Ich kränkele gerade etwas. Wenn ich kränkele, lese ich gerne Pressemitteilungen. Dabei kann ich nämlich wunderbar schnell einschlafen. Normalerweise. Heute Nacht habe ich eine Pressemitteilung von Dr. Thomas Feist gelesen. Feist saß gestern bei der Zensursula-Anhörung für die CDU im Petitionsausschauss. Statt, wie gewünscht, einzuschlafen, war ich anschließend hellwach. Und irritiert.
Ich bin mir nicht 100% sicher, ob die Meldung inzwischen überarbeitet wurde, einige Formulierungen fallen aber nach wie vor ins Auge (Hervorhebungen von mir):
Zentrales Argument der Petentin bei der Ablehnung der mit dem Zugangserschwerungsgesetz möglichen staatlichen Löschmaßnahmen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet war die Sorge um die Freizügigkeit der Netznutzer. So sei die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines eigenen Gesetzes.
Auf der Webseite der Union lautet die Passage heute:
Zentrales Argument der Petentin bei der Ablehnung der mit dem Zugangserschwerungsgesetz möglichen staatlichen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet war die Sorge um die Freizügigkeit der Netznutzer. So sei die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines eigenen Gesetzes. Auch seien die angedachten technischen Sperren ungeeignet.
Nicht nur, dass man der „Petentin“ Franziska Heine in einem Bandwurmsatz, den man wahlweise als rhetorischen Kunstgriff oder als brutale Sprachverhunzung werten kann, unterschiebt, sie würde sich mehr um die „Freizügigkeit“(!) der Netznutzer „sorgen“, als um missbrauchte Kinder:
Beide Pressemeldungen verdrehen konsequent Löschen und Sperren.
Bei Feist ist zudem noch von der Ablehnung „staatlichen Löschmaßnahmen“ (Union: „staatliche Maßnahmen“) die Rede. Löschmaßnahmen lehnt die Petentin bekanntlich nicht ab. Ganz im Gegenteil, „Löschen statt Sperren!“ ist die erklärte Forderung der Sperrgegner.
Update, 24.02.: Beide Pressemitteilungen wurden im Laufe des Vormittags ohne Hinweis auf die ursprüngliche Falschdarstellung überarbeitet. Ganz schön feist (um dieses Wortspiel auch noch unterzubringen …)! (Danke Johnny!)
Die geänderte Passage lautet nun:
Zentrales Argument der Petentin bei der Ablehnung der mit dem Zugangserschwerungsgesetz möglichen staatlichen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet war die Sorge um die Freizügigkeit der Netznutzer. So sei die Löschung von kinderpornografischen Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines eigenen Gesetzes. Auch seien die angedachten technischen Sperren ungeeignet.
Zum Vergleich: Die ursprüngliche Version von gestern Abend (190kB, PNG), wie sie über das Facebook-Profil von Dr. Thomas Feist verbreitet wurde.