Es gibt Menschen, die spielen gerne „Mensch ärgere dich nicht“. Um sich dann eben doch zu ärgern, wenn jemand ihre Spielfiguren vom Brett kegelt. Wenn ich mich aufregen will, schaue ich Parlamentsfernsehen. Das ist, psychologisch gesehen, wohl eine ganz besonders hübsche Macke, aber ich stehe dazu.
Einer kontrovers geführten Parlamentsdebatte zu folgen, ist für mich wie Achterbahn fahren, zumindest emotional gesehen. Wo – vielleicht mal abgesehen von „Bauern sucht Frau“ – kann man schon in so kurzer Zeit so extreme Gefühle durchleben? Empörung, Zustimmung, Hass und Liebe! Und dann ist das noch das wirklich wahre Leben und die große Politik!
Moment, was schreibe ich hier überhaupt? Achso, ja … mit dem Achterbahnfahren könnte schon bald Schluß sein. Laut einer Meldung des Branchendienstes „Werben & Verkaufen“ ist nämlich „Schluss mit lustig“. Das Parlamentsfernsehen des Bundestages müsse „wohl zurückgebaut werden“: „Medienwächter knipsen Bundestagfernsehen aus“!
Was war passiert? Nun, nach Ansicht der Zulassungskommission der Medienanstalten (ZAK) sendet das Parlamentsfernsehen des Bundestages „im rechtsfreien Raum“:
Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist […]
Tatsächlich ist der Einwand weit weniger absurd, als man zunächst glauben mag. Für den Rundfunk in Deutschland gilt das Prinzip der Staatsferne. Das bedeutet, dass staatliche Stellen keinen Rundfunk veranstalten dürfen (Eine Ausnahme ist die „Deutsche Welle“). Die Idee geht auf die Besatzungsmächte zurück, die nach dem 2. Weltkrieg die Möglichkeit einer Gleichschaltung der Medien wie im dritten Reichen verhindern wollten. Eine gute Idee, eigentlich.
Wieso es ausgerechnet jetzt das seit 1990 existierende Bundestagsfernsehen trifft? Anlass für die aktuellen Debatte sind laut ZAK zwei Entwicklungen:
Seit Januar 2011 wird das Programm unverschlüsselt über die bisherigen Wege sowie als Webstream verbreitet. Außerdem wird es inzwischen deutlich stärker redaktionell gestaltet, so dass zu klären war, ob das Parlamentsfernsehen bereits ein Rundfunkangebot darstellt und gegebenenfalls eine Lizenz braucht.
Die Beauftragte für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, hat diese Fragen im Februar gemeinsam mit den Justiziaren der anderen Häuser intensiv geprüft. Der Beschluss der ZAK spiegelt das Ergebnis dieser Prüfung wider.
Und nun? Keine Panik! „Die Medienwächter“ planen keineswegs das Bundestagsfernsehen „auszuknippsen“, wie mich Dr. Friederike Grothe von der Pressestelle der Landesmedienanstalten nach telefonischer Rückfrage beruhigen konnte.
Es gibt allerdings Diskussionbedarf, was die Form und Organisation des Angebotes betrifft. Möglichkeiten, wie man das „Bundestagsfernsehen“ auf eine rechtlich saubere Basis stellen könne, gibt es wohl auch. Alles weitere werden Gespräche in den nächsten Wochen ergeben.
Kurz, die Kollegen von „Werben und Verkaufen“ sind mit ihrer Überschrift einfach ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Werber halt ‚)