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Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?

Ich bin heute teilweise auf dem „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“ – Kongress von Eco und MMR im Bundesjustizministerium. Teilweise deshalb, weil später noch die zweite Runde der vom Bundesinnenministerium initierten Dialogrunde „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ in Potsdam stattfinden wird. In einem Übersichtsreferat, was gerade alles so im Urheberrechtsbereich passiert, gab Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des…

  • Markus Beckedahl

Ich bin heute teilweise auf dem „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“ – Kongress von Eco und MMR im Bundesjustizministerium. Teilweise deshalb, weil später noch die zweite Runde der vom Bundesinnenministerium initierten Dialogrunde „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ in Potsdam stattfinden wird.

In einem Übersichtsreferat, was gerade alles so im Urheberrechtsbereich passiert, gab Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht vom Bundesjustizministerium, einen kleinen Überblick. Dabei wurden auch nur diverse Sachen bestätigt, die man in den letzten Wochen und Monaten über die Medien aufnehmen konnte. Kulturflatrate findet das BMJ nicht praktikabel, weil sie nicht mit dem Urheberrecht kompatibel sei und zudem eine Zwangskollektivierung sei. Ersteres ist seit langem durch Gutachten widerlegt und mit dem zweiten Argument könnte man auch sofort traditionelle Pauschalabgaben und das Recht auf Privatkopie abschaffen. Denn das ist nicht anderes. Insofern nichts Neues.

Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen nach französischem Modell lehnt das Bundesjustizministerium ab, das steht auch schon im Koalitionsvertrag. Statt 3‑Strikes sind aber 2‑Strikes machbar, dazu müsse man nur das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. Das klang insgesamt so, als ob man der Idee nicht abgeneigt sei. Da kann man also schon Wetten drauf abgeben, wann die Koalition das machen wird.

Beim Leistungsschutzrecht scheint es auch keinen Widerstand geben, weil die „Betroffenen“, Verleger und journalisten-Verbände sich ja einigen würden. (Andere Betroffene vom leistungsschutzrecht gibt es wohl nicht aus Sicht des Bundesjustizministerium). Aber wie man das von der Urheberrechtsgesetzgebung kenne, würde der ganze Prozess „sehr transparent“ ablaufen.

Der dritte Korb zum Urheberrecht ist in Planung, aber heute gab es noch keinen Referentenentwurf zu sehen. U.a. soll in diesem Rahmen diskutiert werden, wie man „intelligente Aufnahmesoftware“ bekämpfen kann.

In einem Vortrag zum Leistungsschutzrecht im Anschluß beschrieb der Rechtsanwalt Dr. Frey, wie komplex eine solche Regelung werden würde: „Dr. Frey: knackigster Punkt: „Ein weitreichendes Leistungsschutzrecht könnte die Informationsgesellschaft zum Erliegen bringen“.

Die Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger heute Nachmittag werde ich leider verpassen. Dafür berichte ich später, wie es bei Thomas de Maiziere zusammen mit dem Bundeskriminalamt und der Musikindustrie war.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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5 Kommentare zu „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“


  1. Dazu passt sehr gut (auch wenns schon drei Wochen alt ist):
    http://www.sueddeutsche.de/computer/726/460360/text/

    Gstreamt, Übertragen oder Aufgenommen wird “Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?” nicht oder doch?


  2. Ich sehe im 3 Strikes (oder 2 Strikes) eine echte Chance in für Deutschland.
    Nachdem wir aktuell immer noch in der Wirtschaftskrise stecken, eröffnet sich hier dann ein ganz neuer Wirtschaftszweig, weil wer will dann bitte noch ohne Proxy surfen?


  3. eco-Pressemitteilung: http://www.presseportal.de/pm/6699/1583710/eco_vb_d_dt_internetwirtschaft_e_v

    wüsste noch zu gern, welchen teil von sich @markus da im allgemeinen so hinschickt. \C│D/ ‚)


  4. […] Während Markus auf dem von Eco (Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft) und der juristischen Zeitschrift MMR (Multimedia und Recht) unter der Schirmherrschaft des Bundesjustizministerium veranstaltetem Kongress “Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?” war, war Alvar Freude für den AK Zensur auf einer Parallelveranstaltung “Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten” im Innenministerium. Seine Pressemitteilung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Anlässlich der „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten“ des Innenministeriums am 24. März veröffentlicht der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ein geheimes Dokument des Rates der Europäischen Union (Ministerrat) zur Kriminalitätsbekämpfung im Internet und nimmt gleichzeitig zu den Leitfragen des BMI Stellung. […]


  5. […] bringt diese Aussage nur die Angst zum Vorschein, die so manchen Journalisten umzutreiben scheint, dass sie die Deutungshoheit teilen […]

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