Prima, meine – evtl. etwas unkonventionell formulierte – Bitte wurde erhört. Den Artikel „Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?“ von Holger Bleich, Joerg Heidrich und Thomas Stadler aus der aktuellen c’t gibt es nun auch online:
Längst nicht jeder, der eine Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung erhält, hat die ihm darin vorgeworfene Tat begangen. Dennoch sieht er sich plötzlich in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen, was derzeit ein fast aussichtsloses Unterfangen ist. Einige Maßnahmen erhöhen wenigstens die Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Weitere Informationen zum Thema finden Abgemahnte und solche, die es nie werden wollten, unter http://abmahnwahn-dreipage.de/