Diese Woche hat eine Gruppe von rund 40 netzpolitisch-Aktiven innerhalb der SPD einen offenen Brief an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel geschrieben und darin dessen aktuelle Äußerung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Wir haben Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gefragt, was von den Alternativplänen zu halten ist, die in dem offenen Brief vorgeschlagen werden.
netzpolitik.org: Unter http://www.vorratsdatenspeicherung-kippen.de/ kritisieren rund 40 Netzpolitiker innerhalb der SPD die aktuellen Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriels zur Wiedereinführung der VDS. Befüwortet der AK-Vorrat diesen Vorstoss?
Patrick Breyer: Wir begrüßen SPD-internen Widerstand gegen das Klammern der SPD-Spitze am gescheiterten Experiment einer Totalerfassung unseres Telefonier‑, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens. Die Alternative zu einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung kann aber nicht eine andere verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sein. Zum Vorgehen gegen Internetkriminalität müssen neue Strategien für ein sicheres Netz gesucht werden. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei die Prävention, denn 82% aller polizeilich registrierten Internetdelikte sind Betrugsdelikte zulasten von Personen, die sich haben täuschen lassen.
Ich könnte mir vorstellen, kurze Verhaltensempfehlungen für Erwachsene und Jugendliche als „Beipackzettel“ jedem neu verkauften Computer und Smartphone beizulegen. Ich hielte es außerdem für sinnvoll, wenn Wettbewerber, Verbraucherzentralen und Datenschutzverbände das Recht gegeben würde, unnötige Datensammlungen kommerzieller Anbieter von Internetdiensten abzumahnen und so die Gefahr von Identitätsdiebstahl zu reduzieren. Solche Maßnahmen wären wirklich wirksam, im Gegensatz zu einer Vorratsdatenspeicherung welcher Art auch immer. Während der sechsmonatigen Vorratsspeicherung von IP-Zuordnungen im Jahr 2009 ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten nicht gestiegen, sondern gefallen.
netzpolitik.org: Die Unterzeichner wollen die „Speicherung und den Abruf von IP-Adressen innerhalb einer Frist von wenigen Tagen und nur zum Zwecke der Strafverfolgung“, wenn vorher „Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet“. Ist dagegen was auszusetzen?
Patrick Breyer: Ja. Zunächst einmal ist eine ausreichende Ausstattung und Organisation der Internetermittler nicht absehbar. Die Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Computerkriminalität erscheint sinnvoll. Gefordert werden aber auch besonders qualifizierte Polizeibeamte und Staatsanwälte für diese Aufgaben, die Entwicklung eines Berufsbildes „Computerkriminalist“, die Entwicklung standardisierter Sachbearbeitungsverfahren auf nationaler und die Entwicklung von Standards für IT-Forensik auf internationaler Ebene. Das kann Jahre dauern.
Eine Vorratsspeicherung unserer Identität im Netz (IP-Zuordnungen) ist unabhängig davon inakzeptabel, weil sie das Ende des anonymen und unbefangenen Lesens, Schreibens, Suchens, Diskutierens, Fernsehens uvm. im Netz bedeuten würde, auf das Menschen in Notlagen und bestimmten anderen Situationen existenziell angewiesen sind. Internetnutzern rückverfolgbare IP-Adresse aufzuzwingen ist wie ein Zwang zum gut sichtbaren Tragen einer Personenkennziffer in der Öffentlichkeit – undenkbar in einer Demokratie. Im Internet kommt hinzu, dass fast jeder Klick, jedes Suchwort und jeder Kommentar gespeichert wird und durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung rückverfolgbar würde.
Entgegen eines verbreiteten Vorurteils haben es die Strafverfolger im Netz nicht schwerer, sondern leichter als sonst. Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurden in Nordrhein-Westfalen fast zwei von drei bekannten Internetdelikten aufgeklärt – von den außerhalb des Internet begangenen Straftaten nur 49%.
netzpolitik.org: Was ist denn der Unterschied zur früheren Regelung, wenn jetzt gefordert wird, „Der Zugriff auf die Daten muss klar und streng gesetzlich reglementiert sein. Neben einem zwingenden Richterbeschluss darf nur in konkreten Verdachtsfällen über schwerste Straftaten von Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Daten zugegriffen werden.“?
Patrick Breyer: Früher konnten und gegenwärtig können Mitarbeiter von Geheimdiensten und Polizei die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung für die Verfolgung beliebiger Straftaten (einschließlich Tauschbörsennutzung oder Beleidigung), präventiv zur Abwehr von Gefahren sowie zur geheimdienstlichen Aufklärung verlangen (§ 113 TKG). Diese Regelung ist völlig inakzeptabel. Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über eine Verfassungsbeschwerde dagegen entscheiden.
netzpolitik.org: Einige Ausnahmen für die Wiedereinführung einer „kleinen“ VDS werden definiert, die ganz vernünftig klingen, wie der Schutz von Berufsgeheimnisträgern und bestimmten Berufsgruppen, keinen Zugriff und Datenweitergabe bei zivilrechtlichen Fällen wie Urheberrechtsverletzungen oder eine Auskunftspflicht für Betroffene nach durchgeführten Maßnahmen. Sind diese Ausnahmen sinnvoll?
Patrick Breyer: Ausnahmen zum Schutz vertraulicher Beratungen mit Ärzten usw. sind in der Praxis weitgehend Augenwischerei. Die Polizei kann bei der Abfrage von Daten nämlich meist nicht wissen, ob die betroffenen Internetnutzer Berufsgeheimnisträger sind. Zugriffsverbote für Abmahnanwälte können durch Akteneinsicht in Akten der Staatsanwaltschaft oder durch Nutzung freiwillig zur „Störungserkennung“ auf Vorrat gespeicherter Daten umgangen werden. Benachrichtigungspflichten gibt es schon heute, sie werden regelmäßig aber nicht angewandt. Und selbst wenn: Eine nachträgliche Benachrichtigung änderte nichts daran, dass eine verdachtslose Aufzeichnung von Internet-Verbindungsdaten das permanente Risiko schaffen würde, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen zu werden.
netzpolitik.org: Was rät der AK-Vorrat engagierten Netzpolitikern innerhalb der SPD, wenn sie sich gegen eine Wiedereinführung der VDS engagieren wollen?
Patrick Breyer: Wir brauchen die Sozialdemokraten im Europaparlament, um eine Mehrheit für die Abschaffung des europaweiten Zwangs zur Totalprotokollierung zu organisieren. Jede Unterstützung dabei ist wichtig und willkommen. Es müssen noch viele Gespräche geführt und Abgeordnete überzeugt werden. Wir fordern die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist.