Heute Nacht schrieb ich noch, dass wir noch viel Spaß mit „De-Mail“ und Konsorten haben werden. Here we go:
Ja, richtig gelesen. Man kann nun tatsächlich elektronische Postbriefe („E‑Postbrief“, umgangssprachlich auch „E‑Mail“) verschicken.* Also, bald zumindest. Erst muss man sich nämlich noch via PostIdent für eine „E‑Postbrief Adresse“ registrieren!
Verschicken kann man diese „E‑Postbriefe“ mit der guten alten Post. Die will sich mit diesem Angebot nicht weniger als erneuern. Und da so eine Erneuerung furchtbar viel Geld kostet, kostet ein E‑Postbrief 0,55 Euro Porto. Ein Schnäppchen, wie ihr sicher jubelnd bestätigen werdet, immerhin darf man für 0,55 Cent ganze 20MB verschicken! Einschreiben mit Einwurf und Einschreiben mit Empfangsbestästigung (online, wohlgemerkt!) kosten extra: Je 1,60 Euro.
Allein, mit „De-Mail“ hat das alles – wie man nun vorschnell vermuten könnte – nicht viel zu tun. Laut Heise Online handelt es sich beim „E‑Postbrief“ um ein Konkurrenzangebot zur bundesverbindlichen „De-Mail“ (im letzten Jahr wollte die Post übrigens noch bei „De-Mail“ mitspielen):
Die Post prescht mit einem Service vor, den die De-Mail-Initiative der Bundesregierung erst im Laufe des nächsten Jahres verspricht. Im Unterschied zu dieser „digitalen Alternative zum heutigen papiergebundenen Briefverkehr“ belässt es die Post nicht allein bei der reinen Online-Variante. Nutzer, die nicht an das Internet oder das Portal der Post angeschlossen sind, erreicht der Online-Brief in seiner hybriden Variante: Das Unternehmen druckt und kuvertiert ihn, bevor es wie bisher vom Postboten zugestellt wird. […] Die Konkurrenz von der De-Mail-Initiative – zu Beginn mischte die Post hier noch mit – kommt ohne eine explizite Verbindung zur gewohnten Briefzustellung aus.
Wobei, ich sehe es gerade, das Zitat da oben ist ein wenig verwirrend. Es ist nämlich so: Nicht nur, dass die Post so nett ist, eMails „E‑Postbriefe“ auf Wunsch auszudrucken und per Post (also klassisch, per Postbote, nicht elektronisch …) zuzustellen. Nein, die Partner des „De-Mail-„Projektes (also nicht die Post …) planen ähnliche Dienstleistungen! Das nennt sich dann auf beiden Seiten „Hybrid-Mail“:
Bis zum Sommer dieses Jahres soll es möglich sein, dass man vom Web-Browser aus gegen einen Aufpreis von voraussichtlich 10 Cent auf das Porto herkömmliche Briefe kuvertieren und zustellen lässt. Anders herum soll es einen Scan-Dienst geben, der eingehende Papierbriefe digitalisiert und in die GMX- oder Web.de-Inbox befördert.
Fassen wir zusammen: „De-Mail“ kommt, in seiner ganzen Schönheit vsl. erst nächstes Jahr. „De-Mail“ soll so eine Art Bundes-Email werden und wird daher auch gerne „Bürger-E-Post“ genannt, kommt aber nicht von der BundesPost. Die „Bürger-E-Post“ kommt von der Telekom, T‑Online, T‑Systems, GMX und noch ein paar anderen. „De-Mail“ soll rechtsverbindlich sein und den Segen des Innenministeriums erhalten.
Das Produkt der Post hingegen nennt sich „E‑Postbrief“. Sicher und rechtsverbindlich soll selbstverständlich auch dieser sein. Ob der „E‑Postbrief“ den Segen des Innenministeriums erhalten wird? Fraglich. Dafür spielen Allianz, ADAC, DekaBank, DFB, Lotto Hessen, Mercedes-Benz Motorsport und SAP im gelben Team mit.
Nachtrag: Zur Rechtssicherheit des „E‑Postbriefs“ hat Goro unten in den Kommentaren den Link zu einem interessanten Artikel in der Frankfurter Rundschau gepostet. Wenn ich zitieren darf:
Ist der Online-Brief der Post schon rechtssicher?
Genau genommen nicht. Brief-Vorstand Jürgen Gerdes hat bereits im März eingeräumt, dass der Postbrief ein „sicheres Produkt, aber nicht rechtssicher“ ist. Dies nimmt die Post offenbar in Kauf, um ihr Produkt vor der Konkurrenz auf dem Markt zu platzieren. Der Konzern beteuert, dass er seinen E‑Postbrief synchron zur Gesetzesentwicklung gestaltet und ihn zertifizieren lassen will. […] Weka, ein führender Anbieter von multimedialen Fachinformations-Lösungen, warnt Kommunalverwaltungen: Weil das Bürgerportalgesetz noch nicht verabschiedet sei und der E‑Postbrief auch nicht „die Kriterien der qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz“ erfülle, sei er „keine nach den Vorschriften des Verwaltungsrechts zugelassene Form der Bekanntgabe“.
Dass die Kriterien der qualifizierten Signatur nicht erfüllt werden, dürfte sich nicht zuletzt auch für Unternehmen als Showstopper erweisen.
So, und das erklärt nun bitte mal jemanden, der sich nicht den ganzen Tag mit diesem Internetkram beschäftigt. Viel Spaß.
*Jaja, konnte schon einmal ePost mit der Deutschen Post AG verschicken. Von 2000 bis 2005 war das, die Älteren werden sich erinnern. Nur mit den lebenslangen E‑Mail-Adressen hat es damals nicht so ganz geklappt …
