Das Zugangserschwerungsgesetz (aka Zensursula-Gesetz) liegt immer noch im Wartemodus beim Bundespräsidenten, weil die EU sich noch nicht gemeldet hat. Die Deutsche Telekom wird aber anscheinend trotzdem am 17.10.2009 mit der Netzzensur anfangen, auch wenn die gesetzliche Grundlage dafür noch nicht da sein wird. Frank Hamm schreibt dies im INJELEA-Blog und verweist auf einen Sprecher der deutschen Telekom, der ihm dies bestätigt habe.
Die Sperre würde allerdings anders aussehen: An Stelle des Stoppschildes erhielte der Benutzer eine Fehlerseite. Die Telekom habe den Vertrag bisher im Rahmen der gesetzlichen Regelung gesehen. Die Aktivierung ohne Zugangserschwerungsgesetz würde der Telekom zwar nicht gefallen, sie erfolge aber zum Schutze der Kinder. Die Telekom würde dabei entsprechende rechtliche Verfahren in Kauf nehmen, so der Sprecher.
Man kann davon ausgehen, dass die anderen großen Zensurprovider sich der Deutschen Telekom anschließen.
Ds Bundeskriminalamt bastelt auch schon fleissig an der Netzzensur-Infrastruktur. für den 2. Oktober sind die Provider nach Wiesbaden eingeladen, um sich dort die „Technische Richtlinie zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ abzuholen. Darüber berichtet Zeit.de: BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz.
Der Providerverband Eco beschwerte sich per Pressemitteilung, dass die Richtlinie als Verschlusssache deklariert wird und eine öffentliche Diskussion über die Umsetzung verhindert werde: Umsetzung der Zugangserschwerung wird zur geheimen Kommandosache.
Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: „Am 2. Oktober lädt das Bundeskriminalamt die Unternehmen nach Wiesbaden ein, damit sie dort gegen die Abgabe einer Verpflichtung zur Geheimhaltung die Richtlinie entgegen nehmen. Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht. Das Bundeskriminalamt kennt den Kreis der verpflichteten Unternehmen derzeit nicht, deshalb liegt der Gedanke nahe, dass die Veranstaltung vor allem diesem Zweck dienen soll. Wir fordern, dass die Unternehmen ihr Recht wahrnehmen können, sich in dieser Angelegenheit von Verbänden vertreten zu lassen. Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken.“ Die technische Richtlinie enthält nicht die Liste der zu sperrenden Webseiten. Sie soll regeln, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden. Sie wurde vom Bundeskriminalamt als „VS-NfD“ (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“) deklariert. Die Verbände der betroffenen Unternehmen dürfen die Richtlinie weder zur Kenntnis nehmen noch kommentieren. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen dürfen nicht veröffentlicht werden.
Bei der Bundestagswahl kann man Netzzensur-Parteien abwählen. Nutzt die seltene Gelegenheit!