Sehr geehrte Frau Wiedemeyer,
sicher sind Sie ein wenig überascht über die zahlreichen Reaktionen, die Ihr Beitrag „Höchste Zeit für Netzsperren gegen Kinderpornos“ für das ZDF-Blog „Kennzeichen D“ hervorgerufen hat. Seien Sie beruhigt, zumindest der Teil Ihrer Zielgruppe, der sich in den vergangenen Monaten näher mit Ihrem Thema beschäftigt hat, war angesichts ihres Beitrags ähnlich verwundert. Wie kann man als aufmerksame Reporterin nur so ein einseitiges Stück abliefern?
Sie schreiben unter anderem:
Deutschland kann sich nicht weiter auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung ausruhen.
Cecilia Malmström formulierte es ähnlich:
Beim Thema Reglementierung des Internets werfen Bürgerinitiativen zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf. Bilder von Kindesmissbrauch können jedoch unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten
Mit Verlaub, niemand sieht in der Verbreitung von Kinderpornographie eine „legitime Meinungsäußerung“. Weder (in) Deutschland, noch in mir bekannten Bürgerinitiativen. Das Gegenteil dürfte Konsens sein. Torsten Kleinz bringt es in seinem Blog auf den Punkt:
Das Argument ist, dass Netzsperren gegen Kinderpornografie nicht helfen, aber stattdessen sehr leicht gegen missliebige Meinungsäußerungen eingesetzt werden können.
Bemerkenswert ist auch Ihre Behauptung „die deutsche Lösung, das Löschen von Internetseiten, ist weltweit nicht durchsetzbar, weil die USA oder Russland da nicht mitmachen würden. Gerade von russischen Providern kommen aber viele kinderpornografische Seiten.“
Fakt ist: In beiden Ländern steht die Verbreitung von Kinderpornographie unter Strafe und wird von den Behörden verfolgt.
Auch was die in der Vergangenheit regelmäßig kritisierten Reaktionszeiten russischer Provider betrifft, hat sich in den letzten Jahren einiges getan. In einem Experiment des AK Zensur im vergangenen Jahr reagierten russische Provider bereits nach wenigen Minuten auf entsprechende Beschwerden:
Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.
Die Mitarbeiter des vom ECO Forum im Rahmen des INHOPE-Netzwerkes betriebenen Beschwerde-Hotline haben mit den russischen Kollegen ebenfalls gute Erfahrungen gemacht:
Seit Mai 2009 gehören auch zwei russische Beschwerdestellen zu den INHOPE-Mitglieder. Bisher haben wir in der Zusammenarbeit mit diesen Beschwerdestellen gute Erfahrungen gemacht.
(Quelle: „Kleine Anfrage an die eco Beschwerdestelle“, Mogis e.V., 29.05.2009)
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Grafik gemeldeter Seiten aus dem Jahresbericht 2008 der vom irischen Providerverband ISPAI betriebenen Meldestelle. Betrafen im Jahr 2007 noch über 200 Beschwerden Angebote auf russischen Servern, waren es 2008 weniger als 30. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl von Beschwerden für Inhalte auf US-Servern von über 200 auf über 250.
The really significant reduction of 2008 is that of Russia which hosted about the same as the USA in 2007 but has dropped to a level similar to that found in other large countries at the hub of a major a language group. Most countries have shown a drop with the exception is the USA and Canada. These countries have concentrations of automated hosting and domain registration services which are being misused by criminals
(Quelle: http://www.hotline.ie/annualreport/2008-analysis/trends.html, Seite 5)
Wie auch immer, würde die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden auf internationaler Ebene ähnlich forciert, wie die Einrichtung von Internetsperren, wäre diese Diskussion überflüssig.
Ein – aus Sicht der Statistik – ganz anderes Problem, ist das des sogenannten Schutzalters. In der EU liegt das Schutzalter, wie auch im Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission (Artikel 2, Begriffsbestimmungen, auf Seite 16) bei 18 Jahren:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck […] „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren
In Deutschland hingegen gelten – vgl. § 176 StGB – lediglich „Personen unter 14 Jahren“ als Kind (Entsprechend war das Zugangserschwerungsgesetz auf § 184b StGB ausgerichtet). Nimmt man nun noch die abweichenden gesetzlichen Regelungen in Skandinavien und den USA (Schutzalter 18, allerdings nur bei realen Personen), hinzu, lassen sich fast beliebig Fallzahlen generieren. In Verbindung mit nach dem Jugendmedienschtzstaatsvertrag „unzulässigen Inhalte“ (z.B. einfache Pornographie ausserhalb geschlossener Benutzergruppen – im Ausland z.T. liberaler geregelt), wird das Regulierungschaos endgültig perfekt.
Ob solche Zahlentricksereien – das Zählen angeblich geblockter Anfragen an gesperrte Seiten ist eine weitere – dem Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie förderlich sind, sei dahingestellt.