Vor einiger Zeit berichteten wir hier bereits von der neuen Taktik der US-Regierung, Domains wegen Copyright-Verstößen zu beschlagnahmen. Dieses Schicksal ereilte unter anderem auch die Domain channelsurfing.net, unter der Links zu Online-Streams von TV-Sendungen und Sport-Übertragungen veröffentlicht wurden. Wer die Seite aufruft, bekommt eine Sperrnotiz zu sehen.
(Ähnlichkeiten zur Türkei sind sicher nur Zufall)
Das war aber wohl erst der Anfang. Brian McCarthy, der Betreiber der Seite, wurde am Freitag verhaftet. Der Vorwurf lautet auf „kriminelle Copyright-Verletzung“, die mögliche Höchststrafe sind 5 Jahre Freiheitsentzug. Wohlgemerkt: McCarthy hat nie selbst gestreamt, sondern nur Links zu externen Seiten gesetzt.
Das mag nun wie Haarspalterei klingen, aber die Folgen,wenn nun Links „illegal“ werden, sind in ihrem Ausmaß kaum abzuschätzen. Nicht nur die die Frage, über wie viele Ecken ein Link noch strafbar sein sollen, illustriert, wie realitätsfern allein die Idee ist. Mache ich mich strafbar, wenn ich auf jemanden linke, der auf jemanden linkt, der…? Insbesondere, weil sich auch die Veränderung des Inhalts einer verlinkten Seite meinem Einfluss entzieht, ergäbe sich hier letztlich nur Sicherheit, wenn man gar nicht verlinkt. Um mal ein altbekanntes Mem anzustrengen: „Ohne Links ist das Internet aber weitgehend wertlos.“
Altbekannt sind auch hierzulande die Hinweise „Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Blah blah blah … Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen … blah blah blah“, die in Ihrer Absurdität kaum zu überbieten sind. Der neue Ansatz des Departments of Homeland Security und des Departments of Immigration and Customs Enforcement gehen darüber weit hinaus. „Shoot the messenger“ bekommt hier eine ganz neue Bedeutung.
Demand Progress! hat eine Petition ins Leben gerufen und die Anklage veröffentlicht.
(Dank für den Hinweis an Jens Best)
