Seit wenigen Wochen nun ist das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) in Kraft, mit dem eine hochumstrittene Sperr-Infrastruktur für Webseiten geschaffen werden sollte. Die FDP hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, Internetsperren in Regierungsverantwortung ein Ende zu bereiten. Bislang allerdings hat sich die schwarz-gelbe Koalition lediglich dazu durchgerungen, das BKA anzuweisen, keine Sperrlisten zu erstellen und sich auf das Löschen von Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch zu konzentrieren. Jederzeit aber könnte diese Anweisung rückgängig gemacht, die Sperrlisten erstellt und die Sperr-Infrastruktur in Betrieb genommen werden.
In einem Offenen Brief an die CDU/CSU-Fraktion (PDF) im Deutschen Bundestag fordern Aktive aus dem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) die Unions-Abgeordneten daher nun auf, sich nun endgültig und im Einklang mit den bislang getätigten Ankündigungen – auch aus den eigenen Reihen – von dem unnötigen, kontraproduktiven und gefährlichen Sperrgesetz zu verabschieden. Möglichst bald sollen sie dazu ein Aufhebungsgesetz mit auf den Weg zu bringen, so die Bitte:
Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
der Streit um den richtigen und sinnvollen Weg zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornografie“) im Internet beschäftigt den Bundestag seit über einem Jahr. In der Zwischenzeit stimmen alle Fraktionen des Deutschen Bundestages darin überein, dass der im Zugangserschwerungsgesetz gewählte Weg in Form von Webseiten-Blockaden ungeeignet ist.
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Innenminister Thomas de Maizière haben sich in einem Brief an den Bundespräsidenten dafür ausgesprochen, solche Blockaden nicht anzuwenden und stattdessen ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Ähnlich hat sich auch Familienministerin Kristina Schröder in einem SPIEGEL-Interview geäußert.
Daher wenden wir uns heute mit der Bitte an Sie, den Ankündigungen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schnell Taten folgen zu lassen. Wir sind uns mit Ihnen einig, dass sexueller Missbrauch mit das Schlimmste ist, was einem Kind angetan werden kann. Gerade bei einem solch emotionalen Thema ist es aber wichtig, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die im Zugangserschwerungsgesetz geplanten „Internet-Sperren“ helfen nicht, das Ziel zu erreichen, sie sind sogar kontraproduktiv. Sie beenden nicht das Zurschaustellen der Opfer, sie warnen die Täter vor, lassen sie unbehelligt und sind deshalb zwecklos. Darüber hinaus sind sie unnötig: „Kinderpornografie“ ist weltweit geächtet und lässt sich – anders als oft behauptet wird – im World Wide Web schnell entfernen. Daher: Missbrauchsdarstellungen müssen schnell aus dem Netz entfernt und die Täter zügig ermittelt werden.
Das gemeinsame Ziel sollte daher jetzt sein, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben. In der Anlage erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Argumente, warum dieses Gesetz im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet ein Irrweg ist. […]
Freundliche Grüße
Alvar Freude
(Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur; Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.)Franziska Heine
(Initiatorin der Petition gegen Internet-Sperren)Thomas Stadler
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)Joerg Heidrich
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)Dominik Boecker
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)Katherina Scholz
(Trotz Allem e.V., Beratungsstelle für Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben)Anlage:
Warum die Blockade von Web-Seiten im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet der falsche
Weg ist
Quellen:
Weitere Informationen: