Einigung bei Bankdatenübermittlung an die USA?

Bei den Verhandlungen über die Weitergabe von SWIFT-Daten aus der EU an die USA haben sich Vertreter des EU-Ministerrats für Justiz und Inneres auf einen Entwurf geeinigt. Netzpolitik.org hat das Papier erhalten und hochgeladen: PDF. Auf 24 Seiten werden darin die Bedingungen zur Übermittlung der Daten ausgeführt.

Allerdings gab es heute im Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats keine Einigung. Auch die Bundesregierung scheint noch massive Bedenken zu haben. Daran könnte das gesamte Abkommen scheitern, wenn es nicht bis zum 30.11. zu einer Übereinkunft kommt. Denn am 1.12. tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Von da an muss auch das Europäische Parlament derartigen Abkommen zustimmen, dass die geplante Weitergabe von Bankdaten bereits seit längerem kritisiert.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte 2007 erklärt, „Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können.“

Bisher standen die Hauptserver von Swift in den USA. Zum Ende des Jahres sollen sie nun nach Europa verlagert werden, um sie dem Zugriff der amerikansichen Behörden zu entziehen. Die geplante Regelung würde den USA dennoch weiterhin Zugriff auf die Datenbank geben, in der Überweisungsdaten von 8300 Banken aus mehr als 200 Ländern gespeichert sind.

Laut dem vorliegenden Entwurf würden

* Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse
* Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)
* weitere persönliche Daten

auf Anfrage an das US-Justizministerium weitergegeben, um den internationalen Terrorismus und seine Finanzierung zu bekämpfen. An das amerikanische Ministerium herausgegebene Daten würden zudem auch den Sicherheits- und Antiterrorbehörden sowie den europäischen Einrichtungen Europol und Eurojust und sogar Drittländern zugänglich gemacht.

Auf der anderen Seite haben Datenschützer eine ganze Reihe von Kritikpunkten an der Vereinbarung ausgemacht. „US-Behörden würden Befugnisse eingeräumt, die in Deutschland den Sicherheitsbehörden von Verfassung wegen verwehrt sind“, kritisierte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix letzten Monat. Dazu kommt, dass in dem Entwurf kein Richtervorbehalt und keine Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte vorgesehen sind.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

18 Ergänzungen

  1. Immer schön rüber mit den Daten, wir haben ja nix zu verbergen…

    Als wenn sich was ändert wenn die Server in der EU stehen

  2. Das ist definitiv die erste Nagelprobe für die neue Justizministerin und eine Weichenstellung in puncto Glaubwürdigkeit für die nächsten Monate und Jahre. Ich denke, das weiß sie auch, dafür ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu lange im Geschäft. Deshalb von mir: Daumen hoch, dass die Kuh noch von Eis geschoben wird!

  3. Na, dann schauen wir doch mal, wie freiheitlich unsere Liberalen sind.

    Und wie nahe sie der deutschen Wirtschaft stehen. Denn mit den Überweisungsdaten kann man ja auch durchaus mal nen bissle Wirtschaftspionage betreiben…

  4. Nachtrag + Frage:
    So kann ich doch jetzt ganz leicht und legal über Drittstaaten an geheime Bankdaten gewisser Mitmenschen kommen, oder?

    Der „Import“ von Daten die mir Drittländer freiwillig zur Verfügung stellen – z.B. ganz offen lesbar auf einer Homepage und somit für ALLE erreichbar – ist ja (noch) nicht verboten, oder?

    Byebye Herr Dr. Schäuble, da geht ihr Steuergeheimnis…

  5. Der Heise-Artikel ist nen Witz.

    Ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll…

    Der Verhandlungsspielraum sei erschöpft, ist klar. Die USA kriegen ALLE Daten und dürfen diese an Drittstaaten weitergeben. Wenn da verhandelt wurde, was wollten die denn vorher?

    Davon ab das die US-Fahnder die Anfragen präzise formulieren sollen, damit nur die entsprechenden Daten gesendet werden. Aber wenn sie das nicht tun werden halt ALLE Daten geschickt. (Wäre ja ein Zufall wenn alle Anfragen etwas unpräziser wären…)

    Ich glaube nicht das Deutschland die Weitergabe wirklich ablehnt, es wird in der jetzigen oder einer sehr ähnlichen Form eh abgesegnet, denn der Kopf der EU ist schon viel zu lange viel zu tief im Allerwertesten der USA und den da rauszuziehen wird eine Zeit dauern. Ist ja alles nur gegen den Terrorismus und so und wir EUler sind ja alle potentiell gefährlich, darum müssen ja auch die Daten rüber.

  6. Ein voriger illegaler kompletter Zugriff rechtfertigt aber doch in keinster Weise einen jetzt legalen kompletten Zugriff.

    Davon ab geben die USA der EU doch 0 Daten. Warum sollte die EU also jetzt noch Daten rausrücken?

    Wenn die USA ebenfalls ALLE Daten rübergeben ok, aber so einseitig ist es eine Verarschung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.