Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium hat eine „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ ausgeschrieben. Das Modell ist auch bekannt als 2‑Strikes und wird regelmäßig von den Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie gefordert.
Und das soll die Studie ergeben:
Im Hinblick auf das erhebliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daran interessiert, dass Internet-Zugangsanbieter und Rechteinhaber stärker zusammenarbeiten. Eine Möglichkeit ist, dass Internet-Zugangsanbieter auf Veranlassung der Rechteinhaber Warnhinweise an Kunden schicken, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde. Solche Warnhinweismodelle wurden in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich bereits eingeführt. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Update: Der FDP-Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat in den Kommentaren darauf hingewiesen, dass ich fehlerhaft gearbeitet hätte und man keine Machbarkeitsstudie, sondern lediglich eine vergleichende Studie ausgeschrieben habe. Das mit dem Ergebnisoffenen prüfen nehme ich ihm aber so nicht ab und erspare mir die Recherche von vielfältigen Quellen, wo Herr Otto sich in den vergangenen Jahren für die Einführung eines 2‑Strikes-Systems ausgesprochen hat. So liege ich vielleicht mit „Machbarkeitsstudie“ nicht ganz korrekt, aber ich unterstelle Hans-Joachim Otto schon, dass er auch umsetzen (also machbar machen) möchte, was er oftmals gefordert hat.