Wie futurezone.at meldet, hat der Verein für Antipiraterie (VAP) mittels einer einstweiligen Verfügung gegen den österreichischen Internetprovider UPC erwirkt, dass dieser den Zugang zur Streaming-Plattform kino.to nicht mehr zulassen darf. Bevor die Sperrung aktiv wird, müssen die im VAP zusammengeschlossenen Unternehmen noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Interessant: Der VAP hat sich auf EU-Recht berufen. Das sieht offensichtlich im Urheberrecht eine Unterlassungspflicht für Internetprovider vor, sobald diese Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt haben. Auf kino.to finden sich Links zu Online-Videos teilweise urheberrechtlich geschützter Filme. UPC soll nun sowohl kino.to, als auch die verlinkten Streaming-IP sperren.
Andreas Wildberger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) lässt aber durchblicken, dass der VAP sich nicht zu früh freuen sollte:
Das ist eine erstinstanzliche Entscheidung, es können noch Rechtsmittel ergriffen werden.