Erinnert sich noch jemand an die Abmahnung des Bloggers „Philip“ durch die Journalistin Eva C. Schweitzer? Letzte Woche war das, also lange her. „Philipp“ hatte 2 1/2 Absätze aus einer Zeit-Kolumne von Frau Schweitzer übernommen und das Zitatrecht bei seiner Leseempfehlung damit wohl etwas arg optimistisch interpretiert. Die Folge: Eine Abmahnung. Johnny von Spreeblick schrieb damals:
1.200,00 Euro soll Philipp wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz als Schadensersatz an Frau Schweitzer zahlen, an den Anwalt sollen beim angesetzten Gegenstandswert von 21.200,00 Euro weitere 955,00 Euro gehen. Macht eine Gesamtsumme von 2.155,00 Euro.
Nun, zu der Geschichte gibt es ein Update. Zunächst einmal ist da ein Artikel von Daniel Bouhs, der seiner Kollegin in der taz mit einer nicht so ganz korrekten Darstellung der Ereignisse zur Seite springt.
Formulierungen wie „weil der [Blogger] in seinem Blog zwar einen Text der Autorin lobte, das Werk aber auch kopierte“ und „Zwar hat jeder das Recht, einen fremden Text zu zitieren, aber eben nicht komplett“ sind angesichts des konkret angeführten Beispiels nicht nur grenzwertig bzw. falsch, sondern vor allem eines: manipulativ. Geschenkt. Weit interessanter an Bouhs’ Artikel ist nämlich der Hinweis auf den Dienstleister, der für Frau Schweitzer „Textdieben“ nachstellt.
Schweitzer wurde Kundin und Gerigk fing an, sein Geschäft zu machen. Er speiste Texte in ein Programm ein, dass Textguard heißt, wie auch seine Firma. Die Software sucht über Schnittstellen Kopien im Internet.
So weit, so gut. Gerigks Geschäftsmodell umfasst aber mehr als die Suche nach Textdieben. Er empfiehlt seinen Kunden auch gleich die passenden Anwälte, um die entdeckten Urheberrechtsverstöße zu ahnden. Und hier wird es spannend. Gegenüber Johannes Boie von der Süddeutschen gab Frau Schweitzer nämlich an, für den Service nichts zu zahlen. Also auch nicht die von den abmahnenden Anwälten in Rechnung gestellten Auslagen:
[…] Mir entstehen keine Kosten, das trägt sich durch die Kosten, die den Abgemahnten entstehen. Mir geht es hauptsächlich um Zeitungen. Ich bezahle nichtmal was für den Service von TextGuard. Die machen das, und so finanziert sich das. Ich bekomme dann hoffentlich Geld. Letzten Endes finanziert sich das pro Fund (von Urheberrechtsverletzungen, Anm. Boie). […]
Na hoppla? Abmahnungen als Geschäftsmodell? Erinnert sich jemand an die Präsentation von DigiRights Solutions (deren Echtheit DigiRights Solutions bestreitet, was der Fairness halber erwähnt sei …)
Wie auch immer, durch die offenherzige Art von Frau Schweitzer haben Gerigk und seine Anwälte nun wohl ein ernsthaftes Problem. RA Thomas Stadler kommentiert:
Das bedeutet freilich, dass auch die mit der Abmahnung geltend gemachte Erstattung von Anwaltskosten nicht verlangt werden kann. Hierauf hat der Kollege Vetter in seinem Blog hingewiesen. Denn letztlich reicht der Rechtsinhaber nur die ihm entstandenen Anwaltsgebühren an den Verletzer weiter. Er macht eine Erstattung der ihm entstanden Kosten geltend.
Der in diesem Fall tätige Anwalt wird sich jetzt die Frage gefallen lassen müssen, weshalb er bei der Gegenseite eine Forderung geltend macht, von der er weiß, dass sie nicht besteht.
Prima Eigentor, liebe Abmahner. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
PS: Der von Thomas Stadler verlinkte Beitrag „Eva Redselig“ im Blog von Udo Vetter ist auch äusserst lesenswert.