T‑Mobile darf nicht mehr ihre iPhone-Tarife mit mit „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ bewerben. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) entschieden (Az.: 5 U 185/08). Das berichtet Heise: Gericht: T‑Mobile muss Werbung ändern. Geklagt hatte der VoIP-Anbieter Sipgate, der seine Klage damit begründete, dass der eigene Service dort nicht verfügbar ist und das mit der unbegrenzten Datenflatrate auch sehr missverständlich sei, wenn irgendwann der Zugang extrem gedrosselt wird.
Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon begrüßte die Entscheidung gegenüber heise online. Er bedauerte aber zugleich, dass die Richter nicht geklärt hätten, ob ein Tarifangebot ohne VoIP-Funktionalität generell als Internetzugang bezeichnet werden dürfe. Der Firmenchef setzte sich in der Auseinandersetzung über eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität daher zumindest für eine klare Kennzeichnungspflicht ein, was bei einem Anbieter konkret unter „Internet“ verstanden wird und welche Einschränkungen der Nutzer gegebenenfalls zu erwarten habe.
Erfreulich und ein erster Schritt in die Richtung, dass nur noch als Internet verkauft werden dürfte, wo auch wirklich ein neutrales Netz enthalten ist.