So langsam trudeln die ersten Kommentare zur Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz ein. Halina Wawzyniak (Die Linke) meint:
Die heutige Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz hat wieder einmal deutlich gemacht, dass Netzsperren kein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet sind. Ebenso sind sie als Mittel der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder völlig ungeeignet. Netzsperren binden vielmehr Personal und Ressourcen, die besser in die Verfolgung der Täter und die tatsächliche Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet investiert wären, so die Meinung der Mehrheit der Sachverständigen. […]
Die Redaktion von GrünDigital schreibt:
Leider wurde die heutige Anhörung trotz anders lautender Ankündigungen nicht gestreamt. Auch ob es einen öffentlich zugänglichen Audiomitschnitt geben wird, ist bislang noch unklar. […] Während die Meinung der Juristen, was das Vorgehen der Bundesregierung, ein […] Gesetz einfach per Ministererlass auszusetzen […], angeht, war die Meinung der gehörten Sachverständigen eindeutig. Hier handele es sich um ein klar verfassungswidriges Vorgehen. […] Das Zugangserschwerungsgesetz sei, so zahlreiche Experten, zudem formell und materiell verfassungswidrig. […]
Stefan Krempel berichtet für Heise Online von einer lustigen Wette: Peter Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof, wettet, dass 2/3 die „Blockade von Webseiten mit ihren Smartphones nicht umgehen könnten.“ – Leider hat Graf seine Wette nur den anwesenden Abgeordneten angeboten.
Liebe Ausschussmitglieder, falls ihr die Wette gewinnen wollt: Bereits die Nutzung eines Anonymisierers wie anonym.to oder dontknow.me/at/ sollte ausreichen, um eine DNS-Manipulation im Netz des Mobilfunkanbieters zu umgehen. Falls nicht, fragt auf dem nächsten Schulhof, welche VPN-Anbieter derzeit empfehlenswert sind.
Deutlich interessant scheint mir da schon ein Wettangebot von Alvar Freude an das BKA:
Werfe die Wette in den Raum: alles was #BKA nicht gelöscht kriegt bekomme ich innerhalb drei Tagen weg.
Gut, dazu wird es wohl nicht kommen. Dafür erklärte der BKA-Vertreter, warum man Kinderpornographie nicht löschen könne: Generell würden Kinderpornos „nicht gelöscht, sondern nur an dieser Stelle nicht mehr verfügbar“ gemacht. Und genau deshalb brauchen wir Netzsperren! Moment, … damit „Kinderpornos“ an der gesperrten Stelle zwar verfügbar bleiben, aber nicht mehr sichtbar sind, oder was?
Noch mal zurück zu BGH-Richter Graf. Laut taz.de hat Graf auch keine Bedenken, was die Verfassungskonformität von Websperren betrifft:
„Verfassungsrechtliche Gründe, welche einer Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich“
Gut, zumindest unter den geladenen Juristen vertrat Graf damit eine Mindermeinung.
Ausschussmitglied Burkhard Lischka fasst die Stimmung im Blog des SPD-Fraktion noch einmal zusammen:
Egal, wie man zum Zugangserschwerungsgesetz steht. Eines steht nach der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz fest: Wir haben einen verfassungswidrigen Zustand. […] Netzsperren sind wenig effektiv, können leicht umgangen werden und sind nur eine Scheinlösung eines sehr ernsthaften und dringenden Problems. Noch schlimmer: In Ländern, die auf Netzsperren setzen, ist eine gewisse Tendenz erkennbar, die Löschung zu vernachlässigen. Wie anders ist es zu erklären, dass elf deutsche Angebote, die bereits im Oktober auf einer dänischen Sperrliste standen, bis heute nicht gelöscht wurden? […]
Nachtrag: Fast hätte ich vergessen auf Siegfried Kauder hinzuweisen. Als Vorsitzender der Ausschusses war Kauder (CDU) eigentlich zur Neutralität verpflichtet. Mit eben dieser hatte Herr Kauder laut Telepolis aber so seine Schwierigkeiten:
Schwierigkeiten hatte Siegfried Kauder (CDU), in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender die Neutralität zu wahren. Zwar betonte er, an einer parteiübergreifenden Lösung interessiert zu sein, da sich das Thema für parteipolitische Profilierung nicht eigne. Jedoch unterstellte er während der Sitzung den Gegnern von Netzsperren, missbrauchte Kinder als Lockmittel nutzen zu wollen – was freilich niemand so gesagt hatte. Zudem versuchte Kauder, der schon in der Sitzung des Petitionsausschusses zu Netzsperren derart mit unsachlichen Fragen aufgefallen war, dass ihm das Wort entzogen wurde (siehe Die Petition gegen Netzsperren war ein „voller“ Erfolg), mit einer persönlichen Geschichte Emotion in die Debatte zu bringen. […]