Nach dem dritten Verhandlungstag am letzten Freitag sah es noch so aus, als ob die Entscheidung im Tauss-Prozess erst in der nächsten Woche fällt. Letztendlich mussten wir doch nicht so lange warten. Heute Mittag wurde in Karlsruhe das Urteil verkündet:
Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung: Das Karlsruher Landgericht hat den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt. (Quelle: Zeit Online)
Erste Details gibt es unter anderem in bei der Zeit und im FAZ.net. Ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit noch unklar.
Update, 14:10 Uhr: Laut „ZDF heute“ will die Verteidigung Revision einlegen.
Tauss und sein Anwalt Jan Mönikes haben nun angekündigt, in Revision zu gehen.
Update, 16 Uhr: Laut Golem.de will die Verteidigung mit der Entscheidung, ob Revision eingelegt wird, warten bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte Golem.de: „Es gibt die Möglichkeit, wegen der Rechtsfrage vor den Bundesgerichtshof in die Revision zu gehen.“ Dazu könne aber solange keine Entscheidung getroffen worden, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
Update, 18 Uhr: Simon Möller hat für Telemedicus eine lesenswerte Analyse des Urteils aus juristischer Perspektive verpasst. Im Blog von Jörg Tauss findet sich derweil eine persönliche Erklärung. Zum Verbleib in der Piratenpartei schreibt Tauss:
Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.
Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur “Kinderfickerpartei” wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben.
Update, 18:45 Uh: Prozessbeobachter Rainer Kaufmann (ehemaliger Journalist und persönlicher Bekannter von Jörg Tauss) hat auf bruchsal.org seinen Bericht zur mündlichen Urteilsbegründung veröffentlicht.
Update, 20:15 Uh: Das Pressestatement von Tauss-Anwalt Jan Mönikes liefert noch einmal eine kompakte Zusammenfassung. Mönikes spricht folgende Punkte an:
- Ausschluss der Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete durch das Gericht.
- Das Gericht hat Tauss kein sexuelles Interesse attestiert.
- Nach Ansicht des Gerichts habe ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen
- Die Verteidigung prüft Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Während Punkt 2 und 3 für vor allem von persönlicher Bedeutung für Tauss sind, könnte Punkt 1 in Verbindung mit Punkt 4 durchaus noch interessant werden.