Das tschechische Verfassungsgericht hat heute die dortige Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in einem weiteren EU-Staat für verfassungswidrig erklärt worden. Die EU-Direktive fällt damit immer weiter in sich zusammen. Die EU-Kommission sollte die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig beerdigen.
Bisher gab es bereits Urteile in Zypern, Bulgarien, Rumänien und Deutschland, die aber alle recht verschieden waren. In der Warteschlage steht die Klage von Irland vor dem EuGH, sowie in Ungarn.
Geklagt hatte wohl eine Gruppe von Abgeordneten.
Hier ist die Entscheidung in tschechisch, hier als Google-Übersetzung ins englische und hier ins deutsche.
Mehr Infos dazu gibt es später.