Es gibt ein Positionspapier des ver.di Bundesvorstand zum Thema Urheberrecht, was wir mit dem Stand vom 25.10.2010 zugeschickt bekommen haben. Unklar ist momentan, ob das Papier schon beschlossen wurde, oder noch in der Diskussion ist. Höhepunkt ist auf jeden Fall auf der letzten Seite eine Idee, die im vergangenen Jahr als „Stoppschild“ Furore machte:
„ver.di wirbt für den Grundsatz, durch Aufklärung und Transparenz Sanktionen so weit wie möglich unnötig zu machen. Deshalb halten wir es für notwendig, um illegale Nutzungen zu vermeiden, auf den Schutz des Urheberrechts und die Gefahr einer Verletzung eindeutig hinzuweisen. Ziel ist technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Re-gistrierung der Nutzer/innen-IP auf dem Monitor eine – von dazu legitimierten Institutionen vorgeschalteter – Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint.“
ver.di und Internet: Im Zweifelsfall gilt hier das Prinzip – „Denn sie wissen nicht, was sie tun“. Apropos! Ein weiterer Höhepunkt ist ja:
ver.di setzt sich für eine konsequente Verfolgung der Betreiber illegaler Tauschbörsen ein, die sowohl die Nutzer/innen als auch die Urheber/innen schädigen: die – oft ahnungslosen – Nutzer/innen, die durch Ausnutzung ihrer dezentralen Serverkapazitäten gleichzeitig als Anbieter illegaler Inhalte missbraucht werden, sowie die Urheber/innen, die das Verfügungsrecht über Werke verlieren.
Noch Mitglied bei ver.di? Vor dem Austreten kann man sich auch nochmal beschweren!
Update: Eine erste Analyse findet sich bei iRights.info: Gewerkschaft Verdi fordert Netzüberwachung gegen Urheberrechtsverletzungen.
Es ist aus dem Papier nicht erkennbar, ob der Anlass der Kontrolle darin bestehen kann, dass Nutzer die Warnhinweise ignorieren und das Urheberrecht verletzen. Sollte das gemeint sein, was durch die Abfolge der Absätze im Dokument nahe liegt, müssten zu diesem Zweck die Daten registriert werden, von denen die Autoren das Papiers sagen, dass sie nicht gespeichert werden, allen voran die IP-Adresse der Nutzer.
Ziel des Verfahrens sei, so das Positionspapier, „Auswüchse im derzeitigen Abmahnwesen einzudämmen“. Es ist allerdings schwer vorstellbar, dass dieses Ziel mit den vorgeschlagenen Mitteln erreicht werden kann, da es den Rechteinhabern weiterhin unbenommen wäre, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Um das zu verhindern, müssten weit reichende Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Im Zweifel müssten Betroffene also ein Ordnungsgeld und die Kosten einer Abmahnung zahlen.