Es gibt ein Update in der Einstweiligen Verfügung des Linux-Verbandes gegen den NDR. Der NDR hat am heutigen Freitag beim Landgericht Hamburg Einspruch gegen die vom Linux-Verband erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt und durchgesetzt, dass eine Klärung der Streitfrage erst nach der Bundestagswahl stattfinden wird. Also wird das Microsoft-Logo auch am Wahlabend bei der ARD zu sehen sein.
Aus der Pressemitteilung des Linux-Verbandes dazu:
[…] ”Kaum jemand wird Verständnis dafür haben, dass der NDR nun mit fadenscheinigen Behauptungen für Microsoft-Werbung in politischen Sendungen kämpft”, betonte Elmar Geese. Die Rechtfertigung des NDR, der Linux-Verband habe in früheren Fällen gegen die Nennung des Namens technischer Dienstleister bei Hochrechnungen keinen Widerspruch eingelegt – gemeint ist offensichtlich Siemens – beantwortet der Verband mit dem Hinweis, dass Siemens keine Software anbiete, mit der sich die Mitgliedsfirmen im Wettbewerb befinden.
Die weitere Rechtfertigung des NDR, dass sein Vertragspartner Infratest für seine Hochrechnungen urheberrechtlich geschützte Datenbanken und Grafiken der Firma Microsoft benutze, die Nennung des Namens deshalb gerechtfertigt und rechtlich zulässig sei und daher keine unlautere Wettbewerbshandlung vorliege, nennt der Vorsitzende des Linux-Verbandes “nicht überzeugend”. “So kann man die Nennung seines Namens in politischen Sendungen nicht einfach erschleichen”, betonte Geese. “Wenn diese Argumentation Bestand hätte, hätte Microsoft ein Recht auf werbewirksame Nennung seines Namens im Zusammenhang mit allen Werken, die mit seiner Software erstellt werden.” […]