SPD, CDU und FDP haben am vergangenen Mittwoch ein umfangreiches Überwachungspaket für Rheinland-Pfalz beschlossen. Mit einer Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (wir berichteten) wurden heimliche Online-Durchsuchung von Rechnern sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (also das Abhören von Verbindungen vor der Verschlüsselung auf dem Rechner) eingeführt. Außerdem hat die Polizei die Befugnis bekommen, zur Gefahrenabwehr Mobilfunkverbindungen zu unterbrechen oder gar zu verhindern. Lediglich dem Bundesverfassungsgericht ist es wieder einmal zu verdanken, dass die Ermächtigung zum automatisierten KFZ-Kennzeichen-Scanning entfernt werden musste und mit der Rasterfahnung nicht mehr „bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr“ (sic!) operiert werden darf, sondern „nur“ noch zur Abwehr einer „Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Die Gesetzesnovelle ist relativ umfangreich weswegen vermutlich noch weitere, kritische Punkte zu Tage kommen werden.
GRÜNE, LINKE und Piratenpartei kritisierten die Umsetzung in den letzten Atemzügen der SPD-Alleinregierung scharf. Daniel Köbler, Landesvorstandssprecher der GRÜNEN hielt der SPD vor, sie nutze die letzten Tage ihrer absoluten Mehrheit, um noch schnell die Gesetze durchzudrücken, „die in vielen gesellschaftlichen Gruppen auf Ablehnung stoßen und für die es nach der Landtagswahl im März keine Mehrheit mehr gibt.“ Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Ausbau polizeilicher Befugnisse würden aus Rheinland-Pfalz einen Überwachungsstaat machen, so Köbler. Die Novelle widerspräche auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und das Landeskriminalamt erhalte weitergehende Befugnisse als sie selbst der Staatsanwaltschaft zustünden , die sich im Rahmen der Strafprozessordnung an engere Grenzen zu halten habe, so die GRÜNEN.
Wolfgang Ferner, Landesvorsitzender der LINKEN attackierte SPD-Innenminister Bruch, der „auch noch stolz“ darauf sei, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, dass nach der Neufassung des BKA-Gesetzes die Online-Durchsuchung einführt. Zur Glaubwürdigkeit der SPD-Fraktion zitierte er aus einer Presseerklärung von vor einem Jahr in der es noch gehießen habe:
„Wer die kritische Haltung der SPD-Landtagsfraktion zu solchen Themen wie einer pauschalen automatischen Kennzeichenerfassung oder der Online-Durchsuchung kennt, wird sicher nicht annehmen können, dass die SPD solchen Regelungen im Landtag ihre Zustimmung geben wird“
Angelo Veltens, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei erklärte, es sei „unserer Demokratie absolut unwürdig“, dass Polizeibeamte zukünftig heimlich und unkontrolliert Computer und Festplatten ausspionieren dürften und dass diese Maßnahmen sogar durchgeführt werden dürfen, selbst wenn Dritte unvermeidbar davon betroffen sind. Die „ehemalige Bürgerrechtspartei FDP“, so Veltens, habe sich aus bürgerrechtlicher Sicht einmal mehr als unglaubwürdig erwiesen. Die Piratenpartei fordert nun den sofortigen Stopp der POG-Novelle und prüft eine Verfassungsbeschwerde. CDU, SPD und FDP forderte sie auf, sich auf Grund- und Menschenrechte zurück zu besinnen und „vom Irrweg des Überwachungsstaates“ abzukehren, „bevor es zu spät“ sei.