GVU läuft Amok und läßt unberechtigt Videos löschen

Auf Twitter häufen sich Beschwerden, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gerade Amok läuft und anscheinend wahllos Videos bei der Video-Plattform Vimeo löschen läßt. Betroffen sind u.a. Mario Sixtus, der die Löschung von gleich vier Videos seines Elektrischen Reporters beklagt, von denen er jeweils der Urheber ist und die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden. Alexander Lehmann ist mit „Du bist Terrorist“ ebenfalls betroffen. Statt dem Video findet man nur noch den Hinweis:

Sorry, „Du bist Terrorist“ was deleted at 1:58:33 Mon Aug 9, 2010. Vimeo has removed or disabled access to the following material as a result of a third-party notification by Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen claiming that this material is infringing: Du bist Terrorist. We have no more information about it on our mainframe or elsewhere.

„Du bist Terrorist“ ist übrigens auch Creative Commons – lizenziert. Eine andere Version des Videos mit englischen Untertiteln blieb von der Löschaktion verschont.

Hat sonst noch jemand Erfahrungen damit gesammelt? Auf die Erklärung und Ausrede der GVU bin ich mal gespannt. Wie ist denn da die Rechtslage, kann man da eigentlich als betroffener Urheber irgendwie Schadensersatz verlangen?

P.S. Kommt manchmal vor: Joerg-Olaf hat parallel gebloggt und noch die Vermutung geäussert, dass vll die GEMA-Vermutung im Spiel sein könnte.

Update: Mario Sixtus hat sich jetzt in seinem Blog zu der Sache geäußert und berichtet, dass er eine Unterlassungserklärung an die GVU geschickt hat. Eine interessante Info gibt es dazu: Die Firma Opsecsecurity hat im Auftrag der GVU gehandelt und bei letzteren versucht man gerade rauszufinden, was da passiert ist.

Diese „Erklärung“ reicht mir natürlich nicht. Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber – also meiner – eingerichtet hat. Genau genommen hat die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ selbst das Urheberrecht verletzt. Ob das GVU-Mitarbeiter waren oder irgendwelche von der GVU beauftragten Söldnertruppen spielt dabei keine Geige.

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66 Ergänzungen

  1. Wer mit der Zensur nicht einverstanden ist kann das via twitter kundtun.

    @Vimeostaff #censorship

    Die Kollegen geben das sicher gerne weiter

  2. Wie wäre es mit Strafanzeige wegen Verleumdung, immerhin gehört da eine Besichtigung einer Urheberrechtsverletzung dazu…

  3. Schadenersatz setzt voraus, dass Du den Schaden beziffern kannst. Welcher monetäre Schaden ist denn entstanden?

    Aber das zeigt wie wichtig es ist, die Kontrolleure zu kontrollieren!

  4. Sieht für mich nach einem Eingriff in die Rechte des Urhebers aus, also eine Urheberrechtsverletzung.

    Und was man dagegen macht, ist doch wohl bekannt…

  5. Bei der GVU läuft momentan wohl eine Aktion. Mario Sixtus berichtete ebenfalls, dass vier Videos vom »elektrischen Repoter« entfernt wurden.

    Erschreckend, dass Vimeo den Behauptungen der GVU glaubt und die Videos kurzerhand entfernt, ohne eine Gegendarstellung einzuholen. Zumindest sieht es zur Zeit so aus, als hätte diese nicht stattgefunden.

    Hier Mario Sixtus Meldung dazu:
    https://twitter.com/sixtus/status/20727419589

    1. @we_are_real: Danke, hab ich noch eingebaut. Unklar, warum das ausgelassen wurde. Aber meine Videos sind auch noch alle online.

  6. Gibt es doch auch schon bei Youtube.
    Ein Video, dass mein Mann selbst produziert hatte, ist auf einmal in Deutschland nicht mehr verfügbar.

    In den USA hat ein Ehepaar eine Playlist zum Italienisch lernen – alles eigene Werke, keine „fremde“ Musik nebenher. Doch ab Folge 26 heißt es „in deinem Land nicht verfügbar..“
    Offensichtlich grundlos.

    Fühle mich diskriminiert..

  7. Hab mal direkt auf diesen Artikel verlinkt. Ich würde als erste Massnahme vorschlagen, das so weit als möglich zu verbreiten. Wir brauchen jetzt zu allererst Öffentlichkeit. Und das auch im Mainstream. Ich will dieses unmögliche Vorgehen auch in den Heute Nachrichten sehen!

  8. Die GVU gehört nicht zu den staatlichen Kontrolleuren. Die GVU ist eine e.V., mehr nicht. Das ist eine Lobby-Organisation. Die sind bekannt für die „Raubkopierer sind Verbrecher“- Kampange und für private Ermittlungsverfahren + Strafanzeigen gegen File-sharer.

    Wieso Vimeo auf deren Pfiff hin gleich solche Videos löscht, ohne bei solch auffälligen Unstimmigkeiten in der Anschuldigung mal selbst nachzuschauen, verstehe ich nicht ganz. Das muss daran liegen, dass man vor selbst ernannten Urheberrechts-Sherrifs inzwischen schon präventiv den Schwanz einziehen muss, um nicht Haus, Hof und Server zu riskieren.

  9. @Markus: Einen zivilrechtlichen Schaden muss der Geschädigte konkret nachweisen können. Das dürfte schwierig werden (und ist gleichzeitig der Grund, warum es beim Filesharing regelmäßig auf Vergleich hinausläuft).

    Über eine freundliche Bitte, sowas in Zukunft zu unterlassen, könnte man aber nachdenken. Da hat sich in den letzten Jahren die Schriftform und die Vereinbarung einer Vertragsstrafe etabliert …

  10. Könnte man nicht die Methoden der Contentmaffia mal gegen die GVU anwenden?

    Ich spreche hierbei von einer kostenpflichtigen Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung für jedwege Versuche der Entfernung von Material ohne direkten Auftrag des Urhebers?

    so far… Aldabo

  11. „läuft Amok“ – Ist das nicht ein wenig… unjournalistisch? Es sind gerade mal 5 von Millionen von Videos gelöscht worden. Und ohne ein Statement von de GVU einzuholen, wird hier Amok unterstellt. Ich kann mich an eine Zeit erinnern Du Dir noch Mühe gegeben hast über Netzpolitik zu berichten. Mittlerweile ist das hier ja selbst Politik.

  12. @Aldabo: Laut wikipedia mahnt die GVU nicht ab. Sie stellt stattdessen Strafanzeige und übermittelt dann die eigenen Ermittlungs-Ergebnisse.
    Aber eine Strafanzeige gegen die GVU auf Grund einer Urheberrechtsverletzung wäre auch nett. Sie haben sich schließlich als Urheber bzw. dessen Vertretung ausgegeben und die Verletzung eines Rechts geltend gemacht, dass sie gar nicht besitzen oder vertreten dürfen.

  13. Ich sehe den „schwarzen Peter“ in diesem Fall nicht bei der GVU sondern bei Vimeo. Nicht die GVU kann Videos auf Videoplattformen löschen, sondern nur die Betreiber, in diesem Fall Vimeo. Es ist ihre Pflicht, die Legitimation der GVU zu prüfen.
    Wo soll das hinführen? Verliert man in Zukunft schon Haus und Hof weil einer behauptet man käme vom Mars?

    1. @Olaf Höch: So einfach ist das nicht für einen Plattformbetreiber, der nach Kenntnissetzung einer Urheberrechtsverletzung handeln muss, oder sich anklagbar macht. Und wenn die GVU mit einem offiziellen Schreiben mit Siegel droht, dann wird man das Ersuchen wohl erstmal nicht abblocken.

  14. @Mithos: DIe GVU dürfte, genau wie Jugendschutz.net, ihre Hinweise mit dem nötigen Nachdruck formulieren.

    Wobei es eigentlich völlig unerheblich ist, ob sie als „staatliche Kontrolle“ auftreten. Ganz im Gegenteil, „Privatinitiativen“ sind gerade auch bei bei der Politik beliebt.

    Sie entlasten die staatlichen Stellen und ermöglichen ein vereinfachtes Verfahren (vgl. das VeRI-Programm bei eBay). Die unweigerlich entstehenden Kollateralschäden nimmt man dabei in Kauf.

    Das Problem für Vimeo ist schlicht: Sobald sie von einer möglichen Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurden, sind sie (mit) in der Haftung.

    Der Rest läuft wie im Western, erst schießen, dann braucht man anschließend nicht mehr fragen.

    PS: Die GVU ist übrigens durchaus für ihre fragwürdigen Methoden bekannt. Man erinnere sich nur an die „Operation Boxenstopp“.

  15. Vimeo trifft da keine Schuld: Wenn die GVU ne DMCA-Notification schickt, MÜSSEN die das Video rausnehmen, sonst sind sie dran. Man kann denen aber eine Counter-Notification schicken. Ggf. lässt man das ja von einem Anwalt erledigen, der seine Anwaltskosten dann gleich bei der GVU einfordert – am Besten zusammen mit einer Unterlassungserklärung.

    Ich würde eine Anzeige gegen die GVU nach §303a StGB prüfen.

  16. Schon geil, wie sich hier alle wegen 5 Videos aufgeilen und den 7 Minuten vorher geposteten Beitrag über das Ende der Netzneutralität keines Kommentares würdigen.

    Ihr seit so wunderbar moment-gesteuert, dass Politik & Wirtschaft mit euch Netz-„Engagierten“ machen wird, was sie will.

    DA!
    Ein gelöschtes Video auf veoh! Schnell hinterher.

    1. @Jens:
      Ganz genau. Auch wenn man attestieren muss, dass der „Verkauf“ der Netzneutralität als auch solche Löschaktionen im Grunde die gleiche Ursache haben. Die komplette Durchkapitalisierung „unseres“ Netzes. Inhalte- (Vimeo) als auch Zugangsanbieter verfolgen hier schlicht die ihnen eigenen Interessen.

  17. @Jens Best: Gegen die Fehlleistungen der GVU hier kann man wahrscheinlich wesentlich einfacher vorgehen als gegen die durch wirtschaftliche Interessen getriebenen Absprachen der großen Monopol-Telkos. Außerdem ist das Thema Netzneutralität nun schon länger auf der Agenda, daher ist dazu bereits viel kommentiert worden.

  18. wenn das ein joe job war, dann aber respekt.

    @30 (bens jest):

    lass deinen gefühlen freien lauf, junger skywalker.

    .~.

  19. Das Problem hier ist doch, dass die GVU nicht belegen muss, dass sie das Urheberrecht hat bzw. dieses im Auftrag für jemanden vertritt, um etwas löschen zu lassen.
    Dat müsse mal umgedreht werden…

  20. Ist dies nicht ein Raublöschung? Unter Androhung von (juristischer) Gewalt wird dem rechtmäßigem Urheber sein Werk (bzw. die Oberhoheit über die Bestimmung erlaubter Nutzungen) gestohlen.

  21. Ich hab so ein bisschen Erfahrung mit Urheberrechts Amokläufen aufgrund von Aktivismus gegen eine nicht näher genannte Sekte

    Vimeo ist eine amerikanische Seite.
    Zunächst würde ich bei Vimeo anfragen, per mail, auf welcher Urheberrechts Basis das Video gelöscht wurde.
    Vermutliche aufgrund des Amerikanischen Rechtes, mit einem DMCA Claim.

    Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

    1. einen Counterclaim einreichen.
    War der DMCA Claim unrechtmässig hat das Rechtliche folgen für den der den Claim erstallt hat.
    Dauert mitunter aber Wochen bis Monate.
    Aber dann ist das rechtlich geklärt.

    2. Auf sektion 107 des Amerikanischen Copyright Acts:

    hier ein Zitat vom amerikanischen copyright office (copyright.gov)

    Section 107 contains a list of the various purposes for which the reproduction of a particular work may be considered fair, such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research. Section 107 also sets out four factors to be considered in determining whether or not a particular use is fair:

    1. The purpose and character of the use, including whether such use is of commercial nature or is for nonprofit educational purposes
    2. The nature of the copyrighted work
    3. The amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole
    4. The effect of the use upon the potential market for, or value of, the copyrighted work

    Wurde das ganze aufgrund deutschen Copyrights gesprerrt, was ich nicht glaube, dann kann man sich darauf berufen dass Vimeo in Californien sitzt (wenn ich mich recht erinnere) und da das deutsche recht nicht gilt, das heisst höchstens eine Regionale Sperrung in frage kommt.

    Mit Vimeo kann man reden, hab ich auch schon ein paar mal. Mail hin schreiben, Sache erklären.
    Dann klappt das schon.

    Soviel zu meinen zwei cent

    PS: der DMCA ist ist was die US mit ACTA weltweit wollen. Das ist ne live Kostprobe

  22. „Der DMCA ist ein Ponyhof gg. ACTA…“

    Stimmt, aber ACTA wirkt meist sehr abstrakt, und die meisten können sich nicht vorstellen, wie sich ACTA für sie, als „normalen Intenert nutzer“ und nicht „böser Filesharer“ auswirkt.

    Analog wäre zu beispiel die Löschung von Content auf den verdacht hin, es könnte Copyright protected sein, wie hier.
    Nur eben International, nicht nur in den US.

    Genauso würden die Rechte der Urherber wie hier Lehman und Sixtus nicht geschützt, sondern nur die der Verwerter.
    zum Nachteil der User.

    Und Du hast recht, DMCA ist da nur ein Ponyhof.

    Es gibt im ACTA z.B. keine „Fair Use“ Regelung, und ansonsten sind die Konsequenzen noch viel härter.

    Nichts desto trotz, das wird mit ACTA die Tagesordnung sein auf den User Based Content Seiten, nicht nur Vimeo.

  23. Hi,

    heute wurde die deutsche Version der Doku „Fool Me Twice“ bei Vimeo gelöscht (http://www.vimeo.com/1435236) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung behauptet GVU, dabei hat der Produzent Glen Clancy nichts mit der GVU gemein, im Gegenteil. Angesichts der Tatsache, dass er mir bei der Übersetzung ins Deutsche mit englischen Umschreibungen half und seine Erlaubnis zum Online-Stellen gab, ist das schon eine bodenlose Frechheit, was sich diese merkwürdige Organisation erlaubt.

    Grüße

  24. Da sieht man mal ganz klar, dass neue Verhältnisse neue Gesetze erfordern: Es braucht wohl sowas wie ein explizites „Veröffentlichungsrecht“: unberechtigte Eingriffe in dasselbe sollten Ordnungswidrigkeit oder Straftat werden!

  25. Und? Was sagen denn nun die Juristen zu diesem Zirkus? Kann doch nicht rechtlich einwandfrei sein, wenn sich irgendeine Organisation Rechte anmaßt, die ihr offenbar nicht zustehen. Eigentlich ist das, was die GVU veranstaltet, doch wie umgedrehtes Filesharing, irgendwie …

    Jedenfalls würde ich denen nicht nur zivilrechtlich die Hölle heiß machen, wenn möglich. Fette Strafanzeige ist da nötig, irgendwas passendes wird sich der findige Jurist doch zusammenreimen können, oder? Kommt schon, da muss es was geben!

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