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Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung

Es gibt erfreuliche Neuigkeiten, frisch getickert von Holger Bleich drüben bei Heise Online: Wie erwartet hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt. Am heutigen Donnerstag wurde der Text bereits verschiedenen Interessenvertretern zugestellt, die gerade mal bis zum 11. Mai Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Schon am 25. Mai will sich das…

  • Jörg-Olaf Schäfers

Es gibt erfreuliche Neuigkeiten, frisch getickert von Holger Bleich drüben bei Heise Online:

Wie erwartet hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt. Am heutigen Donnerstag wurde der Text bereits verschiedenen Interessenvertretern zugestellt, die gerade mal bis zum 11. Mai Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Schon am 25. Mai will sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen.

Den Entwurf haben wir hier (PDF), falls mal jemand reinschauen möchte. Schaut ok aus, so auf den ersten Klick.

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4 Kommentare zu „Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung“


  1. Ups, zweiter. Dieses Jabber wird sich auch nicht durchsetzen ‚)


    1. @örg-Olaf Schäfers: Und ich habs extra noch getwittert.


      1. Glatt übersehen, weil keinen Client hier ‚) Nunja, egal.


  2. Andreas

    ,

    hm das Ding liest sich echt brauchbar.

    Sperrmaßnahmen verhindern den Zugriff auf Missbrauchsdarstellungen im WWW nicht, weil das Material weiterhin im Netz verfügbar bleibt und die Gefahr besteht, dass die Sperren umgangen werden. Hierfür sind keine besonderen technischen Kenntnisse erforderlich. Im Interesse der Opfer muss Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig
    aus dem Netz zu verbannen.

    Wahnsinn… man hat endlich mal auf Experten gehört. Naja gut, andererseits kommt das ganze aus dem Leutheusser-Schnarrenberger-Dunstkreis, die Überraschung ist also nicht ganz so groß.

    Davon sollte sich in jedem Fall die EU mal eine Scheibe abschneiden. Es wird gelinde gesagt interessant werden, ob dieser Gesetzentwurf nicht zu reiner Makulatur wird wenn wie in der EU-Richtlinie immer noch vorgesehen Bilder mit nachweislich erwachsenen Scheinjugendlichen verbannt werden sollen.

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