Kurzes Update zu „Überraschung aus dem BKA: “Löschen statt Sperren” funktioniert nicht.“ von gestern: Silvio Duwe bestätigt bei Telepolis meine Vermutung, dass das gestern via dpa verbreitete BKA-Statement im Kontext der Fraktionsveranstaltungen zum Thema “Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpornographie” zu sehen ist:
Sowohl CDU/CSU als auch die FDP hatten zu einer offenen Anhörung mit Experten geladen – in getrennten Räumen. Ein Versehen, wie aus Koalitionskreisen zu hören war. Man habe die Termine untereinander schlecht abgestimmt.
Weisse Bescheid, Schätzelein (Das Treffen der CDU-/CSU-Fraktion war allerdings nur fraktionsoffen, nicht offen für die interessierte Allgemeinheit)!
Bemerkenswert – und Grund für dieses Update – ist übrigens einmal mehr die Position von BKA-Chef Ziercke, der Gast der CDU-/CSU-Fraktion war:
Außerdem handele es sich beim BKA um eine Behörde, die sich an Regeln halten müsse, weswegen es ihm unmöglich sei, direkt an ausländische Privatanbieter heranzutreten. „Also ich glaube, wir würden es uns auch verbitten, wenn der CIA oder das FBI oder der chinesische Nachrichtendienst oder wer auch immer hier in Deutschland dafür sorgen will, dass bestimmte Dinge gesperrt oder gelöscht werden sollen. Nur noch einmal vom Grundprinzip her: Dass eine Behörde einen Privaten im Ausland auffordert, etwas zu tun, das kann ich schlicht nicht“, so Ziercke. Es sei lediglich möglich, über Verbindungsbeamte in den entsprechenden Ländern auf eine Löschung hinzuwirken.
[Update, um Missverständnissen vorzubeugen] Niemand hat vom BKA verlangt, im Ausland von Providern die Löschung von Inhalten zu fordern. Ein informelles Anschreiben („Abusemail“), wie u.a. vom AK Zensur vorgeschlagen und erfolgreich getestet, ist keine Forderung, sondern ein Hinweis auf einen potentiellen Rechtsverstoß, bei dem das BKA nicht hoheitlich tätig würde.
Die Entscheidung, ob und welche Schritte nach einem solchen Hinweis einzuleiten sind, bleibt dem angeschriebenen Provider überlassen. Jugendschutz.net, technischer Dienstleister der Kommission für Jugendmedienschutz, praktiziert dieses Verfahren bei jugendgefährdenden Inhalten seit Jahren. Nach eigenen Angaben recht erfolgreich.
Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat keine Bedenken, was informelle Anschreiben durch das BKA betrifft. In der Ausarbeitung zur Frage der „Zulässigkeit des Versendens von sog. „abuse-emails“ durch das Bundeskriminalamt an
außereuropäische Host-Provider“ heißt es zusammenfassend (PDF, 144kb):
Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen Emails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.
[/Update]
Das BMI, dem das BKA untersteht, hat in seiner Dienstanweisung – letztendlich auch aus prozessualen Gründen, was durchaus sinnvoll ist – kürzlich den offiziellen Dienstweg vorgegeben:
Als eine erfolgsversprechende Maßnahme in diesem Sinne bitte ich die Benachrichtigung des Staates anzusehen, in welchem die identifizierten kinderpornographischen Inhalte physikalisch vorgehalten werden. Die Benachrichtigung ist mit der nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung nach Löschung an das BKA zu versehen. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, um insbesondere den betroffenen ausländischen Stellen die Möglichkeit zu geben, sich auf das Verfahren einzustellen und auf entsprechende Meldungen des Bundeskriminalamts zeitnah durch Löschung der Angebote zu reagieren.
Klingt schon deutlich anders als „Es sei lediglich möglich, über Verbindungsbeamte in den entsprechenden Ländern auf eine Löschung hinzuwirken“, oder?
Wie auch immer, eigentlich kann man sich nur bedanken, wenn Ziercke derart unmissverständlich deutlich macht, dass das BKA definitv ungeeignet ist, um geheime Zensurlisten zu führen.