“.

  2. Mal sehen, ob ich das verstehe ..

    Markus, du legst nahe, dass jemand derjenigen, die denen das Handwerk legen sollen, die das schmutzige Geschäft der Massenabmahnungen betreiben, selber von diesen Machenschaften profitiert?

    Gut, man könnte natürlich sagen, FDP halt. Aber ekelhaft ist das schon.

  3. Herr Beckedahl,

    es freut mich, dass Sie im Dienste der Transparenz unterwegs sind. Ich erlaube mir aber, einige Unklarheiten, die es auch bei Ihnen zu geben scheint, anzusprechen:

    1) Sie führen §1 des Bundesministergesetzes an, das hier allerdings nicht einschlägig ist. Ich übe keinen Beruf aus, da meine Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Notar ruhen. Auch gehöre ich keinem Vorstand, Aufsichtsrat etc. eines Unternehmens an.

    Einschlägig sind in meinem Fall die Vorgaben aus der Übersicht „Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes“, auf die ich auch Sie hingewiesen habe. Eine Beteiligung an einem Unternehmen – etwa einer Kanzlei – ist auch Mitgliedern der Bundesregierung ausdrücklich gestattet. Andernfalls müsste jedes Regierungsmitglied seine aufgebaute berufliche Existenz wegwerfen – noch mehr reine Politikfunktionäre wären die Folge. Eine Mitgliedschaft etwa in einem Aufsichtsrat ist nun einmal rechtlich etwas anderes.

    2) Sie fragen, was denn nun das „ruhende Verhältnis“ sei. Auch das habe ich Ihnen ausgeführt. Meine Zulassung als Rechtsanwalt und Notar ruht, ich bin für keine Mandanten tätig. Ich bin weiterhin an der Kanzlei beteiligt. All dies steht im Einklang mit dem Abgeordnetengesetz und den Vorschriften für Regierungsmitglieder.

    3) Sämtliche Transparenzvorgaben des Abgeordnetengesetzes und der daran anknüpfenden Bestimmungen erfülle ich. Ich weise darauf hin, dass meine Tätigkeiten ruhen. Dass ich Partner einer Kanzlei bin, können Sie ebenfalls nachlesen. Sie mögen die bestehenden Vorschriften kritisieren – auch ich tue das. Sie sind zum Teil kompliziert, führen zu Verwirrung – auch bei Ihnen und einigen Lesern – und führen daher bisweilen gerade zum Gegenteil der intendierten höheren Transparenz.

    Vielleicht wäre schon einiges klargestellt, wenn Sie zumindest meine sehr ausführliche Antwort vollständig Ihren Lesern zur Kenntnis geben würden. Ich halte mich an Recht und Gesetz. Ich gestehe Ihnen Ihre Kritik zu, weise Sie aber als unberechtigt zurück und empfehle Ihnen, sich mit den in der Tat sehr komplexen Transparenzvorschriften für Abgeordnete und Regierungsmitglieder eingehender auseinanderzusetzen, zu denen ich Ihnen auch gerne weitere Infos und Erläuterungen zukommen lasse.

    Wenn Sie Ihre Argumentation weiterdenken, dürften Menschen, die einen „ordentlichen Beruf“ erlernt haben, im Grunde genommen nicht Politiker werden. Ein solches politisches System halte ich nicht für wünschenswert.

    Dass ich ein berufliches Fundament habe – und dies auch in Zukunft haben möchte – lasse ich mir nicht vorwerfen. Finden ich es nicht auch sogar vorteilhaft, dass ein Politiker reichhaltige berufliche Erfahrungen in seine Arbeit einbringen kann?

    Abschließend darf ich ergänzen, dass meine politischen Positionen – Ihrer Logik folgend – zum Teil abweichend sein müssten. Aus der bekannten oder zumindest einfach zu recherchierenden Tatsache, dass ich mich z.B. für eine Präzisierung des Telemedienrechts einsetze, um das Problem der „Massenabmahnungen“ anzugehen, lässt doch zumindest vermuten, dass ich mich nicht von vermeintlichen Interessen einer Kanzlei oder eines Berufsstandes leiten lasse.

    1. Sehr geehrter Herr Otto,

      Sie schreiben, dass Sie Massenabmahnungen als Problem sehen und sich diesbezüglich für eine Gesetzesänderung einsetzen; gleichzeitig sind Sie Partner einer Kanzlei, die mit exakt solchen Massenabmahnungen Geld verdient. Da ist es natürlich für mich von großem Interesse, ob Sie direkt (durch Gewinnausschüttung o.ä.) oder indirekt (z.B. über Unternehmensanteile) von den Einnahmen profitieren, die Ihre Kanzlei mit diesem Geschäft macht.

      Dass Sie sich ein ‚Standbein‘ außerhalb der Berufspolitik erhalten wollen, ist ihr gutes Recht und ich begrüße es auch ausdrücklich; falls Sie jedoch auf der einen Seite politisch für eine Einschränkung der Massenabmahnungen plädieren, gleichzeitig aber indirekt einen Teil des Geldes bekommen, das mit eben diesen Massenabmahnungen gemacht wird, so macht Sie das in meinen Augen einfach nur unglaubwürdig.

      Und das schreibe ich nicht nur, weil ich selber Opfer einer nicht gerechtfertigten Abmahnung ihrer Kanzlei geworden bin.

  4. Hallo Herr Otto,

    schön, dass Sie sich an Recht und Gesetz halten. Moralisch ist es in meinen Augen aber schon zumindest zweifelhaft, so zu agieren.

    Vor allem die Verbindung zwischen Massenabmahnung durch Ihre Kanzlei vs. Ihrem angeblichem Kampf gegen die selben halte ich für sehr bedenklich.

    Wenn es wie hier unter politisch interessierten Bürgern bestenfalls mit einem „Typisch FDP“ quitiert wird, dann sollte Ihnen das doch zu denken geben. Der Normalbürger wird sich nur angewidert abwenden … wie seit Jahren schon.

  5. Sehr geehrter Herr Otto,

    wenn Ihnen selbst so viel an Transparenz liegt, sie sogar die bestehenden Regelungen für nicht ausreichend [zu kompliziert etc.] halten, weshalb veröffentlichen Sie dann nicht freiwillig mehr? Wieso fehlen nicht ganz unwesentliche Angaben zu Ihren Geschäftspartnern und Einnahmen auf Ihrer eigenen Seite – und natürlich in den entsprechenden Publikationen des Bundestages und der Bundesregierung?

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie ehrlich und integer sind – doch wirklich -, außerdem intelligent und belesen. Sollte Ihnen da nicht klar sein, dass weitgehende Offenheit Sie viel besser schützt, als weasel words und Berufung auf Verordnungen und Gesetze? Wenn Sie von Anfang an selbst die von Herrn Beckedahl genannten und von Ihnen nicht bestrittenen Verbindungen offen gelegt hätten, kann auch niemand auf die Idee kommen, einen Geheimniswahn gegen Sie zu konstruieren.

    ‚Ich halte mich an Recht und Gesetz‘ ist immer ein wohlfeiler Satz, vor allem, wenn diese Rechte und Gesetze nicht unbedingt den moralischen Vorstellung der Menschen entsprechen. Und wenn diese Gesetze ausgerechnet von denen gemacht werden, auf die sie ausschließlich angewendet werden können …

  6. Ein langer, guter Text. Man wünscht sich ja fast mehr Politikfunktionäre als Anwälte im Parlament, wenn man das liest…

    1) Warum wurde der Wechsel zu Schalast von Herrn Otto Anfang 2009 nicht auf der Bundestagstagswebsite veröffentlicht?

    2) Was bedeutet, dass Herr Otto “aber der Kanzlei weiterhin beratend zur Seite” steht? Das Verb „beraten“ ist eindeutig was anderes als „wirkte an den Gesellschafterentscheidungen der Kanzlei“ mit.

    P.S.: Herr Otto, es ist §5, Abs. 1 nicht §1…

  7. http://www.schalast.com/cv_jan_moenikes.htm

    Jan Mönikes arbeitet übrigens laut Firmen-Website auch für Schalast & Partner.

    Man könnte also auch einen Text schreiben nach dme Motto: Wie konnte sich Jörg Tauss einen Antwalt nehmen, der für eine „Abmahnkanzlei“ arbeitet?

    Jan Mönikes hat bekanntlich im letzten Jahr für den Bundestag kandidiert. Man könnte darüber spekulieren, dass hier die Telekkom-Lobby versucht hat, bewußt jemanden aus ihren Reihen im Bundestag platzieren.

    Das wäre dann aber absurder Ad-Hominem-Journalismus mit Verschwörungssoße.

  8. @Robin (#10)

    Man könnte also auch einen Text schreiben nach dme Motto: Wie konnte sich Jörg Tauss einen Antwalt nehmen, der für eine “Abmahnkanzlei” arbeitet?

    Ja, könnte man. Man könnte vieles. Aber du musst schon unterscheiden, ob jemand an Gesetzen mitarbeitet, von denen er selber potenziell profitiert, oder ob du jemanden einfach nur doof findest. Das hat meines Erachtens eine andere Qualität.

    Das wäre dann aber absurder Ad-Hominem-Journalismus mit Verschwörungssoße.

    So ist es recht, schenke Markus mal ordentlich ein. Fakten, Fakten, Fakten! Wie man es von dir nicht anders gewohnt ist. Oder war das jemand anderes?

  9. Danke Markus!

    Es gab eine Zeit in der man unbehelligt Politiker bestechen konnte, die war mit dem Flick Prozess (beinahe) vorbei.

    Wir leben in einer Zeit, in der Politiker bei Unternehmen (indirekt) angestellt sind, für welche sie Gesetze machen. Auch diese Zeit wird vorüber gehen dank Journalisten wie dir!

    Und einige Abgeordnete und Politiker werden darüber stolpern und in Schimpf und Schande aus dem Politik Betrieb geworfen.

    @Hasn-Joachim: Ich halte mich an Gesetze mag stimmen, aber am Ende entscheidet der Wähler.

  10. Es ist schwierig, an Unabhängigkeit eines Abgeordneten zu glauben, wenn sein „ehemaliges oder ruhendes berufliches Umfeld“ den unmittelbaren Konsequenzen seiner Abgeordnetentätigkeit ausgesetzt ist.
    Wenn eine Unternehmenssteuer gesenkt wird, und die Mehrheit von Abgeordneten selbst Unternehmer sind, liegt die Vermutung nahe, dass sie sich selbst belohnen. Dann wird argumentiert, dass die Steuer gesenkt wird um Gelder der Unternehmen für Investitionen freizumachen. Die einen könnten dazu sagen: „Das haben Unternehmer überwiegend erarbeitet und entschieden, die wissen wie das wirkt“. Aber die Mehrheit wird wohl spekulieren: „Es ist ja ganz ganz klar, hier haben sich Abgeordnete selbst bedient“.
    Ich stimme Herrn Otto zu, dass die praxisnahe berufliche Erfahrung in der Politik erwünscht sein sollte, den Theoretiker haben wir offensichtlich genug. Aber es muss trotzdem erlaubt sein, argwöhnisch die Position innerhalb gesetzgeberischer Tätigkeit zu beleuchten, wenn sie so unmittelbar mit der „eigenen beruflichen Herkunft“ einher geht.
    Was würde man sagen, wenn ein „Hartz IV“ Empfänger in den Bundestag gewählt wird und dort, jetzt nicht mehr von Hartz IV geplagt, für dessen Erhöhung sich einsetzt?
    Ihr Abgeordneten, euch sei versichert, das Volk ist nicht dumm. Wenn es zum Brand kommt, kann man diesen nicht mehr einfach löschen. In diesem Sinne wünsche ich Herrn Otto unabhängige von Fachkenntnis und Bürgerrecht geleitete Entscheidungen in Fragen des Telekommunikations- und Medienrechts.

  11. Herr Otto ist doch nur ein Einzelbeispiel unter vielen. Genaue Recherchen würden haarsträubende Verwicklungen zwischen Politikern (fast) aller Parteien und Lobbyverbänden offenbaren. Weshalb sträubt man sich wohl so vehement gegen eine sinnvolle Ausarbeitung von Paragraph 108e (http://dejure.org/gesetze/StGB/108e.html) nach einer überfälligen EU- Richtlinie? Um bei Herrn Otto zu bleiben – wo erkennt man denn nur ansatzweise ein bemühtes Vorgehen gegen die „Abmahnindustrie“. Es gab vor Jahren bereits einen konstruktiven Vorschlag (der Name der Politikerin ist mir leider entfallen), wo eine Abmahnung im Zusammenhang mit Filesharing auf 50 € gedeckelt werden sollte, um so diesen lukrativen Markt einzudämmen, aber dennoch ein Zeichen gegen Urheberrechtsverletzungen zu setzen…
    Auch den Anspruch des Herrn Otto, sich ein Standbein im Berufsleben zu sichern, wenn er womöglich nicht mehr als Parlamentarier tätig wäre, halte ich für abwegig. Angenommen ein angestellter Bäckergeselle würde als Abgeordneter in den Bundestag einziehen, wie stellt man sich dessen Standbeim im Berufsleben vor?
    Wenn Herr Otto sich auf bestehende Gesetze beruft und danach völlig korrekt handelt, frage ich mich ernsthaft, welche Qualität diese Gesetze überhaupt besitzen?

    Gruß,
    tbr

  12. @Markus:
    Journalismus und Berichterstattung hat mit diesem Beitrag überhaupt nichts zu tun, solange die gesamte Antwort von Hans-Joachim Otto durch Markus den Lesern dieses Blogs vorenthalten wird. Otto hat ja im Kommentar sogar sein Einverständnis dazu gegeben. Sonst wird hier bei netzpolitik alles juristisch grenzwertige veröffentlicht. Sobald es aber direkt um einen politischen Mitbewerber geht, gilt wohl „closed source“.
    Jeder hier weiß um die gefährliche Macht von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten. Solange Markus uns die gesamte Antwort hier vorenthält, halte ich diesen Beitrag für reines FDP-(MdB)-Bashing….

    1. @Achilles: Da Du ja soviel Ahnung von Journalismus hast, kannst Du sicherlich erklären, warum „normale journalistische Medien“ in der Regel keine kompletten Antworten drucken/veröffentlichen?! Schonmal z.B. im Spiegel/bei spiegel.de oder im Stern sowas gesehen? Wir haben hier eine Kommentarfunktion, die steht Herrn Otto offen und er hat diese auch genutzt.

  13. Die Antwort von Hans-Joachim Otto ist für einen Juristen erwartungs- und erfahrungsgemäß ausgefallen.
    (Kennt ihr den Witz mit den Balonfahreren, die sich im Nebel verirrt haben und dann kurz auf offenem Feld einen Juristen fragen, wo sie denn seien?)
    -> Präzise, richtig und völlig nutzlos.

    Wofür bezahlen wir die Politiker eigentlich? Ein durchschnittlich begabter Comedian macht das gleiche, für weniger Geld und richtet dabei weniger Schaden an.

  14. Die Antwort von Hans-Joachim Otto ist für einen Juristen erwartungs- und erfahrungsgemäß ausgefallen.
    (Kennt ihr den Witz mit den Balonfahreren, die sich im Nebel verirrt haben und dann kurz auf offenem Feld einen Juristen fragen, wo sie denn seien?)
    Präzise, richtig und völlig nutzlos.

    Wofür bezahlen wir die Politiker eigentlich? Ein durchschnittlich begabter Comedian macht das gleiche, für weniger Geld und richtet dabei weniger Schaden an.

  15. @Markus:

    kannst Du sicherlich erklären, warum “normale journalistische Medien” in der Regel keine kompletten Antworten drucken/veröffentlichen?! Schonmal z.B. im Spiegel/bei spiegel.de oder im Stern sowas gesehen?

    Zum Teil werden dort Dokumente auch direkt verlinkt.
    Jedoch sind die von dir erwähnten Medien journalistisch unabhängig, was man von deinem Blog ja nicht unbedingt sagen kann. Du erhebst für dich den Anspruch, in Fragen der Pressefreiheit u.ä. wie die unabhängigen behandelt zu werden – sobald es aber um Parteipolitik und Parteipolitiker geht, betreibst du grüne Parteipolitik, indem du politische Gegner verkürzt darstellst um ihnen zu schaden. Das unterminiert deine Glaubwürdigkeit in meinen Augen sehr schwerwiegend.

    Vor allem würde ich dir als Informant keine Dokumente mehr zuspielen, da ich nicht sicher gehen kann, dass du sie mit der notwendigen Neutralität veröffentlichen würdest…. bzw. nur so wie es dir in den Kram passt.

  16. Sehr geehrter Herr Otto,

    herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Allerdings bleibt mir eine Frage: In keiner Ihrer Aussagen gehen Sie darauf ein, ob Sie für Ihre ruhende Partnerschaft und ihre Beratung Geld erhalten. Die Aussage ob, oder ob nicht, verstößt nicht gegen den Datenschutz, denke ich, würde aber sehr zur Transparenz beitragen.

    Beste Grüße
    Kai BIermann

  17. Achilles: 20 … errr. Die Kommentar Funktion ist die von wordpress. Das Kommentar wurde nicht revidiert. Wo, bitte schön, ist das Problem? befangen bin ich, netzpolitik und newthinking sind ja bekanntlich eng ….

  18. Omg, der Mann hat auch tatsächlich mal im Programmausschuß von RTl gearbeitet (steht auf der Bundestagsseite). Wäre mir das mal für mein gesamtes Leben überpeinlich, bei so einem Sender (auch noch als „Ehrenamt“!) gearbeitet zu haben. In etwas verlgeichbar mit einem Ehrenamt bei der BILD. ‚fröstel*

    Weiß nicht, ob ich das noch bedenklicher finde als das im Artikel aufgeüfhrte…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.