
Nachdem am Freitag in einer fragwürdigen Aktion ein Großteil der Server der Piratenpartei vorrübergehend vom Bundeskriminalamt (BKA) beschlagnahmt und vom Netz genommen wurden (wir berichteten), wehrt sich die Partei nun gegen das Vorgehen. Beim verantwortlichen Amtsgericht Darmstadt sei Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme eingelegt worden, die die PIRATEN als unnötig und unverhältnismäßig kritisieren. Der Umfang der Aktion sei überzogen und der Termin kurz vor der Bremer Bürgerschaftswahl ein absoluter Skandal, erklärte der Bundesvorsitzende Sebastian Nerz. Geklärt werden müsse, ob die erfolgte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung rechtlichen Vorgaben entsprochen hat, insbesondere ob die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurden.
Piratenparteien weltweit verurteilten den Übergriff auf die Infrastruktur der Piratenpartei Deutschland und boten umgehend ihre technische Unterstützung und Kooperation an. Geplant ist nun eine internationale IT-Infrastruktur zur gegenseitigen Absicherung vor Behördenzugriffen. Nerz erklärte dazu man werde in internationaler Zusammenarbeit verhindern, dass sich ein „solcher undemokratischer Akt“ nochmals wiederholen kann. Seit Freitagabend seien Piraten deshalb bereits dabei, eine international redundante Technikinfrastruktur aufzubauen.
Nach wie vor nicht nachvollziehbar seien auch die von den Ermittlern angegebenen Gründe, die zur Abschaltung und Durchsuchung der Server geführt hatten. Ein Sprecher der Piratenpartei sagte: „Vorgebracht wird hier insbesondere, dass auf den Servern ein SSH-Schlüssel läge, der zum Angriff auf den Webauftritt des französischen Energieversorgers EDF benutzt werden könne. Hier wird der Eindruck erweckt, durch die Aktion der Staatsanwaltschaft sei ein Angriff verhindert worden. Dies stellt sich bei näherer Betrachtung aber als absurd heraus: wird ein SSH-Schlüssel kompromittiert, so ist die einzig sinnvolle Reaktion, den Schlüssel auf allen betroffenen Servern zu ändern, um einen Angriff zu verhindern.“ Nach Angaben der Sicherheitsbehörden hätten Unbekannte im April einen SSH-Schlüssel eines französichen Energiekonzerns auf dem für jedermann frei zugänglichen Etherpad-Server der Piratenpartei veröffentlicht.
Die Rechtsabteilung der Piratenpartei stuft den Beschluss des Amtsgerichtes als rechtswidrig ein. Eine Beschlagnahmeanordnung müsse so genau formuliert sein, dass zweifelsfrei erkennbar ist, was beschlagnahmt werden soll. Die allgemein gehaltene Anordnung des AG Darmstadt reiche stattdessen nicht aus, weil angeordnet worden sei, dass eine „unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße“ beschlagnahmt werden sollten, was offenbar den „Beschlagnahmeexzess“ zur Folge gehabt habe. Darüber hinaus sei der Beschluss auch aus formalen Gründen unzulässig gewesen, da noch kein offizielles Rechtshilfeersuchen der französischen Behörden vorgelegen habe. Auch eine „Gefahr im Verzug“ sei nicht erkennbar gewesen, da die angegebenen DDOS-Angriffe bereits einen Monat zurückgelegen hätten. Die Behörden hätten stattdessen den Vorstand der Piratenpartei anfragen und Auskunft über relevante Daten erhalten können. Der Beschluss verstoße daher gegen das „Übermaßverbot“, der besondere Schutz von Parteien nach Artikel 21 Grundgesetzes sei nicht berücksichtigt worden.
Im Rechenzentrum in Offenbach stellte die Polizei die Partei am Freitagmorgen offenbar vor die Wahl, entweder alle Server mitzunehmen oder aber Zugang zu bestimmten Daten zu bekommen. Die Partei kooperierte und gewährte den Zugriff. Laut PiratenIT blieben die Rechner physikalisch am Netz, es wurden lediglich die Netzwerk-Schnittstellen deaktiviert. Nach Beratschlagung zwischen Administratoren und Polizei, sei lediglich von einer Festplatte das Image eines virtuellen Servers bitweise kopiert worden. Außerdem sei ein MySQL-Datenbank-Dump kopiert worden. Vermutlich handelte es sich hierbei um die Instanz und Datenbank des Piratenpad-Servers. Auf die besonders gesicherte und verschlüsselte Mitgliederdatenbank, die ebenfalls im betroffenen Rechenzentrum untergebracht ist, hätten die Behörden allerdings zu keinem Zeitpunkt Zugang gehabt. Da für mehrere Stunden Zugriff durch Dritte auf die Systeme bestanden habe, musste zunächst die Integrität der Systeme wieder sichergestellt werden. Besondere Sorgfalt sei geboten, um auszuschließen, dass Schadsoftware wie ein “Bundestrojaner” installiert wurde und so nachträglich Zugriff auf sensible Daten erfolgen könne. Es könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass E‑Mail-Kommunikation von Parteimitgliedern eingesehen werden konnte. Auch IP-Adressen von Nutzern konnte das BKA nicht sicherstellen, da die PIRATEN diese zum Schutze der Nutzer gar nicht erst speichern.