Das Hamburger Landgericht hat dem Regensburger Journalisten und Blogger Stefan Aigner verboten, Geldzahlungen und eine „Verschwiegenheitsverpflichtung“ im Fall des sexuellen Missbrauchs an einem Jungen durch einen katholischen Pfarrer als „Schweigegeld“ zu bezeichnen.
Hier gibt es eine Presseerklärung des Netzwerks istlokal.de zum Urteil mit Hintergründen: “Mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbare Entscheidung”.
Und hier gibt es die Hostorie mit Schilderung des Sachverhalts: In eigener Sache: Vor der Entscheidung im Rechtsstreit Diözese Regensburg ./. regensburg-digital.de.
Stefan Aigner will in die nächste Instanz gehen und sammelt dafür Spenden: Landgericht Hamburg gibt Diözese recht! Wir gehen in die nächste Instanz!