Morgen: Urteilsverkündung Vorratsdatenspeicherung

Morgen ist der Tag, auf den viele Menschen seit Jahren hin gearbeitet haben: Das Bundesverfassungsgericht verkündet seine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung. Es gibt wohl kein anderes Gesetz, was wir seit Gründung dieses Blogs so intensiv begleitet haben, wie die Vorratsdatenspeicherung. Insofern ist natürlich die große Hoffnung da, dass das Bundesverfassungsgericht die Protokollierung unserer Verbindungsdaten Morgen beerdigt.

Aber es gibt vier mögliche Szenarien, was Morgen verkündet wird:

1. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst für unzulässig („nur die Instanzgerichte können den Europäischen Gerichtshof befassen“) und beschränkt lediglich die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.

2. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst als unbegründet („die Vorratsdatenspeicherung ist unter hohen Voraussetzungen verhältnismäßig“) und beschränkt nur die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.

3. Das Bundesverfassungsgericht legt die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor und beschränkt bis zur Entscheidung die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.

4. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung selbst für verfassungswidrig.

Wir würden natürlich sofort die Option 4 wählen.

Die Urteilsverkündung ist morgen um 10 Uhr in Karlsruhe. Phoenix sendet live und zumindest Florian ist von unserem Team vor Ort. Wir werden hier bei netzpolitik.org ab 9:45 Uhr Live-bloggen und alle Berichte und Analysen zusammenfassen.

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32 Ergänzungen

  1. Das ist an Schlampigkeit schon nicht mehr zu überbieten.
    Sollte Karlsruhe (das ist nach dem Ablauf der mündlichen Verhandlung
    wahrscheinlich, da Speicherung und Verwertung getrennt erörtert
    wurden)zu dem Ergebnis kommen:
    1) Speicherung ja
    2) Verwertung aber stark eingeschränkt
    und sich unsere (gutbezahlten) Vertreter der EU nun doch dazu
    enstchließn einzusehen, das die Richtlinie zur Speicherpflicht, mit
    der alles seinen unheilvollen Verlauf nahm, nicht der Weisheit
    letzter Schluss ist, dann haben Verfassungsgerichte zahlreicher
    Mitgliedsstaaten umsonst entschieden und schlimmstenfalls wiederholt
    sich alles nur dann eben gegen eine neue,kunstvoll modifizierte
    Richtlinie.
    Verantwortung, auch im Umgang mit Steuergeldern, sieht anders aus und
    alle (Vor)urteile gegen die EU bestätigen sich erneut.
    Schuster bleibt bei Euren Leisten und kümmert Euch lieber auch in
    Zukunft um den „Krümmungsgrad“ von Salatgurken und deren
    Klassifizierung, das ist im Ergebnis billiger und amüsanter !

  2. Option 1 und 2 halte ich für unwahrscheinlich, da Papier bereits ein wegweisendes Urteil angekündigt hat und damit bestimmt nicht weg im Sinne von abweisend gemeint ist.

  3. Wählen?

    Du bist lustig, Markus. Echt. :D

    Aber okay. Ich selbst rechne mit den Optionen 2 und 3.

    Aber wir werden es ja sehen.

  4. Ich rechne mit Möglichkeit 4, es könnte aber auch ganz anders kommen, z.B. dass die Speicherfrist verkürzt, der Speicherort (momentan bei den Providern) geändert und/oder die Sicherheit der Daten erhöht werden muß.

  5. @1 j. roediger:
    Deine Kritik an der EU ignoriert komplett den Einfluss, den die deutsche (EU-)Politik auf die Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung hatte und die Willfährigkeit, mit der die Umsetzung dann hierzulande passierte – beide Male durch Stimmen von CDU/CSU und SPD.

    Das Grundproblem besteht auch ohne die EU: spätestens seit dem 11. September gibt es auch in Deutschland genügend Politiker, die die Vorratsdatenspeicherung haben woll(t)en.

    Auch deswegen hoffe ich auf eine durchgreifende Entscheidung beim BVerfG.

    1. ich ignoriere den deutschen Anteil nicht, jedoch hat die Richtlinie aus 2006 die Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument möglich gemacht „man wasche seine Hände in Unschuld“ und schlimmer noch „durch die Zustimmung sei schlimmeres verhindert worden“.
      Fakt ist, dass diese Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten seitens der eigentlichen Staatsgewalt -dem Volke- agelehnt wird und das Berufen auf eine höhere Instanz, dessen Votum man eben auch durch sein Abstimmungsverhalten, beachten will bequem ist, da es scheinbar das Gewissen entlastet !

  6. Naja das ist mir zu vereinfachend.

    1-3 sind in ihrem Ergebnis weitgehend identisch, 1 und 3 wäre eine Pleite des BVerfG und widerspräche dem derzeitigen Selbstverständis des Gerichtes als „Hüterin des Grundgesetzes“.

    Zumal Paiper ein Grundsatzunrteil angekündigt hat. Es fehlt also die Option „salomonisches Urteil“.

    Ich denke das BVerfG wir eine Aussage zu der Datennutzung und Datensammlung des Staates allgemein machen. Dies kann zB sein dass Daten, die selbst strukturierte Daten sind (sich sozial auswerten lassen, also Telefonverbindungsdaten, Email, Standortdaten) nicht durch den Staat gesammelt werden dürfen, allgemeine Kennungen (IP-Adresse) aber erlaubt bleiben können für „Straftaten, die mittels Kommunikationsnetzwerken begangen werden“, vulgo Filesharing. Und andere Straftaten, aber das wird ja die Minderheit der Fälle sein.

    Bei einem solchen Urteil wären also die Privatspähre weitestgehend gerettet, die Filesharing-Debatte noch ungelöst. Ein salomonisches Urteil also ;).

  7. Am Wahrscheinlichsten sind eigentlich 3 und 4 …
    Die Frage ist vermutlich die … Darf das deutsche Verfassungsgericht eine EU Richtlinie kippen oder nicht … Entweder trauen die sich oder geben wieder die Verantwortung weiter..

    1. Das sich das die Richter des BVerfG trauen, halte ich für sehr wahrscheinlich. Schon mit dem Urteil zum Lissabon-Vertrag haben sie in Karlsruhe deutlich gemacht, dass nicht alles hingenommen werden muss, was aus Brüssel kommt. Da ist das BVerfG durchaus auch mal EU-kritisch.

  8. Auf alle Fälle ist der Gewinner die PP.

    1. ist zulässig:

    Zulauf der User wird enorm, da eine Zulässigkeit ja nicht automatisch mit der Umsetzung verbunden ist. Ein Top-Wahlkampfthema.

    2. nicht zulässig

    Nach dem Motto „wir habens ja immer gesagt“ Zulauf, da „man sich aufgehoben“ fühlt.
    zumnal ja auch ordentlich gekämpft wurde gegen Zensur und auch gegen VDS.

    Auf alle Fälle müsste unterbunden werden, dass jeder Politclown-Hinterbänkler zum Thema Netz was rausschreit, obwohl von völliger Inkompetenz behaftet.
    Alleine die abfälligen Bemerkungen des Herrn S. Kauder gegenüber Fransika bei der Anhörung hat meinen Blutdruck in gesundheitsgefährdende Höhen katapultiert.

    Und da ist noch ein gewisser Herr Uhl von der CSU, der immer dabei ist, wenn es gegen das Netz zu schreien gilt. Wobei festzustellen bleibt, dass er noch mit Griffel und Schiefertafel gelernt hat.

    Also weg mit den Politclowns zum Thema Netz.

  9. 7.
    „Ich denke das BVerfG wir eine Aussage zu der Datennutzung und Datensammlung des Staates allgemein machen. Dies kann zB sein dass Daten, die selbst strukturierte Daten sind (sich sozial auswerten lassen, also Telefonverbindungsdaten, Email, Standortdaten) nicht durch den Staat gesammelt werden dürfen, allgemeine Kennungen (IP-Adresse) aber erlaubt bleiben können für “Straftaten, die mittels Kommunikationsnetzwerken begangen werden”, vulgo Filesharing. Und andere Straftaten, aber das wird ja die Minderheit der Fälle sein.

    Bei einem solchen Urteil wären also die Privatspähre weitestgehend gerettet, die Filesharing-Debatte noch ungelöst. Ein salomonisches Urteil also ;).“

    So etwas erwarte (erhoffe) ich für morgen. Hinweis darauf hat ja auch schon die Expertenbefragung gegeben und die intensive Diskussion um die Möglichkeiten von QuickFreeze vs VDS.

  10. Das wirklich grosse Probleme sehe ich nicht darin, dass einige Politiker die Vorratsdatenspeicherung wollen, sondern vielmehr darin, dass ein Grossteil des Volks sie will oder zumindest sich nicht drum scherrt ob oder was gespeichert wird.

    Die Politiker lullen das Volk durch Scheingesetze und Symbolpolitik ein. CDU/CSU haben das perfektioniert, das muss ich mit einer gewissen Bewunderung eingestehen. Ihre Anhänger finden alles gut, was ihre Politiker sagen (auch wenn die teilweise gegensätzliche Sachen sagen), plappern deren Argumente nach (auch wenn sie widerlegt sind) und wählen sie trotzdem.

    Also kann sich ein Herr Kauder relativ viel herausnehmen. Es geht hier schliesslich nur um einen Bruchteil der Wähler. Und seien wir mal ernst, die Hauptmacht bei den Wahlen sind immer noch die Gruppe 60+. Das wird sich auch nicht ändern und ich bezweifel, dass sich trotz der Bemühungen der Bundesregierung, irgendwas in der Richtung ändern wird.

    Netzpolitik wird wie Datenschutz weiterhin eine unwichtige Rolle spielen. Zumindest für die nächsten 30 Jahre.

    Ich habe übrigens mal versucht Auskunft zu bekommen, welche Daten bei der Vorratsdatenspeicherung konkret zu mir abgespeichert waren. Ich wollte es möglichst genau wissen und habe es auch so formuliert.

    Versatel meinte nur sie würden irgendwas (Zitat aus dem Gesetz) speichern und E-Plus hat mir die Auskunft verweigert, da es die Rechte anderer beeinträchtigen würde.

  11. Das ist mir im Grunde völlig egal, ob da 60+ oder wer auch immer rumschreit. Wenn es um meine Daten und um meinen umgehinderten Zugang zu Informationen, wie es mir das GG zugesteht, werde ich dafür kämpfen, und da pfeife ich auf das dumme Gesülze von Popul-Kauder und Konsorten.

    Achso, die Rechte anderer sind wichtiger als der Zugang zu Deinen gespeicherten Daten? Grossartig…die Bananenrepublik lässt grüssen…

  12. Erstmal ist es wichtig entspannt zu bleiben.. du kannst Leuten wieder Kauder und Co nicht blöd kommen. Das führt zu nichts. Ich sage nur, dass eine Wende der Politik so oder so nicht kommen wird.

    Die Rechte Dritter sind wichtiger als mein Zugang zu meinen Daten..korrekt. Im Falle von meinem Handy sind die Rechte Dritter wahrscheinlich die Nummern die ich angerufen habe. Also die, die eh schon auf meinem Verbindungsnachweis stehen ;) Es wäre ein einfaches, die auszuschwärzen um deren Rechte zu schützen. Ich denke nur, dass die Firmen die Auskunft wegen den Kosten scheuen.

  13. Ok.

    und ob kann ich denen blöd kommen kann, sie tuns doch auch. Im Gegensatz zu denen verstehe ich aber eine Winzigkeit des Internets.

    Wer sagt denn so was „eine Wende der Politik nicht kommen wird“.

    Da wäre ich mir, trotz aller Entspannheit nicht so sicher. Wie viele hunderte von Beispielen willst Du aus der Geschichte?

  14. @Robert

    Politik besteht nicht nur aus dem Thema Internet. Auch wenn man sich hier in einem Milieu aufhält, bei dem das Thema wichtig ist. Bei der Diskussion und allen Revolutionsgelüsten fehlt der Blick auf das „große Ganze“. Das hat viel mit politischer Kultur und Einstellung zu tun, ob und wann ein Systemwandel kommt. Ich sehe da für Deutschland in naher Zukunft nichts kommen.

  15. Das grosse Ganze ist ja recht und schön, dann können wir die Ministerien abschaffen und jeder gibt seinen Senf dort hinzu, wo es ihm gerade passt.

    Das Internet ist ohne die „große“ Politik entstanden, hat sich weiterentwickelt und zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor gemausert….alles ohne irgendwelche Polithirnis.

    Und auf einmal, von Zensurursula angefangen, wird das Netz als politisches Instrument missbraucht, ganze „unwissende“ Wählerschichten polemisch aufgewühlt (siehe die Vorträge von vdL vor Grossmüttern) und ein Scheingefecht gegen die „ach so schlimme Kipornografie“ entfacht. Ich bin seit 1995 im Netz und noch nicht einmal auf solche Angebote gestossen. Und zum krönenden Anschluss gibt Schäuble auch noch zu, dass es Wahltkampftaktik war……(OT: Man musste sich ja irgendwie vom politischen Gegner abgrenzen)

    Und das ganze Frickeln etc. am Netz entsteht doch nur dadurch, weil „die da oben“ merken, dass ihnen Gegenwind aus dem Netz entgegenschlägt. Wenn ich das nur höre immer „die Internetcommunity“, so ein Schwachsinn.

    Die ganz normalen User sind das, die sich die Freiheiten im Netz nicht von Nullen und Pensionsanspruchsjägern (hoffentlich überstehe ich die 4 Jahre, dann ist meine Pension gesichert) nehmen lassen.

    Nee, Michael…nicht mit mir, sorry

  16. Ich tippe ja fast darauf, dass sies auf die EU Gerichte abschieden. Ist im Moment ja der grosse Trend. Wenn das Volk aufmupft, nimmt man das ultimative „Meta“-Argument: Die europäische „Gemeinschaft“

    Mit diesem Argument wird ja auch gerade der Schweiz erfolgreich OECD 26 aufgeschwatzt.

    Allerdings könnte das ganze auch glimpflich ausgehen. Nach Zensursula fand ja immerhin ein kleines Umdenken statt. Die eigene Reputation ist halt allen wichtig.

    Wir dürfen gespannt sein.

  17. Lieber Robert, dass habe ich mit dem „großen Ganzen“ auch nicht gemeint. Aber es liegt nun mal am System Demokratie selbst, dass gewählte Repräsentanten über bestimmte Themen entscheiden. Das kann man gut finden oder auch nicht. Aber das ganze politische System als von Grund auf schlecht darzustellen ist dann für meinen Geschmack doch etwas zu viel.

    Du kannst nicht erwarten, dass nur Experten Politik machen. Wer sind denn überhaupt Experten? Die die am lautesten gröhlen? Wohl kaum.

  18. von Grund auf schlecht ist das Umgehen mit Kritikern an gewissen Getzgebungen z.B.

    Da wird lange Zeit nach Verabschiedung eines Gesetzes die Vertreterin von 140000 Petitionszeichnern angehört und von S. Kauder auch noch blöd angemacht.

    Was soll man denn davon halten? Ein gutes politisches System hätte völlig anders reagiert, und zwar mit einer Intergration von Expertenmeinungen etc. Alles das ist nicht passiert sondern im Bundestag wurde von hysterisch kreischenden CDU/SPD Lobbyhu…. das Gesetz verteidigt, dass sogar abgebrühten Politkommentatoren der Mund offenstand.

    Grosse Politik, in der Tat und ein wirklich bemerkenswertes politisches Sytem…

  19. @ Bender #21
    Und morgen gibts die Auflösung zu der Frage…
    Papier hat ja schon gemeint : „Dieses Urteil werde in ganz Europa Beachtung finden“
    Deshalb gehe ich von Fall 3 oder 4 aus. Weil 1 oder 2 hätte keinen wirklich großen Einfluss auf Europa ….

  20. …ich ignoriere den deutschen Anteil nicht, jedoch hat die Richtlinie aus 2006 die Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument möglich gemacht “man wasche seine Hände in Unschuld” und schlimmer noch “durch die Zustimmung sei schlimmeres verhindert worden”.

    Wichtige Folie waren die Anschläge von Barcelona und die Terrorbedrohung in London. Der Vorschlag des Ausschusses vom Berichterstatter im Europäischen Parlament, Alexander Alvaro (FDP), der sich – glaube ich – eine halbe Woche vorher in Israel auf Dienstreise befand, wurde hinter seinem Rücken übergangen. Ein unmöglicher Vorgang. Die beiden großen Gruppen im Parlament haben einen bis heute nicht verständlichen Deal mit dem Rat geschlossen und den im Plenum als Ersatz für den ordentlichen Bericht aus dem Ausschuss mit ihrer Mehrheit abstimmen lassen. Von „das Schlimmste verhindern“ kann daher gar keine Rede sein.

    Schauen Sie sich die Plenardebatte im Europaparlament vom 13.12.2005 an! Es lohnt sich.

    Ich gerade habe einen Bekannten gebeten diese Aufnahme der Plenarsitzung auf ein Videoportal hochzuladen. Mal sehen, ob er das bis morgen schafft. Ansonsten gebe ich auch gerne den Link auf die Archivaufnahme weiter.

    Richtig ist, dass die VDS sozusagen untauglich ist für die ursprünglichen Ziele Infrastrukturen zur Verfolgung Urheberrechtsverletzungen zu schaffen, weil die Daten streng zweckgebunden bleiben.

    Wie ich vor 2 oder 3 Jahren (?) auf einem jährlichen winterlichen Kongress am Alexanderplatz öffentlich ansprach, hätte es die Möglichkeit gegeben im Zuge des Telekompaketes Teile der VDS-Bestimmungen rückgängig zu machen, abzumildern oder zu ändern, weil die betreffende Richtlinie „aufgemacht“ wurde. Diese Chance wurde vertan. Gerne hätte ich jemand angestellt, sich darum zu kümmern, wenn hier Interesse bestanden hätte.

  21. macht zwar Sinn, aber ich kann leichter mal ’nen bischen nebenher bei twitter schauen als einen live-stream zu verfolgen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.