Struan Robertson, seines Zeichens „führender Technologie-Anwalt“ in UK warnt davor, dass der „Computer Misuse Act“ schon allein das Herunterladen des Tools LOIC, das zu den DDoS-Attacken der letzten Tage genutzt wurde, verboten ist. Höchststrafe seien 2 Jahre.
People are sharing links on Twitter and Facebook, telling people where they can download the tools, but people need to understand that it is an offence simply to download it.
sagte er. Zwei Jahre Höchststrafe heißt natürlich nicht, dass dies auch die zu erwartende Strafe wäre. Aber das wiederum heißt auch nicht, dass es nicht ein paar medienwirksame Beispiele geben wird.
Mit der Lage in Deutschland befasst sich Thiemo Wenck bei Telemedicus unter 2 Aspekten.
1. Strafgesetzbuch
Da man verhindert, dass die Anfragen der normalen Besucher der Internetseite ankommen, bzw. bearbeitet werden, kommt z.B. eine Datenveränderung nach§ 303a StGB in Betracht, für die bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen sind. Hat der Angriff Erfolg, handelt es sich sogar um eine Computersabotage gem. § 303b StGB, womit sich das Strafmaß auf bis zu drei Jahre erhöht. Daneben können im Einzelfall noch weitere Straftatbestände verwirklicht sein, weiterführend dazu ein etwas älterer Beitrag im Law-blog.
2. zivilrechtliche Haftung
Daneben haben die Unternehmen auch einen Schadensersatzanspruch gegen die Teilnehmer. Dieser ergibt sich etwa aus § 823 Abs. 1 BGB wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, aus § 823 Abs. 2, da auch gegen eine Strafnorm verstoßen wird und aus § 826 BGB, weil es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unternehmens handelt.
Die Unternehmen sind außerdem in der komfortablen Lage, gar nicht alle Angreifer ermitteln zu müssen, um an ihr Geld zu kommen. Die Angreifer haften nämlich gem. §§ 840, 421 BGB „gesamtschuldnerisch”. Das heißt, dass jeder zunächst gegenüber dem Opfer verpflichtet ist, für den vollen Schaden aufzukommen. Das Unternehmen kann sich also einen Einzelnen oder ein paar Aktivisten greifen, die es überführen kann und von diesen den gesamten Schaden ersetzt verlangen.
Hinsichtlich des in Holland verhafteten Teenagers vermehren sich anscheinend die Andeutungen, dass „Jeroenz0r“ ein „Rädelsführer“ und nicht nur ein einfacher Beteiligter gewesen sei. Anscheinend hatte der Anonymous-Aktivist nicht genug Wert auf seine Anonymität gelegt. Das könnte sich im weiteren Verlauf noch als sehr viel ungünstiger für ihn herausstellen, wenn man sich mal die Google-Ergebnisse zu seinem nun aufgeflogenen Pseudonym anschaut, unter denen sich auch die Liste einiger PirateBay-Kontributionen unter diesem Namen befindet…
Währenddessen wurde heute morgen munter auf die Seiten der niederländischen Polizei und Staatsanwaltschaft geballert, anscheinend um Ihnen die IPs der Angreifer direkt frei Haus zu liefern.