FDP kippt bei Vorratsdatenspeicherung um

Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder da! Nur soll sie jetzt „Mindestspeicherfrist“ oder „Datensicherung“ genannt werden, und wird jetzt auch von der FDP präsentiert. Nach dem Vorab-Bericht in der Süddeutschen ist jetzt auch das Eckpunkte-Papier des Justizministeriums öffentlich. Dieses ist wohl mit der FDP-Fraktion abgestimmt und soll die Basis der FDP für die Verhandlungen innerhalb der Regierung sein.

Zunächst verwundert, warum die Justizministerin jetzt aktiv wird. Die Vorratsdatenspeicherung wird gerade auf EU-Ebene evaluiert und verändert. Bisher wollte Leutheusser-Schnarrenberger diesen Prozess abwarten und danach das neue Ergebnis in Deutschland umsetzen. Nach dem Geschrei der Sicherheitsfanatiker von Union und Behörden über die angebliche „Schutzlücke“ hat sie diese Position nun leider aufgegeben und will die Vorratsdatenspeicherung hier umsetzen, ohne die genauen Anforderungen der EU zu kennen.

Auch in den Einzelheiten bietet das Papier aus dem Hause FDP einige zu kritisierenden Punkte:

Nicht ausreichend erscheint es, lediglich die Speicherdauer in welchem Umfang auch immer zu verkürzen und es im Übrigen beim früheren Speicherumfang und dem anlasslosen Zugriff auf Verkehrsdaten zu belassen.

Im Folgenden wird deshalb ein Lösungsansatz vorgeschlagen, der eine unterschiedslose Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger in Deutschland vermeidet.

Diese Sätze sind der reinste Neusprech. Auch der neue Vorschlag umfasst die „Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger“, ist „unterschiedslos“ und verkürzt „lediglich die Speicherdauer“.

Eine neue Regelung in Deutschland kann dabei auch eine Vorbildfunktion für die anstehende Diskussion auf europäischer Ebene entfalten.

Die Bundesrepublik als einer der Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung soll also schnell noch die Vorratsdatenspeicherung einführen, damit das als „Vorbild“ für die „Diskussion auf europäischer Ebene“ gelten kann?

Die bei den TK-Unternehmen aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Verkehrsdaten werden anlassbezogen gesichert („eingefroren“)

Wer sagt denn, dass Verkehrsdaten „bereits vorhanden“ sind? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts machen ISPs doch vor, dass man diese Daten zum Beispiel bei Flatrates überhaupt nicht benötigt und speichert die gar nicht erst. Außerdem zielt dieses Argument immer nur auf die Zuordnung von IP-Adressen zu Anschlüssen, die vielen anderen Datentypen wie Verkehrsdaten von E-Mails und SMS mussten noch nie gespeichert werden.

Materielle Voraussetzung für die Sicherungsanordnung soll sein, dass die zu sichernden Verkehrsdaten „für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich“ sind.

Es sollen also weiterhin die Standort-Daten gespeichert werden, zum Beispiel Funkzellen bei Mobilfunk-Geräten. Von dieser Forderung ist sogar der Innenminister abgerückt.

Die potentiell betroffenen TK-Diensteanbieter werden verpflichtet, auf eigene Kosten Vorkehrungen zu treffen, damit eine Sicherungsanordnung auch umgesetzt werden kann.

Danke, dass die Unternehmen und damit wir als Endverbraucher weiterhin für unsere eigene Überwachung zahlen sollen. Hoffentlich haben wir damit immerhin die ISPs auf unserer Seite.

Nach § 100g StPO ist eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung erforderlich, wozu insbesondere Katalogtaten nach § 100a Absatz 2 StPO gehören.

Straftaten von „erheblicher Bedeutung“? Die ursprüngliche Begründung für die Vorratsdatenspeicherung war doch der internationale Terrorismus! Im angesprochenen Paragraph werden stattdessen auch so schwere Straftaten wie Betrug, Urkundenfälschung, Bankrott, Steuerhinterziehung und Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung als „schwere Straftat“ definiert, die damit verfolgt werden können.

Daneben erfasst die vom BVerfG insoweit gebilligte Vorschrift auch mittels Telekommunikation begangene Straftaten, zu denen vor allem Kinderpornografie im Internet zählt.

„Mittels Telekommunikation begangene Straftaten“ ist unglaublich weit gefasst. Darunter fällt auch die Beleidigung über’s Telefon. Warum seit wann sind „mittels Telekommunikation begangene Straftaten“ „vor allem Kinderpornografie“? Gibt es zu dieser Behauptung auch Belege? Zudem ist „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften“ schon im vorangangegen § 100a Absatz 2 StPO, dazu braucht es die Ausweitung auf „mittels Telekommunikation begangene Straftaten“ gar nicht.

Ihr sollen die Datenarten unterfallen, wie sie durch die EU-Richtlinie vorgegeben.

Das heisst, dass nicht nur die Zuweisung von IP-Adressen zur Anschluss-Inhaber/in gespeichert werden soll, sondern auch die Verbindungsdaten von jedem Telefongespräch, jeder SMS, jeder E-Mail, jeder Internet-Telefonie und den jeweiligen Standortdaten.

Das vom BVerfG angesprochene diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins entsteht hier mangels unmittelbaren Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf die Verkehrsdaten nicht.

Hat sie das Urteil überhaupt gelesen? Da steht:

Besonderes Gewicht bekommt die Speicherung der Telekommunikationsdaten weiterhin dadurch, dass sie selbst und die vorgesehene Verwendung der gespeicherten Daten von den Betroffenen unmittelbar nicht bemerkt werden, zugleich aber Verbindungen erfassen, die unter Vertraulichkeitserwartungen aufgenommen werden. Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

Der Chilling-Effekt kommt nicht von der Verwendung, sondern bereits von der Speicherung an sich!

Ebenso wenig besteht aus diesem Grund die ebenfalls vom BVerfG angesprochene Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers.

Ein Bier für die Person, die mir plausibel erklären kann, warum diese Aussage stimmen soll.

Mein erstes Fazit ist also: Die „Bürgerrechtspartei“ FDP ist tatsächlich umgekippt. Das sehen auch die Grünen und der DJV so. Unter dem Druck der Union will die Vier-Prozent-Partei anscheinend noch ihre letzten Wähler vergraulen. Und im politischen Prozess wird die Union diesen Vorschlag auch noch schlimmer machen. Mal wieder heisst es: aktiv werden!

Update: Der Union geht der Vorschlag erwartungsgemäß nicht weit genug. Money Quote von Hans-Peter Uhl: „Wir werden den Vorschlag so mit ziemlicher Sicherheit nicht übernehmen.“

90 Ergänzungen

  1. „Unter dem Druck der Union will die Vier-Prozent-Partei anscheinend noch ihre letzten Wähler vergraulen.“

    nein. das gegenteil wird der fall sein…..leider

  2. „Ein Bier für die Person, die mir plausibel erklären kann, warum diese Aussage stimmen soll.“

    Erklär Du doch erstmal, wie man aus IP-Zuordnungsdaten ein Bewegungsprofil erstellt. Das hab ich auch schon in den Kommentaren des vorherigen Artikels gefragt.

    Das geht ebensowenig, wie das Erstellen von Bewegungsprofilen mit einem Telefonbuch.

  3. Die Grünen? Muhaha! Die sind doch wieder mit dabei, wenn sie erst mal an der Regierung sind!

    Das Problem in der Politik: RICHTIGE Alternativen, die Parteien, die man so wählen kann sind ja eh alle gleich…

  4. die können noch so viel daten speichern, werden damit real nichts verhindern/ändern und nur zuschauen.

    fachkräftemangel in den partein halt, reden die schon lange von….

  5. „Das geht ebensowenig, wie das Erstellen von Bewegungsprofilen mit einem Telefonbuch.“

    Bei IP- Adressen würde man im Prinzip von virtuellen Bewegungsprofilen reden. Zugriff auf Website A am Tag X Uhrzeit Y. Zugriff auf Website B bis Z am Tag X bis X+7 Uhrzeit Y bis Y+24. Die so auf Vorrat gespeicherte Profildatei würde ein sehr genaues virtuelles Bewegungsprofil der User wiedergeben. Das reine Erfassen von IP- Adressen ist vollkommen unsinnig. Es werden sicher die Bezugsdaten mit erfasst werden, da es ansonsten Blödsinn wäre. Daraus ergibt sich wie gezeigt das Bewegungsprofil allein für das Surfverhalten der User. Da aber auch alle anderen Kommunikationswege ebenfalls Berücksichtigung finden sollen, läßt sich dieses Profil deutlich ausweiten.

    Dein Vergleich mit dem Telefonbuch hinkt. Das würde bedeuten, die Behörden würden sich die Datenbank eines DNS- Servers betrachten. Das wäre in der Tat zur Erstellung von Bewegungsprofilen ungeeignet.

    Gruß,
    J.D.

    1. Johannes Döh: Das ist auch Quatsch. Besuchte Webseiten werden mit der VDS nicht gespeichert. Das passiert per TKÜ.

  6. Da verspielt die Schnarre die letzte Glaubwürdigkeit, die sie mit ihrem Rücktritt damals beim Großen Lauschangriff errungen hat. Immerhin dürfte jetzt auch dem letzten Parlamentarismus und Parteigläubigen klar sein, dass die FDP keine Partei für Grund- und Bürgerrechte ist.

  7. Das war klar. Die Kinderpornographie-Keule wurde hinreichend widerlegt und oft genug als Absurdum demaskiert, dann wurde flugs die Terror-Keule wieder aus der Versenkung geholt. Das BKA berichtet von gaaaanz vielen Terroristen in Deutschland (ist ja auch ein Wahnsinn, die ganzen Turbanträger hier, und die laufen alle mit Bomben rum!), und schon kräht wieder alle Welt nach dem ultimativen Heilmittel Vorratsdatenspeicherung. Das ist DIE Lösung, echt! Es gibt ja Gott sei Dank auch keine Internetcafés (die werden dann garantiert sofort alle videoüberwacht mit Livestream zur BKA-Bundespolizei), keine Anonymisierungsprogramme wie TOR und keine Möglichkeiten, sich anonym eine Prepaid-UMTS-Karte zu bescha… – äh, halt, doch, gibt es. Aber Gott sei Dank wissen davon Terroristen nichts, die bauen nur hochtechnisierte Bomben und arbeiten mit chemischen Kampfstoffen. Puh, da haben wir ja nochmal Glück gehabt. Denn wenn die das wüssten, dann wäre die Vorratsdatenspeicherung ja völlig sinnlos…

  8. Was wohl die Meinung eines FDP-Abgeordneten kostet? Hat offensichtlich jemand genug geboten, da kann man auch die letzten FDP-Anhänger brüskieren.

  9. @Johannes:

    Mit IP-Bezugsdaten meine ich: Kunde Fritz Meier hatte von 14 bis 15 Uhr die IP-Adresse xxx.xx.xx….
    Solche Daten gab es schon vor der VDS bei den Providern und nur durch diese Daten wurde Strafverfolgung im Netz überhaupt möglich.

    @André: Okay, bei den Mobiltelefonen seh ich das mit Bewegungsprofilen ein. Das kann man kritisieren. Dann muss man aber nicht zur Umfaller-Rundschlagkeule greifen. Viel Kritik, die ich heute gelesen habe, ist einfach nur Blödsinn.

    1. Daniel: Die grundsätzliche Kritik ist, dass ohne Anfangsverdacht die Kommunikationsdaten ausnahmslos ALLER Kommunizierenden gespeichert werden. Jede SMS, jede E-Mail, jeder Anruf. Wann, wer, wo. Von jedem. Man könnte ja mal eine Straftat aufklären wollen.

      Das geht mal gar nicht und deswegen hat die Ministerin aus der Opposition heraus auch dagegen geklagt. In der Regierung macht sie nun diesen faulen Kompromiss. Das ist Umfallen.

      Statt die Kritik zu dissen, solltest du als JuLi lieber deine Partei-Freund/innen überzeugen, dass dieser Vorschlag einer „Bürgerrechtspartei“ unwürdig ist.

  10. Vorsicht an der Bahnsteigkante!

    Das einzig „neue“ ist die Speicherung der Zuordnung zwischen Kunde und IP-Adresse für einen absolut begrenzten Zeitraum von einer Woche.
    Das kann man jetzt mögen oder nicht, aber im Urteil des BVerfG war dieser Punkt explizit an ganz niedrige rechtliche Hürden geknüpft.

    Ich würde allen erst mal zu Gelassenheit raten. Sowohl AKV als auch netzpolitik.org sollten das politische Geschacher hinreichend kennen um hier nicht gleich wieder in Panik zu verfallen.

    1. @Thomas Möhle: Äh, nichts für ungut. Aber wenn Du hier auf politisches Geschacher verweist, dann bist Du Dir sicher auch im klaren, dass es eine Position der FDP gibt und eine Position der Union, und dass man sich vll irgendwo in der Mite trifft, so dass jetzt schon klar ist, dass ein Kompromiss noch schlechter wird als der FDP-Vorschlag.

    2. Thomas Möhle:
      Erstens ist und bleibt die Speicherung anlasslos.
      Zweitens gehst auch du überhaupt nicht darauf ein, dass die VDS viel mehr Datentypen umfasst als die Zuordnung von IPs zu Anschlussinhaber/innen. Siehe Standort-Daten, da überflügelt die FDP jetzt auch noch den Innenminister!
      Drittens sind die Forderungen nicht zur zu lasch für die anstehenden Aushandlungsprozesse, sondern kommen auch noch zur Unzeit, eh die Evaluierung auf EU-Ebene abgeschlossen ist.

      Auch als Partei-Mitglied muss man der Parteispitze doch nicht blind folgen.

  11. Ich muss lächeln und den Kopf schütteln. Wenn ich eine Straftat begehen wollte, würde ich mir im Vorfeld genau überlegen, was ich tun muss, um nicht erwischt zu werden und der Speicherung zu entkommen. Egal ist dabei, ob es sich um zweifelhafte Webseiten handelt oder etwas anderes. Und wenn ich das weiss oder nachlesen konnte, dann können das auch andere. Also warum der ganze Aufwand?

    Ich denke hier delegiert man den Aufwand irgendwo hin, nur nicht dort hin, wo er eigentlich hin gehört.

  12. OK @Andre – etwas schlecht ausgedrückt:
    Was per VDS vom Provider zu speichern ist, ergänzt sich schließlich automatisch durch die Handlung, die von den Strafverfolgern als auffällig erkannt wird. Beispiel Kinderpornografie: wird ein solches Angebot im www gefunden, erhalten die Strafverfolger die IP- Adressen der User, die darauf zugegriffen haben und können so die Identität zurück verfolgen. Ohne Bezug zu anderen Daten würde die VDS nichts bringen. Allein die Tatsache, wann und wielange eine IP- Adresse online war, bringt nicht viel…

    Unabhängig, ob nun bereits ein Täter überführt worden wäre, würde dies bereits zu weiteren Maßnahmen führen, z.B. Beschlagnahme von Equipment u.s.w.

    Übrigens gibt es sehr interessante bekannte Fälle, die nachweisen, dass willkürliche Anfangsverdachtsmomente die unbescholtenen Bürger tief ins Fahndungsraster gezogen hatten, teilweise in U- Haft landeten, ohne dass wirklich etwas kriminelles vorgefallen wäre. Ohne Verknüpfung von verschiedenen Daten und Erstellung von Bewegungsprofilen wäre es gar nicht möglich gewesen: http://www.youtube.com/watch?v=-IEF96PaAeg

    Gruß,
    J.D.

  13. „12. Andre Meister“, jetzt sind auch schon die experten sich nicht sicher warum VDS böse ist und was da eigentlich gespeichert wird. oder?

  14. @14.Timo nein, nicht für alle wäre die VDS sinnlos, für ein paar Marketing Agenturen, Verwertungsgesellschaften
    +Abmahnanwälte wäre schon allein die ip-adressen + Zeitstempel Gold wert!

  15. @Markus
    Grundsätzlich hast du mich richtig verstanden, aber ich sehe den Plan von SLS etwas anders. Wenn ich das richtig beurteilen kann ist die CDU aktuell sehr festgefahren, sodass Verhandlungen bislang gar nicht möglich waren. Ich kann mir vorstellen, dass es mit diesem Papier darum geht die CDU aus der Schmoll-Ecke heraus zu holen und wieder an den Verhandlungstisch zu holen. Das kann Zeit kosten – genau die Zeit, die wir brauchen bis die VDS auf EU-Ebene komplett kippt. Und genau dafür setzt sich SLS ja auch ein.

    Die Frage danach wäre, was mit diesem Urteil des BVerfG zu den Speicherfristen von der IP-Kunde-Zuordnung ist, ich denke das ist ein großer Teil des Problems :(

  16. @Andre
    Von einer Speicherung anderer Daten als der IP-Kunde-Zuordnung ist doch im Bezug auf diese 7-Tages-Frist überhaupt nicht die Rede. Darum ist Vorratsdatenspeicherung im klassischen Sinne auch an der Stelle nicht der optimale Begriff. Es werden zwar Daten auf vorrat gespeichert, aber im vergleich zu dem was vorher als „Vorratsdatenspeicherung“ im Raum stand, ist ja nur ein einziger Datentyp übrig geblieben.

    Andere Daten sollen nur über Quick Freeze erfasst werden.

    Und zu deinem letzten Absatz kann ich dir nur sagen, dass du mich _offensichtlich_ nicht kennst ;)

    1. Thomas Möhle: Doch, die Rede ist von allen „Datenarten“, die „durch die EU-Richtlinie vorgegeben“ werden. Siehe #29.

  17. @Andre
    Lies mal Seite 5 bzw. 6 oben aus dem Eckpunktepapier. Ich kann da den von dir genannten Zusammenhang zu den in der EU Richtline genannten Datenarten nicht herstellen. Ich glaube du meinst die Erwähnung auf Seite 4, das fällt aber alles unter das Quick Freeze verfahren, also keine anlasslose Speicherung auf Vorrat an der Stelle.

    1. Thomas Möhle: Die Seiten 5 und 6 sind im „Kapitel“ Bestandsdatenauskünften im Internet, also IP/Anschluss. Der von mir zitierte Punkt auf Seite 4 steht im Kapitel zu Verkehrsdaten.

      Es sollen also sehr wohl weiterhin die Verbindungsdaten jeder E-Mail, jeder SMS und jedes Anrufs gespeichert werden. Ausnahmslos und ohne Anfangsverdacht. Auch wenn das nur eine Woche ist, ist das für mich eine Speicherung der Daten auf Vorrat, weil man sie ja brauchen könnte. Also Vorratsdatenspeicherung.

  18. @Andre
    Ähh, ich glaub wir drehen uns grad im Kreis. Ich gebe zu, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber so wie ich das lese gehört der Punkt auf Seite 4 unter das Kapitel „Sicherung vorhandener Verkehrsdaten“ und direkt unter der Überschrift verstehe ich den Absatz so, dass sich alles dort folgende auf das Quick Freeze Verfahren bezieht. Erst im Kapitel 2, das auf Seite 5 beginnt, geht es darum, von allen Bürgern Daten – und zwar explizit und ausschließlich die IP-Kunde-Zuordnung – zu speichern

  19. Zum Thema:

    Wenn Schnarre (Spitzname innerhalb der FDP und nicht böse gemeint) jetzt einknickt, dann nur deshalb, weil ihr kaum jemand zur Seite gestanden hat.

    Was macht Nichtsnutz Schaar (ein Grüner)? Er stimmte QF schon vor Monaten zu. Und auch jetzt/heute eiert er lieber in der Presse damit rum, daß die Finanzämter zu oft Konteneinsichtnahmen durchführen bezüglich der Steuer. Und man möchte es nicht glauben: Er fordert die BR auf, dieses zu überdenken. Nein, sag bloß, was für ein (wie immer) nützlicher Mensch.

    Wenn Schnarre bezüglich der VDS einknickt oder „ihr“ QF durchsetzt (ob QF oder QFplus) auf Druck der CDU/CSU, dann wird die FDP eben im Politikbarometer auf 1% runterkacken. Schnarre ist der letzte Wall.

    Versagt sie, wird die FDP in der Versenkung verschwinden. Und das wäre dann auch gut so.

    @Schnarre, halt durch! Einmal bist Du zurückgetreten für Deine Ansichten, dafür lieben Dich die Leute heute noch. Bleib stark.

    Euer Sponti

  20. @markus

    Das ist fein zu lesen, aber unwichtig. Sag mir irgendwas Nützliches von dem Mann seit seinem Amtsantritt. Du wirst nichts finden. Es gibt nichts. Ein Grüner.

    Schnarre hat QF erfunden, weil die CDU/CSU sie erpresst hat. Schnarre wollte nichts davon! Weder QF noch VDS! Die Betonköpfe der CDU/CSU möchten die Regelung wiederhaben, die vom Bundesverfassungsgericht gerade erst kassiert wurde. Was sind das für Leute??? Verfassungsfeinde dann ja wohl, bei welchen ich mir eine Strafanzeige wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten vorbehalte. Gerade für verfassungswidrig erklärt, drei Minuten später wieder gefordert?

    Es gibt kein Pardon mehr!

    Die Zeiten sind vorbei. Zu lange hat es gedauert, zuviel Geld und Zeit haben gute Leute investiert, damit sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt mal bewegt.

    @Schnarre
    Bist Du nicht stark, kannst Du wieder zurücktreten. Viel eher aber wirst Du zurückgetreten. Möchtest Du das? Nein!

    Sponti

  21. Nachsatz:

    Habt Ihr von Westerwelle, Lindner und anderern Konsorten auch nur EIN Wort bezüglich dieses Themas gehört?

    Nein, Schnarre wird wieder im Stich gelassen, genauso wie damals, als sie zurücktrat, weil die gesamte FDP nicht mal im Minimum zu ihr stand.

    Und jetzt sind die CDU/CSU Hinternknutscher wieder in Deckung.

    DAS ist die FPD. Wählt sie nicht. Sie lassen ihre eigenen Leute auflaufen, um der CDU/CSU in den Anus zu kriechen und wenigstens an der (nur scheinbaren) Macht zu bleiben. Verlogene Bande. Beschämend. Unterirdisch. Peinlich.

    Und Schnarre sollte austreten aus der Partei. Sie sollte sich anderweitig orientieren, wie es schon viele Leute gemacht haben, die sich heute schämen, jemals die FDP gewählt zu haben oder Mitglied gewesen zu sein.

  22. @Thomas Möhle

    „Wenn ich das richtig beurteilen kann ist die CDU aktuell sehr festgefahren, sodass Verhandlungen bislang gar nicht möglich waren. Ich kann mir vorstellen, dass es mit diesem Papier darum geht die CDU aus der Schmoll-Ecke heraus zu holen und wieder an den Verhandlungstisch zu holen.“

    Wozu? Was soll das? Wenn es keine Verhandlungen gibt, gibt es halt keine. Was soll schon passieren?

    Deine Aussage ist nur dann sinnvoll, wenn man den Vorschlag als Verhandlungsmasse begreift. Ich möchte nicht wissen, welche menschenfeindliche Neuigkeit die CDU dann in den Topf wirft. Also: wovon möchte sich die FDP dMn freikaufen, indem sie 82.000.000 Häute zu Markte trägt?

    Wer (Bürgerrechts-)Politik so rückgraterweichend begreift, hat für mich ausgesch… Punkt.

  23. @Lars

    Jetzt quatscht das Bambilein? Seitdem Schnarre im Amt ist, hat sie alleine gekämpft. Und kein FDP-Mitglied der oberen Etagen hat auch nur einmal sein Maul aufgemacht.

    Sie haben Schnarre (wieder mal) im Stich gelassen.

    Aber der Dank folgt genau sechsmal in diesem Jahr.

    @Grüne

    Und der Schaar sollte seinen Sessel räumen. Ansonsten schreibt mal einer was von Euch über dessen Heldentaten. Wo sind sie? Ich bin schon ganz gespannt auf die Märchen und Romane.

  24. Tut mir leid, Ihr habt das Paper offensichtlich falschverstanden, insbesondere, was den Umfang der Daten betrifft, die da eine Woche lang gespeichert werden sollen.

    Ob dies bewusst (riecht hier ja immer etwas nach FDP-Bashing) oder unbewusst geschieht, kann ich natürlich nicht sagen, die hier vorherrschende Hysterie gefällt mir jedenfalls nicht – geht das alles mal etwas sachlicher und überlegter an, wenn ihr ernst genommen werden wollt. Im Vergleich zu früher fällt mir das bei Euch jüngst nämlich immer schwerer.

    Allen Lesern rate ich jedenfalls, sich unbedingt das Paper mal selber durchzulesen, als sich auf das hier propagierte Zerrbild zu verlassen.

      1. Ok, der Bitte will ich nachkommen. Ihr schmeißt in Eurem Artikel die 1-Wochenspeicherung mit dem Quickfreeze durcheinander.

        Im Paper steht ausdrücklich zur 1-Wochenspeicherung: „Der Umfang der Speicherungspflicht sollte auf die in der EU-Richtlinie vorgegebenen Daten für Internetzugangsdienste (vgl. §113a Abs. 4 TKG a. F.) beschränkt sein.“

        Der von Euch zitierte Satz („Ihr sollen die Datenarten unterfallen, wie sie durch die EU-Richtlinie vorgegeben.“) bezieht sich dagegen auf den Quickfreeze.

        §113a Abs. 4 TKG alte Fassung sagt: „(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:

        1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,

        2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,

        3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.“

        Und jetzt erkläre mir mal bitte, worauf Deine Feststellungen fußen.

  25. @Bernd
    Da hast du mich falsch verstanden. Es ging mir nicht darum, dass an am „Inhalt“ des Gesetzes rumgefeilscht werden soll, sondern lediglich darum, dass man die Union an den Verhandlungstisch holt, was uns Zeit für Brüssel verschafft und auch eine bessere Ausgangslage für ein eventuelles komplettes Kippen der VDS.

  26. Die EU ist diesbezüglich als zweitrangig zu betrachten.

    Deren Beschlüsse zur VDS sind Empfehlungen. Ich lebe in Deutschland und werde sofort klagen, wenn die Verfassungsfeinde in der Regierung Gesetzesentwürfe bezüglich QF und VDS durchwinken.

    Ich freue mich darauf. Leider wird sowas zur Lebensaufgabe. Sollte eigentlich in Deutschland nicht nötig sein, ist aber so. Das kostet unendlich Nerven, Zeit, Geld und Durchhaltevermögen.

    Aber nun gut. Wir sollten nicht jammern. Es sind Menschen für Demokratie und Freiheit an die Wand gestellt worden. Da ist es doch beruhigend, wenn man heute und hier nur noch ein paar Eingaben machen muß.

    Sponti

  27. „werde sofort klagen, wenn die Verfassungsfeinde in der Regierung Gesetzesentwürfe bezüglich QF und VDS durchwinken“

    das was geplant ist, ist vom BVerfG als ok bezeichnet worden…….

  28. @jonny

    Eben nicht. Und vor allem nicht die Vorhaben der CDU/CSU, die AUSDRÜCKLICH alles so haben wollen, wie es damals beklagt wurde. Das ist ja der eigentliche Skandal.

    Genau so, wie es kassiert wurde, wollen sie es wiederhaben.

    Da kann man nur sagen: Beton

    Und was die weiteren Vorhaben betrifft, ich klage so oder so. Ich habe das Geld und werde es in den Brunnen werfen.

    Sponti

    1. Ben: Bei mir ist die Ein-Wochen-Speicherung und Quick Freeze das selbe. Alles soll für eine Woche gespeichert werden, weil man es ja mal Einfrieren wollen könnte.

      Die Datenarten der EU-Richtlinie [Seite 4, Punkt 8] (also Verbindungsdaten jeder E-Mail, jeder SMS, jedes Anrufs; wann, wer, mit wem, wo) sollen für den Quick Freeze „nicht gelöscht“ [Seite 3, 1. Absatz] werden dürfen. Heisst also, all diese Daten müssen gespeichert werden. Auf Vorrat. Vorratsdatenspeicherung.

  29. @Thomas

    Da hast du mich anscheinend nicht verstanden: keine Verhandlung, kein Verhandlungstisch.

    Und was könnte einem eine bessere Ausgangslage zum Nein zur VDS (Brüssel oder hier) verschaffen als NICHT zu verhandeln?

    Meine Frage bleibt also unbeantwortet: WAS gibt es zu verhandeln? Einzige Möglichkeit: Die VDS wird gegen etwas ganz anderes verhandelt.

  30. @Ben
    Gut aufgezeigt, genau so hatte ich das auch in meinen Kommentaren gemeint.

    @jonny
    Möglicherweise hast du damit sogar Recht, auch wenn ich persönlich mir auch die Speicherpflicht für IP’s nicht wünschen würde.

    @Sponti
    Kannst du deine Aussagen eigentlich auch begründen oder einfach nur rumschreien, dass alle anderen falsch liegen?

    @Andre
    Quick Freeze heißt „Festhalten der Daten ab Polizeimeldung“, nicht, dass vorher auch schon Daten vorgehalten werden sollen.

    @Bernd
    Verhandlung heißt, ob wir überhaupt eine VDS brauchen. Angenommen, die FDP wolle das durchsetzen, wenn sich die EU auf ein „VDS darf gemacht werden, muss aber nicht“ einigt, dann hätte man bislang das Problem, dass die Fronten zu verhärtet sind. So wirft man der CDU nen Knochen hin um sie aus ihrer Hütte zu locken.

  31. Andre Meister:

    Für das Eckpunktepapier sind Sicherung von Daten und Gewährleistung der Bestandsdatenauskunft aber gerade nicht dasselbe. Was unter I. (S. 3-5) beschrieben wird, hat mit einer anlassunabhängigen Speicherung nichts zu tun, sondern es geht darum, dass auf Zuruf die aus eigenen Gründen des TK-Anbieters noch vorhandenen sowie die ab Zuruf anfallenden Verkehrsdaten gespeichert werden. Nach dem Zuruf werden die vom Zuruf betroffenen Daten „nicht gelöscht“, also gespeichert (S. 3, 1. Absatz). Also „echtes“ Quick Freeze, keine Bevorratung in Erwartung eines Quick Freeze-Zurufs. S. 4, Nr. 8 ist kein Gegenargument – dort geht es allein um die Frage, auf was für Datenarten sich so ein Zuruf beziehen kann. Insoweit wird auf die Richtlinie zurückgegriffen. Auch das ist aber nach dem Zusammenhang eindeutig nicht so zu verstehen, dass die betroffenen Daten unabhängig von einem Zuruf gespeichert werden sollen; sonst würden nämlich die Ausführungen unter II. gar keinen Sinn machen, weil sie schon in I. enthalten wären.

    Verdachtsunabhängig sollen also in der Tat nur die auf S. 5-6 erwähnten Daten gespeichert werden, und auch dies nur für sieben Tage. Also „Quick Freeze Plus“, beschränkt auf ganz bestimmte Daten über Netzkommunikation.

    Man kann ja meinetwegen auch das noch ablehnen. Aber man sollte sich schon ein bisschen bemühen, den Text so zu verstehen, wie er wahrscheinlich gemeint ist. Die hier angebotene Interpretation wirkt auf mich wie der krampfhafte Versuch, auf Teufel komm raus der FDP das möglichst Schlimmste zu unterstellen.

    1. Thomas Möhle und Matthias Bäcker: Ihr macht euch beide das Argument der alten Befürworter um Zypries zu eigen, die immer wieder sagten: „Die Daten werden von den Anbietern eh schon gespeichert, jetzt sollen sie nur länger gespeichert werden.“

      Kein Anbieter speichert „zu geschäftlichen Zwecken“ (S. 3), wann wer wem eine E-Mail geschickt hat, oder in welcher Funkzelle ein Mobilgerät beim Empfang einer SMS war. Das sind aber die auf Seite 4 angeführten Daten der EU-Richtlinie.

      Ich gebe zu, dass nicht eindeutig drin steht, dass Anbieter all die Daten der Richtlinie bzw. Umsetzungsgesetz speichern bzw. nicht löschen sollen. Es steht aber auch nicht drin, dass Anbietern frei steht, ob sie diese Verbindungsdaten (über die IP hinaus) überhaupt speichern wollen.

      Der Sinn der ganzen VDS war und ist ja, dafür zu sorgen, dass die Daten gespeichert werden müssen. Es wird sich zeigen, wie SLS diesen kritischen Punkt meint.

      Das ändert aber nichts an den weiteren Kritikpunkten. Unter anderem, dass der Vorstoss zur Unzeit kommt und zu weit auf die Union zu geht.

      1. >>Ihr macht euch beide das Argument der alten Befürworter um Zypries zu eigen, die immer wieder sagten: “Die Daten werden von den Anbietern eh schon gespeichert, jetzt sollen sie nur länger gespeichert werden.”<<

        Sorry, das passt überhaupt nicht in den Zusammenhang und ist völliger Blödsinn. Hier sollen lediglich die IP-Daten von Haus aus gespeichert werden – die übrigen Daten erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch Ermittlungspersonen.
        Wenn Du Dich weigerst einen Unterschied zwischen dem Quickfreeze und der 7-Tage-Speicherung zu sehen, obgleich der im Paper deutlich gemacht wird (Überschriften, Formulierungen, etc).. dann kann ich Dir auch nicht helfen. Du verschließt Dich mit einer Unions-Mentalität jeder Diskussion darüber.

        Dein Artikel schrammt in seiner jetzigen Form jedenfalls an der Wirklichkeit vorbei und Du solltest mal diese Defensivhaltung aufgeben, alles nochmal durchdenken und ihn dann korrigieren. Niemanden wird durch das Verbreiten falscher Informationen geholfen, nichts bewegt sich in der Debatte zum Guten, wenn Du grundlose Hysterie schürst!

        1. Ben:

          Ich hab die zwei Seiten jetzt ein Dutzend Mal gelesen. Ich bleibe dabei. Auf Seite 4 steht, dass alle Datentypen der EU-Richtlinie eingefroren werden dürfen. Auch wenn Seite 3 sagt, dass „aktuell bei einem TK-Unternehmen vorhandene Verkehrsdaten“ „gesichert“ werden dürfen, gehe ich davon aus, dass gemeint ist, dass die auch vorhanden sein sollen.

          Beim erneuten Lesen fallen mir aber auch noch Ungereimtheiten auf. So wird auf Seite 4 gesagt:

          Die Sicherungsanordnung soll gegenüber Anbietern von öffentlich zugänglichen Telefon- und Internetzugangsdiensten möglich sein.

          Was nun? TK-Unternehmen oder Zugangs-Anbieter? Ich denke, Zugangsanbieter, also was ihr Bestandsdaten nennt (ich verstehe unter der Zuordnung IP < -> Anschluss kein Bestand, sondern Verkehr) sind im 2. Teil.

          Also: Das Kapitel ist recht wackelig und ich nehme an, dass ich mit meiner Interpretation richtig liege.

          Aber diese Diskussion hängt sich eh nur an einem Detail auf, ich habe viele weitere Punkte angesprochen und kritisiert, die keiner der FDP-Verteidiger aufgegriffen hat:

          • Warum ist die anlasslose Speicherung jeder Telekommunikation von allen Menschen, und sei es nur für eine Woche, keine Vorratsdatenspeicherung?
          • Was ist denn nun mit dem Chilling Effekt? Warum behauptet SLS entgegen dem BVerfG, dass der nicht allein durch die Speicherung an sich entsteht sondern erst durch den Zugriff?
          • Warum will die FDP Standortdaten speichern lassen, was nichtmal der Innenminister will?
          • Warum der Zugriff auch für „mittels Telekommunikation begangene Straftaten“?
          • Warum die Gleichsetzung derer mit Kinderpornografie?
          • usw.

          Der Artikel wird nicht geändert. Zur Transperenz ist ja die Diskussion da.

          1. „Auch wenn Seite 3 sagt, dass “aktuell bei einem TK-Unternehmen vorhandene Verkehrsdaten” “gesichert” werden dürfen, gehe ich davon aus, dass gemeint ist, dass die auch vorhanden sein sollen.“

            Genau diese Annahme stützt der Text aber doch gerade nicht! Welche Daten vorhandsein sollen (müssen!) sind auf Seite 5 unter II. aufgeführt. Ansonsten wird keine Pflicht zur Verdachtsunabhängigen Speicherung ausgerufen. Das steht einfach nicht im Paper und dass das nicht gewollt ist, ergibt sich schon aus Systematik der Unterteilung in I. und II.

            Nun zu Deinen Fragen:

            FRAGE: Warum ist die anlasslose Speicherung jeder Telekommunikation von allen Menschen, und sei es nur für eine Woche, keine Vorratsdatenspeicherung?
            ANTWORT: Es wird nicht jede Telekommunikation anlasslos gespeichert, sondern nur die Zuordnung IP->Anschluss

            FRAGE: Warum will die FDP Standortdaten speichern lassen, was nichtmal der Innenminister will?
            ANTWORT: Will sie nicht. Es werden keine Standortdaten gespeichert, sondern die IP-Adressen. Zugriff auf Standortdaten kann im Rahmen des Quick-Freeze erfolgen, soweit sie beim Anbieter vorliegen.

            FRAGE: Warum der Zugriff auch für “mittels Telekommunikation begangene Straftaten”?
            ANTWORT: Naja, mittels Telekommunikation begangene Straftaten lassen sich sehr gut mit Telekommunikationsdaten aufklären, oder? Konkrete Argumente, warum das gefordert wird, kann Dir aber wohl nur der Verfasser geben, alles andere wären nur Mutmaßungen, das Paper schweigt diesbezüglich.

            FRAGE: Warum die Gleichsetzung derer mit Kinderpornografie?
            ANTWORT: Wahrscheinlich, um der Union den Wind aus dem Segel zu nehmen, die im Namen der Kinderpornografieverfolgung alles und jeden speichern wollen. Aber auch das ist nur eine Mutmaßung.

            FRAGE: Was ist denn nun mit dem Chilling Effekt? Warum behauptet SLS entgegen dem BVerfG, dass der nicht allein durch die Speicherung an sich entsteht sondern erst durch den Zugriff?
            ANTWORT: Da verstehe ich gerade nicht, was Du meinst. Kannst Du das nochmal erklären?

  32. @Daniel: Aus einer IP Adresse lässt sich sehrwohl ein Bewegungsprofil erstellen. Es gibt etliche Anbieter, die Dir die Zuordnung IP-Ort verkaufen, wenn Du bereit bist Geld zu zahlen.

    Oder wie glaubst Du schafft es Facebook, Dich während einer Reise mehrfach auf ebendiese hinzuweisen und mit Sicherheitsfragen zu gängeln?

  33. Kopie von Beitrag des Matthias Bäcker:

    „Verdachtsunabhängig sollen also in der Tat nur die auf S. 5-6 erwähnten Daten gespeichert werden, und auch dies nur für sieben Tage. Also “Quick Freeze Plus”, beschränkt auf ganz bestimmte Daten über Netzkommunikation.

    Man kann ja meinetwegen auch das noch ablehnen. Aber man sollte sich schon ein bisschen bemühen, den Text so zu verstehen, wie er wahrscheinlich gemeint ist. Die hier angebotene Interpretation wirkt auf mich wie der krampfhafte Versuch, auf Teufel komm raus der FDP das möglichst Schlimmste zu unterstellen.“

    Lieber Matthias.

    Es wird gar nichts gespeichert. Es wird alles so wunderhübsch bleiben, wie es jetzt ist. Friedlich und ruhig. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich weiterhin austauschen können, so angstfrei, wie es geht. Und sie werden die Netzfeinde CDU/CSU nebst Anussauger FDP nicht mehr wählen.

    Und wenn es das Letzte ist, wofür ich sorge.
    Ich schwöre es.

    Sponti

  34. „Und sie werden die Netzfeinde CDU/CSU nebst Anussauger FDP nicht mehr wählen.“

    oh doch, sie werden. ausser ein paar bloggern, netzpolitik und ein bisschen heise geht doch dieses thema der blödzeitungsgesellschaft am allerwertesten vorbei,

  35. \Das ändert aber nichts an den weiteren Kritikpunkten. Unter anderem, dass der Vorstoss zur Unzeit kommt und zu weit auf die Union zu geht.\

    nein, er kommt nicht zur unzeit, er ist schlicht und einfach verfassungswidrig. wo wereden z.b. die ganzen ausnahmeberufsgruppen genannt und die sicher verschlüsselung der daten wie im urteil des BVerfG gefordert? kein wort davon, also wandert der ganze müll eh wieder nach karlsuhe, wenn überhaupt.

    dort wird man wieder fragen \ist denn niemand da vom gesetzgeber, der die vorratsdatenspeicherung verteidigen will?\ wie papier damals.

  36. @Andre
    Vorsicht, wovon reden wir jetzt?
    Wenn du sagst, dass niemand eMails und SMS logt, dann stimmt das. Diese Daten sollen aber auch nicht „ge-vorratsdatenspeichert“ werden sondern lediglich auf Zuruf mitgelogt werden, also Quick Freeze. Wenn dir das nicht gefällt, ist das dein gutes Recht, aber dann kannst du der SLS nicht vorwerfen, an dieser Stelle VDS zu machen oder „umgekippt“ zu sein. Denn („echtes“) Quick Freeze stand immer als Alternative zur VDS im Raum und wurde sogar schon von CCC Spitzen in entsprechenden Debatten angepriesen.

    Was durchaus heute schon gelogt wird ist welcher Kunde welche IP Adresse zugewiesen bekommt bzw. bekommen hat. Nach meinem Wissen speichern selbst die Provider, die heute schon wenig mitschreiben mindestens eine Woche diese Information, andere sogar länger. Das von SLS geplante Gesetz macht jetzt diese Woche zur Pflicht, was überhaupt nur dann etwas an der heutigen Situation ändert, wenn es einen Provider gibt, der dieses Stück Information heute schon eher wegschmeißt. Davon ist mir nichts bekannt. Sollte es einen solchen Provider geben bei dem das der Fall ist, dann ändert sich jetzt was für all dessen Kunden und das kann man dann kritisieren, was ICH dann übrigens auch mache. Der Vergleich mit Zypris hinkt an der Stelle dann auch gewaltig, weil Zypris damals eine Verlängerung der Speicherung bewirkt hat und SLS hier sogar _weniger_ vorschreibt, als heute praxis ist.

    1. Thomas Möhle:

      Wie gesagt. Man kann es so lesen, wie ihr es tut. Man kann es aber auch so lesen, wie ich es tue. Die weitere Positionierung wird zeigen, wie’s gemeint war.

      Es gibt ISPs, die gar keine IP-Zuordnung speichern, z.B. manitu und HanseNet.

  37. Im Eckpunkte-Papier (S. 5) wird darauf bestanden, dass die „Strafverfolgungsbehörde keinen Zugriff auf die Verkehrsdaten selbst erhalten“. (Rechtschreibfehler ist so im Text) Gemeint sind die sieben Tage gespeicherten Verkehrsdaten. Damit wird unter II.1 gerechtfertigt, dass das „diffus bedrohliche Gefühl …“ nicht auftritt. Das ist doch Augenwischerei. Zugegeben die Regelung um über die Vorratsdatenspeicherung an die Verkehrsdaten heranzukommen, hatte mehr Löcher als ein schweizer Käse, aber auch da musste man immer noch irgendeine Begründung liefern, um Zugriff auf die Verkehrsdaten zu erhalten. Eine kompletten Datendump zur – wie heißt es so schön – „zeitsouveränen“ Datensuche durch die Ermittler, gab es da meines Wissens nach auch nicht.

    Zum anderen müsste die Justizministerin mal erklären, wie sich die sieben Tage herleiten. Und was außer politischem Anstand (hah!) irgendjemand davon abhalten sollte, dass später mal auf fünf Monate und 29 Tage hochzusetzen.

  38. Der Nichtsnutz Schaar hat sieben Tage mit den großen Anbietern ausgehandelt. Vor allem mit der Telekom. Und das gilt auch heute nach wie vor:

    Sieben Tage dank Herrn Schaar.

    Ein Subjekt, welches mir vor zig. Jahren erklärt hat, das sei doch eine feine Sache. Weil ja die Telekom die größte Anbieterin ist, habe man da die meisten User richtig gut im Griff. Auf Nachfrage bei der Telekom ist mir das bestätigt worden. Nur weil „Herr Schaar uns angepisst hat, sind wir gezwungen….die Verkehrsdaten sieben Tage lang zu speichern.“

    Das ist sicher fünf Jahre her.

    Unser aller grüner Schaar pisst auch heute noch. Die Provider kotzen. So hat jeder seinen Auswurf.

    Schaar muss weg. Aber ganz schnell.

  39. @Andre
    Ein „falls ihr die Daten zufällig noch rumliegen habt, dann gebt sie mal her“ verstehe ich nun mal anders als ein „ihr seit verpflichtet diese Daten auch vorher schon mitzuspeichern“. Ich verstehe es so, dass ersteres im Gesetz steht.

    Zu deinen anderen Punkten:
    Ich denke man kann darüber streiten, ob der Chilling Effekt wirklich auftritt, wenn der Provider dem ich 24/7 meine Daten durchschiebe weiß welche IP Adresse er mir vor ner Woche gegeben hat. Denn das ist ja nach meiner Interprätation, die ich mir mittlerweile von ner Juristin hab bestätigen lassen (bin nämlich auch nur’n Nerd der mit solchen juristischen Texten zu kämpfen hat wie jeder andere :P), das einzige vorgehaltene Datum.

    Standortdaten sind in der „alten“ VDS halt auch schon drin und darum auch im Quick Freeze.

    Zu dem darunter kann ich nicht viel sagen, find ich aber auch ehrlich gesagt nicht wirklich relevant für die aktuelle Debatte.

    Wenn du sagst, dass Manitu und HanseNet bislang keine IP Zuordnung speichern, dann glaub ich dir das jetzt erst mal. Dann ändert sich also mit der SLS-Lösung was für all deren Kunden. Das finde ich schade, aber von DEUTLICH geringerer Tragweite als das was wir alle gemeinsam als VDS bekämpft haben.

  40. Glaubt wirklich jemand, dass SLS bewusst mit dem Feuer spielt? Motto: schlage etwas möglicherweise gerade noch Verfassungskonformes vor, die CDU macht daraus im Kompromiss dann schon einen Verfassungsbruch?

    Ob man SLS wirklich solch ein Pokerface zurechnen kann? Weiss nicht. Ob die Union ausreichen blöde genug dafür ist? Aber sicher doch.

  41. @Alle User, ganz nebenbei:

    Gebt mal dem Admin einen Tipp:

    Die jüngsten Beiträge im Strang oben, die alten unten. Dann hat das Scrollen ein Ende.

    Kaum ein Board, was es anders macht. Oben jung, der alte Franz unten. Dann ist jeder gleich im Bild. Na??

    Kleiner Verbesserungsvorschlag.

  42. @Andre Meister:

    Magst du mir kurz (technisch) erläutern, wie ein Provider wie manitu ohne die Zuordnung IP -> Kunden-Login, seinen Kunden immer die gleiche IP zuordnen kann, geschweige denn einen personalisierten rDNS für diese IP?

    Siehe: http://www.manitu.de/dsl/

  43. @Deekay
    Dem gegenüber steht die Entscheidung des BVerfG zur VDS wo genau dieser Punkt deutlich schwächer gestellt wurde. Aber ich bin kein Jurist, kann da nicht bis ins letzte Detail abwägen, wer in der Situation Recht hat.

  44. Was haben denn die Grünen denn mit Bürgerrechten zu tun? Hat jemand mitbekommen, dass momentan der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ständig damit zu tun hat, das von den Grünen beschlossene Gesetz zur Sicherrungsverwahrung für Menschenrechtsverletzend zu erklären? Die Grünen unterscheiden sich in der Bürgerrechtsfrage kein bisschen von der FDP. Einige gute Ansätze sind vorhanden, aber die können sich leider nicht durchsetzen.

  45. Also zumindestens das scheint mir klar: Das Problem mit der 7-Tage-Regelung ist, dass es sich um Vorratsdatenspeicherung handelt. Ohne Anlass wird die Haltung personenbezogener Daten für sieben Tage zu dem einzigen Zweck vorgeschrieben, dass sie im Falle eines Verdachts gegen den Nutzer verwendet werden können. Die Daten werden also anlasslos auf Vorrat gespeichert. Dass die Daten eventuell sowieso anfallen und ggf. sogar noch länger als sieben Tage vorliegen, ist dabei nicht bedeutungsvoll und letztlich eine Frage für den Datenschutz.

    Das Problem ist, dass damit für Telekommunikation das Prinzip verankert wird, dass der Staat Dienstleistern Vorschriften bezüglich ihrer Datenhaltung machen kann, unabhängig von den für die Dienstleistung notwendigen technischen Bedingungen oder Datenschutzerwägungen und nur zum Zweck der Optimierung der Strafverfolgung. Insofern damit Daten von Nutzern nur für den Fall, dass sie in Zukunft unter Verdacht kommen könnten, gespeichert werden, ist das abzulehnen.

    Man sollte sich außerdem keinen Illusionen hingeben, dass das nicht ausgebaut werden kann. Auch in unserem physischen Alltag gibt es überall Aufzeichnungssysteme, deren Datenaufkommen man auch für die Strafverfolgung optimiert speichern könnte. Die Begründung, dass es online ja auch Usus ist und deswegen doch eigentlich nichts neues, liegt da auf der Hand. Keine Angst, abgerufen werden die Daten ja nur, wenn was vorliegt…

    Also ich würde klar sagen, wehret den Anfängen!

  46. Dieser Artikel ist größter Schwachsinn.
    Zum Beipspiel ist mit Standort-Daten nur die Adresse des Internet-Anschlusses gemeint.
    Der Andre leidet wohl an etwas Verfolgungswahn.

  47. Es war klar, dass das kommen wird. Die CDU/CSU führt seit Mitte November eine Kampagne für die VDS. Innenministerkonferenz, erhöhte Alarmbereitschaft, Fake-Paket. Das ist so plump wie wirkungsvoll. Die Dummmedien berichten kritiklos und die FDP wird weichgeklopft. Da ist es fast schon tragisch, dass die FDP einen Westerwelle durchschleppen muss. Auch das wird natürlich von der Union gnadenlos ausgenutzt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.