Als die Meldung mich gestern erreichte, hielt ich sie zunächst für einen schlechten Scherz. Bekanntermaßen findet – als „Opfergedenken“ bezeichnet – jährlich Mitte Februar in Dresden das statt, was als größter Naziaufmarsch Europas bezeichnet wird. Das ruft jedes Mal vielfältige und zahlreiche Gegenmaßnahmen der couragierten Zivilbevölkerung hervor, welche hauptsächlich zum Ziel haben, den Auftritt der Nazis auf das Bahnhofsgebiet zu begrenzen.
Das nahm die Polizei zum Anlass, für einen Zeitraum von 4,5 Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten in der Südvorstadt zu speichern – natürlich zusammen mit dem jeweiligen Aufenthaltsort. Schätzungen zufolge betrifft diese Überwachungsmaßnahme 12.000 Bewohner, 20.000 Gegendemonstranten und 3.000 Nationalisten. Die 4.000 Polizisten lasse ich jetzt mal außen vor.
Diese Daten werden nun ausgewertet, um einiger Demonstranten habhaft zu werden, denen es trotz großzügiger Pfefferspray‑, Schlagstock und Wasserwerfer-Einsätze bei Minusgraden anscheinend gelungen sein muss, die schwer bewaffneten Polizisten anzugreifen oder sich der Straftat des „schweren Landfriedensbruchs“ verdächtig gemacht zu haben.
Faktisch sprechen wir hier von einer TK-Überwachung der Teilnehmer einer angemeldeten Versammlung, die schon per see problematisch sein dürfte. Dass aber dann noch ein gesamtes Stadtviertel ausgespäht wird, sollte auch die kühnsten Vorstellungen von Verhältnismäßigkeit in den Schatten stellen.
Der Dresdner Oberstaatsanwalt rechtfertigt die Maßnahme mit den lapdaren Worten
Die Polizei wollte herausfinden, ob bestimmte Personen, von denen Handynummern bekannt sind, sich am fraglichen Ort aufgehalten haben.
Ein erstes Opfer der Maßnahme ist bereits bekannt: Es handelt sich um einen Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten. Als Teilnehmer der Blockade machte er sich zum Objekt eines Ermittlungsverfahrens wegen „Behinderung einer angemeldeten Demonstration“. In seiner Ermittlungsakte findet sich nun ein Bewegungsprofil samt 15 Handyverbindungen und den auch die Namen der Personen, mit denen er Kontakt hatte. Zu Wort melden sich auch Anwälte und Bundestagsabgeordnete, die durch die Telefonüberwachung ihre Privilegien verletzt sehen.
Es sind nur wenige Fälle öffentlich bekannt, bei denen zur Maßnahme der Funkzellenüberwachung gegriffen wurde. Bei Demonstrationen wird der Einsatz häufig vermutet, aber einzig aus dem undemokratischen Ausland (Iran, China) gab es bisher Bestätigungen.
Dass ein solches Vorgehen offensichtlich unverhältnismäßig und illegal ist, spendet nur wenig Trost, wenn es trotzdem geschieht. Ich halte das für einen der größten Skandale der letzten Jahre.
Aber an Skandalen mangelt es in Dresden selten: So blieb die Polizei friedlicher Beobachter, als am gleichen Tag eine große Gruppe Nazis ein Wohnhaus in Löbtau angriff (Video). Stattdessen ritt die Polizei knapp 2 Monate später selbst noch einmal in dem Haus ein – aber von einem Ermittlungsverfahren gegen den steinewerfenden Nazi-Mob vom 19. Februar ist mir nichts bekannt.