Morgen ist der Tag, auf den viele Menschen seit Jahren hin gearbeitet haben: Das Bundesverfassungsgericht verkündet seine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung. Es gibt wohl kein anderes Gesetz, was wir seit Gründung dieses Blogs so intensiv begleitet haben, wie die Vorratsdatenspeicherung. Insofern ist natürlich die große Hoffnung da, dass das Bundesverfassungsgericht die Protokollierung unserer Verbindungsdaten Morgen beerdigt.
Aber es gibt vier mögliche Szenarien, was Morgen verkündet wird:
1. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst für unzulässig („nur die Instanzgerichte können den Europäischen Gerichtshof befassen“) und beschränkt lediglich die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
2. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst als unbegründet („die Vorratsdatenspeicherung ist unter hohen Voraussetzungen verhältnismäßig“) und beschränkt nur die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
3. Das Bundesverfassungsgericht legt die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor und beschränkt bis zur Entscheidung die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
4. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung selbst für verfassungswidrig.
Wir würden natürlich sofort die Option 4 wählen.
Die Urteilsverkündung ist morgen um 10 Uhr in Karlsruhe. Phoenix sendet live und zumindest Florian ist von unserem Team vor Ort. Wir werden hier bei netzpolitik.org ab 9:45 Uhr Live-bloggen und alle Berichte und Analysen zusammenfassen.