Ab 01. November ist der elektronische Personalausweis (Marketingsprech: neuer Personalausweis) da. Pro-Tip: Bis Freitag kann man noch den alten Personalausweis zum vergünstigten Tarif ohne Abgabe von biometrischen Daten beantragen. Wir haben mal die den zehn wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Der ePA mit seinem kleinen funkenden Chip unterscheidet zwei Hauptbereiche: hoheitliche Daten, sowie die elektronische Identifikation (eID) und die Signaturfunktion. Hoheitliche Daten sind zum Beispiel das digitale Lichtbild oder auch – aber die muss man nicht auf der Karte speichern lassen! – Fingerabdrücke. Darauf sollen nur amtliche Stellen zugreifen dürfen und es ist mindestens fraglich, dass die tatsächlich alle schon passende Lesegeräte zum Start haben.
2.Die zweite Rubrik sind die anderen Daten, die für „Internetfunktionen“ da sind. Das ist einmal die Ausweisfunktion (ich bin echt, ich bin der und der, ich bin so und so alt, ich bin dann und dann geboren, ich wohne da und dort). Die andere ist die sogenannte qualifizierte digitale Signatur. Mit der kann man theoretisch Dokumente unterschreiben, die Signaturzertifikate kommen aber nicht vom Bürgeramt, Bundesverwaltungsamt oder der Bundesdruckerei, sondern von anderen Anbietern.
3.Kosten? Der Ausweis kostet 28,80. Wenn man die Online-Ausweisfunktion nachträglich anschalten lässt, kostet das 6 Euro, gleicher Betrag wird beim Vergessen der sechsstelligen PIN fällig (dafür muss man zum Bürgeramt gehen).
4.Wozu? Mit dem ePA kann man sich gegenüber Anbietern ausweisen, die eine entsprechende Gegenstelle bilden – sprich: ein vom Bundesverwaltungsamt vergebenes Zertifikat mitbringen. Achtung: dass eine Seite ein solches Zertifikat besitzt, sagt nichts darüber aus, dass es sich dabei nicht um einen Abzocker handeln kann. Es handelt sich dabei nur um ein „auf Echtheit geprüftes Gegenüber“.
5.Lesegerät? Man benötigt ein entsprechendes Kartenlesegerät. Die billigen Lesegeräte (ca. 40 Euro) können nur die Ausweisfunktionen nutzen. Der Chaos Computer Club sagt außerdem, dass diese billigen Kartenleser potenziell unsicher sind. Will man jedoch – warum auch immer – auch die Signaturfunktion der Karte nutzen, braucht man ein teureres Gerät (Neusprech: Komfortlesegerät). Die Fingerabdrücke können nicht von privaten Lesegeräten ausgelesen werden und bieten keine zusätzliche Sicherheit. (Stand heute)
6.Software? Die notwendige Software zum Einsatz im Netz gibt es für Ubuntu, Debian, OpenSuse, MacOS am 10.4 und WindowsXP, Vista oder 7. Sie soll einem auch sagen, welche Informationen abgerufen werden und wer der zuständige betriebliche und wer der zuständige behördliche (in der Regel Landesbeauftragte) Datenschützer ist, bei dem man sich im Fall der Fälle beschweren kann.
7.Sind meine Daten denn nun mit dem Ding sicher? Die Daten, die über die Internetausweisfunktion bereitgestellt werden, sind so sicher wie alle anderen Daten, die man ins Netz pustet – nur staatlich geprüft echt. Für die hoheitlichen Daten: lassen wir uns mal überraschen.
8.Was mache ich, wenn ich das Ding verliere? Karte sperren lassen (0180–1‑333333, wie auch immer man da die Identität für prüft), wenn man die qualifizierte elektronische Signatur nutzt auch beim Zertifikatanbieter anrufen und sperren lassen.
9.Was passiert, wenn ich umziehe? Dann kriegt die kleine Scheckkarte einen genau so tollen Aufkleber wie der bisherige Personalausweis. Die Daten auf der Karte werden digital geändert. Ob ich dafür ins Einwohnermeldeamt/Bürgeramt rennen muss, hängt derzeit vom Bundesland ab.
10.Was passiert, wenn ich den Ausweis aus Versehen mit dem Mittagessen in die Mikrowelle lege? Er bleibt gültig, wenn er nicht gerade ein großer Plastikklumpen geworden ist. Nur die elektronischen Funktionen und der Funkchip könnten etwas unter den kurzwelligen Einwirkungen leiden. Aber bitte nicht vorsätzlich machen, das Ding gehört ja schließlich nicht Euch, sondern bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.