Houellebecq umsonst im Netz: Verlag verklagt Blogger

Der Roman La Carte et le territoire von Michel Houellebecq ist das das erste Werk unter freier Lizenz, das mit dem Prix Goncourt ausgezeichnet wurde. Das zumindest erklärte Florent Gallaire, Jurist für IT-Recht, neulich auf seinem Blog. Der Prix Goncourt gilt als der begehrteste und wichtigste Literaturpreis in Frankreich und lässt die Verkaufszahlen des Gewinners gewaltig in die Höhe schießen. Aber Michel Houellebecq verkauft sich eigentlich auch so ganz gut, sein Roman Elementarteilchen ist ein Bestseller und mittlerweile Kult.

Im September ließ allerdings das französische Online-Magazin Slate.fr die Katze aus dem Sack: Michel Houellebecq bediente sich für sein mittlerweile preisgekröntes Werk Wort für Wort und ohne Quellenangabe bei mindestens drei Wikipedia-Artikeln. Es ist natürlich erlaubt, Inhalte aus der Wikipedia zu verbreiten und zu vervielfältigen, solange der Autor genannt wird und die Inhalte unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden. Sie stehen seit Juni 2009 unter der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA. Daher schlussfolgerte der Blogger Gallaire, dass das Buch als abgeleitetes Werk ebenfalls unter dieser CC-Lizenz stehen müsse (siehe Copyleft) und machte den Roman im Netz frei zugänglich.

Der weltberühmte Autor war nicht erheitert und stritt die Vorwürfe ab. Auch das Verlagshaus Flammarion war nicht erfreut über die Veröffentlichung im Internet und verkündete am letzten Freitag, man werde nun rechtliche Schritte gegen den Blogger und alle Internetseiten, die das Buch anbieten, einleiten. Der Verlag ist der Meinung, dass der Blogger eine Regelung zitiert, die nur auf Textbearbeitungen bei Wikipedia angewendet werden können, also bei kollektiven Werken. Dies sei aber nicht der Fall bei persönlichen Arbeiten und Werken, die von Wikipedia-Artikeln inspiriert wurden.

In der französischen Blogosphäre wird daher gerade lebhaft diskutiert, ob Gallaire Recht hat und sein Werk automatisch unter der gleichen Lizenz stehen muss, ob es sich lediglich um ein Plagiat (contefaçon) handelt, ob jemand überhaupt zur Nutzung einer bestimmten Lizenz gezwungen werden kann und was es für das Urheberrecht bedeutet, sollten Flammarion und Houellebecq als Sieger aus dem kommenden Prozess gehen

Die deutsche Übersetzung Karte und Gebiet erscheint übrigens am 16. März 2011 bei Dumont.

(Crossposting von vasistas?)

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19 Ergänzungen

  1. Mal angenommen Herr Gallaire hat Recht: Die deutsche Übersetzung müsste dann doch als abgeleitetes Werk aus dem Roman dann ja auch unter cc-by-sa stehen, oder?

  2. Gibt es schon so etwas wie ein Spendenkonto, um den Blogger juristisch zu unterstützen? Oder hat sich da schon ein Verein eingeschaltet, der juristische Unterstützung liefert und dem man dann spenden kann?

  3. mir sind keine französischen Gerichtsentscheidungen zur CCPL bekannt, aber fest steht:

    CC-Lizenzen müssen immernoch bewusst vergeben werden. Nur weil die Wikipedia fordert, dass Bearbeitungen ihrer Inhalte unter CC-BY-SA gestellt werden, passiert das noch lange nicht automatisch. Houellebecq kann daher (mglw) auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden, aber sein Buch ist deshalb nicht ohne sein Zutun unter CC-Lizenz frei verfügbar. So ist das Privatrecht nun einmal gestrickt, und anders geht es m.E. auch schlecht.

    Bleibt zu hoffen, dass daraus endlich mal ein prominenter Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit der CCPL in Frankreich wird …

    1. @4 John:
      „CC-Lizenzen müssen immernoch bewusst vergeben werden.“

      Wie ist das bitte gemeint?

      Die in diesem Fall von Houllebecq genutzten und weiterver/bearbeiteten Texte stehen eindeutig unter einer CC-BY-SA-Lizenz.
      Diese wurde natürlich „bewusst“ vergeben. Wie auch sonst?

      1. @Alex und Dierk: Nur wenn Houellebecq 1:1 die Wikipedia kopiert und verbreitet, gilt dafür direkt die Lizenz, die die Wikipedia nutzt. Die CC-Bedingung „Share Alike“ dagegen ist für den Fall gedacht, dass jemand die Inhalte bearbeitet und dadurch irgendein eigenes Schutzrecht daran bekommt (wovon ich mal ausgehe, ohne das fragliche Buch gelesen zu haben). Da dann der Bearbeiter (auch) ein eigenes Schutzrecht hat, kann das „Share Alike“ nicht automatisch auch für den bearbeiteten Inhalt gelten, sondern nur, wenn der Bearbeiter sich aktiv daran hält. Tut er es nicht, entfällt die Erlaubnis, überhaupt eine Bearbeitung zu verbreiten –> Fallback „Alle Rechte vorbehalten“ –> Urheberrechtsverletzung –> alle rechtlichen Maßnahmen offen für Wikimedia.

  4. Was da jetzt juristisch bei raus kommt, ist doch, wie so oft in Urh-Sachen, vollkommen ungewiss. So wie ich das sehe, können die sich beide gegenseitig ans Bein p…, indem der eine dem Anderen untersagt, die entsprechenden Texte zu verwenden. Wobei es für den blogger schwieriger sein dürfte, sofern er nicht auch Urheber der wikipedia-Texte ist. Konsequenz wäre, dass sowohl blog-Veröffentlichung als auch Buch vom Markt genommen werden müsste.

    Aber ein Urteil vor Gericht, das Gesetz oder die Gerechtigkeit sind insgesamt mindestens 23 verschiedene Sachen. Bleibt also nur, viel Glück zu wünschen.

  5. Französische Gerichte mögen das anders sehen, aber der berüchtigte common sense sagt hier:

    Erhalten Verlag und Houllebecq Recht handelt es sich bei seinem Roman zumindest in Teilen um ein Plagiat. Ist die Einschätzung Gallaires siegreich, hat H. einen zulässigen Remix erstellt.

    An Stelle von Houllebecq würde ich mir sehr genau überlegen, was für ihn besser ist.

  6. ich verstehe das so: die betreffenden cc-lizenzen sind nur viral, wenn ich mich an sie halte. wenn ich gegen sie verstoße, werden sie unwirksam und ich habe „ganz normal“ gegen das urheberrecht meiner legislatur verstoßen.

    meines wissens gibt es keine situation, in der gegen meinen willen ein von mir produziertes werk unter eine virale freie lizenz geraten kann. selbst wenn die entstehung unrechtmäßig ist.

    die möglichkeit, die bedingungen der freien lizenzen mit hilfe des herkömmlichen urheber- und verwertungsrechts durchsetzen zu können, habe ich bis jetzt immer für den hack des jahrhunderts gehalten. irre ich mich da?

    .~.

  7. Paßt nicht 100%ig zur Meldung, aber fiel mir beim Lesen gerade wieder ein:

    Es ist natürlich erlaubt, Inhalte aus der Wikipedia zu verbreiten und zu vervielfältigen, solange der Autor genannt wird und die Inhalte unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

    Wer ist bei einem Wikipedia-Artikel denn als Autor zu nennen? Genügt „Wikipedia“ oder müssen tatsächlich alle Bearbeiter aufgeführt werden? Letzteres ist doch praktisch nicht handhabbar…

  8. @peterlustig: Ich glaube nich, aber man könnte den Blogger beispielsweise hier flattrn.

    @bundesrainer: Es ist, soweit ich weiß, das erste Mal, dass es eine gerichtliche Entscheidung bzgl. der Creative Commons Lizenzen in Frankreich geben wird. Gallaire bezieht sich allerdings in seiner juristischen Analyse auf eine Entscheidung vom 16.09.2009 des Cours d’Appel in Paris, die das Copyleft-Prinzip der GNU General Public Licence bestätigte.

    Für alle Frankophilen gibt es die juristische Analyse von Florent Gallaire hier und eine etwas weniger radikale Analyse dort. In den Kommentaren der letzten Analyse erklärt ein Avocat der Pariser Kammer, dass der Blogger zwar das Recht hätte, die kopierten Stellen unter CC-BY-SA zu veröffentlichen, nicht aber das komplette Werk Houellebecqs. Letzterer hätte sich aber an die Namensnennung halten müssen.

  9. Mag ja sein, dass der Autor des Buches dieses nicht rechtmäßig veröffentlicht hat.
    Aber dagegen vorgehen darf allein der Rechteinhaber der Texte (das ist bei Wikipedia natürlich nicht so einfach zu wissen wer das nun sein soll), und nicht irgend ein anderer. Und auch nicht indem er das Buch einfach verbreitet, sondern ordentlich vor Gericht Schadensersatz und Unterlassung einklagt. Alles andere wäre Selbstjustiz !

    Ausserdem wird ja wohl nicht das komplette Buch aus Wikipedia kopiert sein… Von daher ist das meiner Meinung sowieso ziemlich überzogen.

  10. 1. Das Wissen um die richtige Verwendung von Kunstinhalten unter CC-Lizenz bedarf einer dringenden gesamtgesellschaftlichen Aufmerksamkeits-Kampagne. Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.

    2. Houellebecqs französischer Verlag ist einer der größten des Landes und auch Houellebecq selbst ist nicht so weltfremd, dass er von Creative Commons noch nie gehört hätte.

    Seine Antwort auf die Vorwürfe fällt dennoch launig aus und erinnert inhaltlich an eine junge deutsche Schriftstellerin, die mit verwandten Vorwürfen konfrontiert wurde:

    If these people really think that [this is plagiarism], they haven’t got the first notion of what literature is, This is part of my method. This approach, muddling real documents and fiction, has been used by many authors. I have been influenced especially by [Georges] Perec and [Jorge Luis] Borges … I hope that this contributes to the beauty of my books, using this kind of material.
    (zitiert nach wikipedia; english version always better ;)

    3. Lösung in Frieden: Nachträgliches Anerkennen der unter CC-Lizenz stehenden Elemente des Buches, Spende von Verlag und Houellebecq an wikipedia.
    Die französische Netzcommunity zeigt sich versöhnlich in der Vermittlung der Veränderungen im Urheberrecht und nutzt so den erzwungenen Hype, um zu gestalten.
    (Falls der mächtige Verlag meint mit Anwälten aufzumarschieren, könnte es natürlich passieren, dass das gesamte Portfolio des Verlages auf einem russischen Server zum Download eingestellt wird. Das will ja nun wirklich keiner.)

    Die Schöpfungshöhe des Buches mit 428 Seiten im französischen Original wird aber dennoch wesentlich höher angerechnet werden als drei dort zitierten wikipedia-Artikel.
    Der Blogger hat der Durchsetzung einer jungen Weiterentwicklung des Urheberrechts einen Bärendienst erwiesen. Je nach weiterem Verlauf der öffentlichen Debatte.

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