Nur kurz, damit der Hinweis nicht in den Kommentaren versauert:
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer gestrigen Sitzung mit den ersten drei Folgen der Sendereihe „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“ (RTL 2) befasst. Die KJM erreichten seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober dieses Jahres zahlreiche Beschwerden über das Format. Nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht. (Quelle: Pressemeldung der KJM vom 11.11.2010)
Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Gegen Jugendschutz-Regeln verstößt „Tatort Internet“ wohl wirklich nicht (Das ist der Aufgabenbereich der KJM). Heise Online kommentiert:
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist Teil der Landesmedienanstalten. Ihre Aufgabe ist es, „Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln“. „Tatort Internet“ wurde demnach auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und die Frage geprüft, welche Wirkung die Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann.
Was die Wirkung auf minderjährige Zuschauer betrifft, dürfte es, auch mit Blick auf die Sendezeit (und den Sendezeitfilter in der RTL2 „Mediathek“), tatsächlich kaum etwas zu beanstanden geben.
Anders schaut es wohl bei möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht und diverse Normen des Strafrechts aus. Zumindest ersteres fällt nach meinem Verständnis in den Bereich der „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM). Dort steht eine Entscheidung noch aus. Wenn ich richtig mitgezählt habe, lief am Montag die 7. von 10 geplanten Sendungen. Die ZAK hat also noch etwas Zeit.
PS: Bei RTL2 hat das Interesse für den Kinderschutz inzwischen schon wieder nachgelassen. Zumindest auf der Startseite von rtl2.de findet sich kein Hinweis mehr auf das Format (und die begleitenden „Hilfsangebote“). Hee, it’s fun!