Der AK Zensur hat gestern die seit einiger Zeit angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz erhoben. Die Beschwerde wird von von Florian Walther, Olia Lialina Alvar Freude padeluun geführt und von Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten.
Eine öffentliche Unterstützerliste wird der AK Zensur bald stellen.
Thomas Stadler hatte schon vor einiger Zeit ausführlich dargelegt, warum er das Gesetz für verfassungswidrig hält. Dominik Boecker erklärte auch den moralischen Aspekt der Beschwerde, um dem ewigen Vorwurf, man sei „für Kinderpornografie“ zum x‑ten Mal den wind aus den Segeln zu nehmen:
… dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.
Das deutsche Gesetz für Internetsperren ist seit fast einem Jahr gültig, jedoch für ein Jahr ausgesetzt. Das war insbesondere in Zusammenhang mit § 93 Abs. 3 BVerfGG
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.
verwirrend. Der AK Zensur hat sich mit der gestern eingereichten BEschwerde entschlossen, die Frist nicht verstreichen zu lassen, sie endet nämlich heute.