Eigentlich hatte ich ja nicht damit gerechnet, heute noch Stimmen zum GlüStV zu bekommen, der laut Ministerpräsidentenkonferenz „auf einem guten Weg“ sein soll. Leider, so hieß es aus Berlin, inkl. der umstrittenen Klausel für Netzsperren.
Pia Schellhammer, seit gestern auch offiziell für Netzpolitik (und Datenschutz, Demokratie sowie Rechtsextremismus) in der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktion der Grünen zuständig (Glückwunsch!) war allerdings richtig schnell und hat meine Mail bereits beantwortet:
„Mit den GRÜNEN in Rheinland-Pfalz – und auch in anderen Bundesländern, wie die Stellungnahme gezeigt hat – sind Netzsperren nicht zu machen. Unser Koalitionsvertrag trifft eine klare Aussage: Wir lehnen Netzsperren jedweder Art ab. Auch von unserem Koalitionspartner gibt es keine Anzeichen für eine gegenteilige Meinung.“
Ich befürchte, dass Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), das durchaus anders sehen könnte. Vielleicht sollte man das Thema doch einmal zeitnah ansprechen, und sei es intern (Nachtrag, 21:15 Uhr: Ganz ähnlich in NRW. Auch von Matthi Bolte (Grüne), kam mit Verweis auf den Koalitionsvertrag die Bestätigung, dass mit den Grünen keine Netzsperren zu machen seien. Innenminister Ralf Jäger vom Koalitionspartner SPD sah das vor zwei Wochen noch anders. /Nachtrag).
Fast parallel bestätigte mir Jörn Pohl (Mitarbeiter von Konstantin Notz, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion) die Position der Grünen:
FachpolitikerInnen von Bündnis 90/Die Grünen lehnen derzeitigen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags ab und fordern klare Absage an Netzsperren
Der Entwurf eines neuen Glückspielstaatsvertrags in der Fassung vom 14. April 2011 wird von uns abgelehnt.
Ein Vertrag, in dem nach wie vor Netzsperren als Regulierungsmittel gegen illegale Wettangebote enthalten sind, ist für uns auch weiterhin nicht zustimmungsfähig. […]
Von anderen Politikern bzw. ihren Referenten habe ich zumindest die Antwort bekommen, dass es wg. der laufenden Plenarsitzung im Bundestag evtl. später würde.
Nachtrag: Aus dem Berliner Senat erreicht mich die Nachricht, dass SPD und Linke auf ihrer letzten Plenarsitzung erklärt hätten, dass sie einem GlüStV, der Netzsperren enthalte, nicht zustimmen würden und dieser Punkt auf MPK-Ebene nachverhandelt werden müssen.
Nun, ganz so deutlich wird das für mich nicht, wenn ich mir das Protokoll der Plenarsitzung von 26.05. (PDF) durchlese. Während sich Gernot Klemm auf Seite 90f für die Linksfraktion eindeutig gegen Netzsperren ausspricht …
Dann lasse ich in Anbetracht der Zeit drei andere kluge Punkte weg
[Zuruf von Benedikt Lux (Grüne)]
und stelle zumindest fest, dass im Entwurf des Änderungsstaatsvertrags Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubtem Glücksspiel untersagt werden kann. Dazu sagen zwar einige Staatskanzleien in einer Antwort auf Kleine Anfragen: Wissen wir nicht genau, ob es sich dabei um eine Netzsperre handelt. Aus unserer Sicht ist es eine Netzsperre. Netzsperren lehnen wir als Linke selbstverständlich ab.
[Beifall bei der Linksfraktion]
Deshalb sehen wir an der Stelle dringenden Änderungsbedarf.
… sucht Frank Zimmermann auf Seite 88 für die SPD nach Lösungen, um gegen „illegale Glücksspielanbieter im Netz“ (Anmerkung: Die Anbieter agieren aus Perspektive deutschen Rechts illegal, verfügen in der Regel aber über entsprechende Konzessionen im Ausland) vorgehen zu können
Wir müssen fragen: Welches sind die nötigen Regelungen, um illegale Anbieter von einem Betrieb im Netz abzuhalten, und welches sind die nötigen Regelungen, um einzelne Spieler, die suchtgefährdet sind, vom Spielbetrieb im Netz fernzuhalten? – Da mahnen wir als SPD-Fraktion eine verhältnismäßige, angemessene Lösung an, die nicht heißen kann, es wird gesperrt auf Teufel komm raus, sondern es müssen sinnvolle Regeln da sein, die diese illegalen Angebote unterbinden. Diese sehen wir in diesem Staatsvertrag so nicht gegeben. Deswegen fordern wir an den Punkten eine Nachverhandlung, damit wir hier zu Verbesserungen kommen.
Zu einem klaren Bekenntnis gegen Internetsperren kann sich Zimmermann auch nach einem expliziten Hinweis auf die Sperrklausel in § 9 (5) des Entwurfs vom 14.04. nicht hinreissen, im Gegenteil (S. 89):
Frank Zimmermann (SPD):
Herr Kollege Behrendt! Wenn die Konsequenz Ihrer Position ist, dass Sie gegen illegale Glücksspielanbieter im Netz nichts unternehmen und auch keine Untersagung ermöglichen wollen, dann kann ich nur sagen: Das ist nicht unsere Position. Wir wollen, dass es auch im Netz Möglichkeiten gibt, um Spielsucht zu bekämpfen und illegale Anbieter zu beseitigen.
[Beifall bei der SPD]
Es geht allein um die Frage, ob das eine verhältnismäßige, angemessene und dem Internet entsprechende Regelung ist. Ich kann an Ihrer Kritik nicht erkennen, was da eine so inkriminierte und unmögliche Sperrverfügung sein soll, wenn es an die Ursache geht, nämlich dass der Betrieb des Anbieters untersagt werden soll.
[Zurufe von den Grünen]
Wir wollen keine bloße Sperrverfügung, wir wollen illegale Anbieter fernhalten.
Bonuslevel: In Berlin könnte sich die Situation ähnlich wie letztes Jahr beim JMStV in NRW entwickeln: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind am 18. September. Die Unterschriften für den GlüStV dürften – nach aktuellem Zeitplan – 3 oder 4 Wochen später anstehen. Unterschreiben dürfte für Berlin dann wohl noch Klaus Wowereit (SPD).
Ob Wowereit auch Bürgermeister (und Ministerpräsident) bleibt, und wenn ja, mit welcher Koalition, ist eine ganz andere Frage. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage liegen SPD und Grüne bei der Sonntagsfrage in Berlin derzeit mit jeweils 27% gleichauf. Eine Zustimmung zu Internetsperren wären in einem solchen Szenario schwer vorstellbar.
Wie es scheint, dürfte die Weg für die Befürworter der Netzsperren also noch ziemlich holprig werden. Von gleich mehreren Seiten, vor allem aber aus mehreren Parteien, habe ich inzwischen die – vertrauliche – Info bekommen, dass die Sperrklausel nicht zu halten sei.
/Nachtrag
Wie auch immer: Für mich stellt sich damit einmal mehr die Frage der realpolitischen Umsetzung. Im Idealfall müssten die Korrekturen inkl. Streichung der Klausel für Netzsperren eingebracht werden, bevor die Ministerpräsidenten im Oktober den Entwurf unterschreiben. Dafür gibt es – zumindest derzeit – allerdings keine Anhaltspunkte. Die deutlich schlechtere Option wäre, den Entwurf anschließend in den Parlamenten die Zustimmung zu versagen.
Dies würde allerdings nicht nur die betroffenen Ministerpräsidenten beschädigen und die jeweiligen Koalitionen belasten, sondern wäre auch rein rechnerisch ein gewagtes Spiel. Um den GlüStV in Kraft treten zu lassen, müssen nämlich nur 13 der 16 Länder mitspielen. Aus dem aktuellen Entwurf:
Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Neubekanntmachung(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
D.h. eine „Große Koalition der Willigen“ in 13 Ländern wäre im Zweifel ausreichend, der Schaden für die parlamentarische Demokratie in einem solchen Fall aber immes. Das kann niemand wollen. Auf der anderen Seite kann man den bestehenden Vertrag auch nicht einfach auslaufen lassen. Der seit dem 01.01.2008 gültige GlüStV (PDF) bestimmt:
§ 28
Befristung, Fortgelten(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten außer Kraft, sofern nicht die Ministerpräsidentenkonferenz unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Evaluation (§ 27) bis Ende des vierten Jahres mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt.
Na, mitgedacht? Genau, läuft der bestehende Vertrag zum Jahresende aus, ohne das es einen Nachfolger gibt, wäre das Glücksspiel in Deutschland weitgehend unreguliert. DAS dürften die Länder noch weniger wollen. Kurz: Wird noch spannend, Drehbuch bitte zur mir.