Seit 2008 kämpfen „Innocence in Danger“ und das BKA gemein Im Oktober 2009 haben Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Prinzip im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet zunächst „Löschen statt Sperren“ lauten soll. Vereinbart wurde u.a. eine Evaluationsperiode von einem Jahr, in der ausprobiert werden sollte, ob und wie schnell entsprechende Inhalte vom Netz genommen werden können. Zudem war eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet beabsichtigt (Was ist eigentlich aus der geworden?).
Am 17. Februar dieses Jahres erging schließlich seitens des BMI eine Anweisung an das BKA, dass das am 23. Februar in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) gemäß den Vorgaben aus dem Koaliationsvertrag nicht umzusetzen sei. Statt Sperrlisten zu führen und Zugangssperren durchzusetzen, sollte das BKA die Staaten informieren, „in welchem die identifizierten kinderpornographischen Inhalte physikalisch vorgehalten werden“ und „nachdrücklich“ um deren Löschung bitten.
So, und nun die Preisfrage. Ab wann, liebe Leser, hat das BKA eine entsprechende Zusammenarbeit mit verantwortlichen Stellen in den USA begonnen? Die Antwort gibt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem lesenswerten Artikel von Chris Stöcker Konrad Lischka bei Spiegel Online:
„Es ist verwunderlich, dass eine intensivierte Zusammenarbeit mit den USA als Hauptstandort der einschlägigen Server erst im Mai 2010 begonnen hat.“
Nachtrag: Bei Golem gibt es Details
Erst seit diesem Zeitpunkt informiere das BKA die dortige Cybertipline, eine halbstaatliche Hotline, bei der kinderpornografische Inhalte gemeldet werden können und die vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) getragen wird. […]
Die entsprechenden Server stehen zu rund 50 Prozent in den USA.
Erst im Juni 2010 habe das BKA begonnen, auch mit Inhope zusammenzuarbeiten, so die Ministerin.
Anmerkung: Inhope ist das internationale Netzwerk der Providerhotlines. Sollten die Angaben korrekt sein, wäre das ein handfester Skandal. Schließlich war auch die Kooperation mit den Provider-Hotlines Bestandteil der Dienstanweisung aus dem BMI.