Herzlichen Glückwunsch: Der Heise-Verlag hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen eine Klage der Muuikindustrie durchgesetzt, die zur Dokumentation im Rahmen der Berichterstattung Verlinkungen auf eine Firmen-Webseite verhindern wollte, wo auf den Unterseiten Kopierschutzknacker angeboten werden: Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot.
Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an. Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23. Oktober 2008 auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die klagenden Firmen der Musikbranche zu tragen.
Eine schriftliche Begründung gibt es erst in wenigen Monaten. Bei Heise findet sich auch eine Dokumentation des Verfahrens, was sich seit 2005 hinzog: Dokumentation: Heise versus Musikindustrie.