In Bulgarien kann man sehen, was so gefährlich an der Vorratsdatenspeicherung ist. Diese wurde dort auch eingeführt, auch mit der Begründung der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Allerdings gab es jetzt ein Update des „Electronic Communications Act (ECA)“ in der ersten Lesung, wie SofiaEcho schreibt: Electronic eavesdropping amendments passed at first reading. Dabei wurden vor allem zwei Sachen verändert:
1. Nun soll das Innenministerium direkten Zugriff auf die Verbindungsdaten bekommen. Begründung des Innenministers: „Ich kann Mädchen, die Opfer von Säure-Attacken wurden, nicht erklären, dass wir solange auf die Herausgabe von Verbindungsdaten durch die Provider warten müssen“.
2. Die Vorratsdatenspeicherung darf jetzt auch für kleine Vergehen genutzt werden.
Bulgarien ist damit ein gutes Beispiel für die leichte Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, wenn das System erstmal etabliert ist. (Ich bin mir nur etwas unklar darüber, ob die noch eine zweite Lesung brauchen und ob das nur noch eine Formalie ist)