Matthias Spielkamp hat auf einem Kongress das Leistungsschutzrecht am Beispiel der US-Filmindustrie erklärt, die mal versucht hat, den Videorekorder zu bekämpfen. Das ist kurzweilig und lesenswert: Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen.
Womit wir endlich beim Leistungsschutzrecht angelangt wären, dem Thema dieses Vortrags. Denn was der US-Filmindustrie der achtziger Jahre der Videorekorder, ist deutschen Verlagen im Jahr 2011 das Internet. Ich sage bewusst nicht „Suchmaschinen“, oder „Aggregatoren“, oder „Google“. Was Jack Valenti die Kopierabgabe für Videorekorder, ist Christoph Keese das Leistungsschutzrecht – und natürlich Mathias Döpfner und Hubert Burda, denn Keese ist ja nur der Frontmann. Es ist der Versuch, eine Kontrolle über Inhalte auszuüben, die weder technisch sinnvoll, noch angemessen, noch zukunftsgewandt ist.