Man kann jetzt die geplante Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz und die Netzsperren mitzeichnen. Dazu muss man sich registrieren, bekommt ein PDF zugeschickt, muss das ausdrucken und zum Foebud schicken. Steht alles nochmal genauer auf der Webseite, aber diese kleine Hürde sollte niemanden daran hindern, sich an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Mehr Kosten als die Briefmarke entstehen nicht.
Hier nochmal kurz zusammen gefasst, warum diese Verfassungsbeschwerde Sinn macht:
Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.
Die Kritikpunkte:
* Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
* Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
* Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
* Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
* Das Gesetz ist verfassungswidrig.