InnenministerkonferenzPolizei setzt ohne Rechtsgrundlage Handy-Blitzer ein, die allen ins Auto filmen und das auswerten

Eine neue Überwachungstechnik im Straßenverkehr deutet sich im bundesweiten Einsatz an. Rheinland-Pfalz geht mit Kamera und Computerauswertung gegen Smartphonenutzer am Steuer vor. Doch ist dieser Eingriff wegen einer Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt?

Innenminister schaut von Brücke auf Autobahn, vor ihm eine Kamera.
In Rheinland-Pfalz überwacht der damalige Innenminister Roger Lewentz (SPD) persönlich mit der Monocam die Autofahrer:innen. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Einsatz-Report24

Die Polizei in Rheinland-Pfalz setzt ohne Rechtsgrundlage seit mehr als einem Jahr sogenannte „Handy-Blitzer“ ein, die eine verbotene Nutzung des Smartphones im Straßenverkehr dokumentieren sollen. Dabei wird mit einer Kamera anlasslos in alle vorbeifahrenden Autos hineingefilmt. Eine Software wertet die Aufnahmen aus und speichert dann die Fahrer:innen, die angeblich ihr Smartphone benutzen.

Die Polizei überprüft dann diese maschinell überführten Autofahrer:innen und leitet gegebenenfalls Bußgeldbescheide ein. Bei der Innenministerkonferenz will Rheinland-Pfalz nun diese neue Überwachungstechnik vorstellen, das Land Brandenburg prüft den Einsatz schon jetzt.

In einem Artikel im Spiegel wird die Technik folgendermaßen beschrieben:

Das System, die Monocam, besteht aus einem leistungsfähigen Laptop, einer Kamera und einer KI-gestützten Software, die sogenannte Ablenkungsverstöße voll automatisiert erkennt, also wenn jemand am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert oder in sein Handy tippt. Das Programm wurde vorher mit rund 20.000 Fotos von Fahrzeugführern gefüttert, die das taten. Die Kamera filmt dann den fließenden Verkehr, die Software gleicht das Geschehen auf der Straße mit den Bildern der Handysünder ab. Ist da ein Mobiltelefon im Bereich des Fahrers? Und falls ja, wird es von einer Hand umschlossen? Trifft das zu, signalisiert das Programm einen Treffer. Den schauen sich dann Kontrollkräfte vor Ort an. Am Ende entscheidet immer der Mensch, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht.

Keine Rechtsgrundlage

Doch das Verfahren ist derzeit noch umstritten. Laut einem Bericht des ADAC dürfen nach geltender Rechtslage für Verkehrsverstöße verwertbare Foto- und Videoaufnahmen nur bei konkretem Tatverdacht, also nicht verdachtsunabhängig erstellt werden. Genau das passiert aber mit der neuen Überwachungstechnik aus den Niederlanden, bei der alle Autos gleichermaßen und verdachtsunabhängig überwacht werden. Rheinland-Pfalz will deswegen demnächst dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.

Zocken gegen den Bullshit

Juristisch unklar ist auch, ob das bloße in der Hand Halten eines Smartphones ausreicht oder ob das Handy auch bedient werden muss, damit es strafbar ist. Klar ist: Wer kurz auf die Messenger-Nachricht antwortet oder mal eben mit einer Freundin telefoniert, dem drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bislang konnte die Polizei diese Art der Verkehrssünder nur überführen, wenn sie es selbst sah und dann einschritt. Mit der neuen Technik dürfte die Zahl der überführten Autofahrer:innen deutlich steigen.

Klar ist allerdings, dass die neuen Blitzer die Dichte der Überwachung im Straßenverkehr weiter erhöhen. Während für den Einsatz der Kennzeichenerfassung enge rechtliche Grenzen gelten und diese Fahndung nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden darf, filmt der neue Handy-Blitzer grundrechtsinvasiv ins Auto hinein und wertet dann aus, was wir dort tun. Und das zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit. Hinzu kommen andere Überwachungsmethoden, wie die Section Control, bei der Kennzeichen erfasst werden und auf einer Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird. Durch all diese Technologien wird das Netz der Überwachung auf den Straßen immer enger – die Überwachung, die in modernen Autos selbst und meist ohne unser Wissen stattfindet mal ganz außen vor.

Digitalcourage warnt vor Ausweitung

Die Datenschützer:innen von Digitalcourage lehnen das Vorhaben ab, so Konstantin Macher, ein Sprecher der Organisation: „Damit wird eine technische Infrastruktur installiert, die sich einfach auf andere Zwecke anpassen lässt.“ Während jetzt noch nach Handys gesucht werde, könnten mit einem Update auch nach anderen Gegenständen gesucht werden. Auch sei, wenn Kameras und „KI“ schon vorhanden seien, die automatisierte Gesichtserkennung nicht weit.

„Es ist besonders problematisch, so einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ohne Rechtsgrundlage umzusetzen. Das macht eine demokratische Kontrolle der eingesetzten Überwachungstechnik schwierig“, so Macher weiter. Man sei zwar dagegen, dass Menschen durch unaufmerksames Fahren andere Menschen gefährden, eine anlasslose Massenüberwachung sei aber keine verhältnismäßige Maßnahme, um dagegen vorzugehen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

45 Ergänzungen

  1. Wenn der Eingriff als bei einer Ordnungswidrigkeit nicht gerechtfertigt angesehen wird, dann muss das Vergehen „Handy während der Fahrt in der Hand“ eben zur Straftat aufgewertet werden, übrigens dringend auch bei Radlern. Dem Gefahrenpotential wäre das angemessen.
    Laut verschiedener Untersuchungen entspricht Handy während der Fahrt einem Alkoholpegel von 0,8 bis 1,1 Promille, je nach Quelle. Und wie gehen wir mit Alkoholisierung um? Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat! Dasselbe wäre auch für Handy am Steuer / Lenker angemessen.

    1. Das Gefaehrdungspotential eines Radfahrers ist natuerlich ungleich geringer, weswegen die absolute Fahruntuechtigkeit bei Alkohol auch wesentlich hoeher liegt.

      Aber natuerlich hat „Radfahrer“ mit diesem Thema ohnehin nichts zu tun.

      1. 1,1 Promille am Fahrrad ist keine Straftat, wenngleich nicht schlau.
        Autos und Fahrräder sind im Gefährdungspotential nicht ansatzweise gleichzusetzen.

          1. Lustiges Stammtischmärchen.
            Lieferst Du bitte mal Aktenzeichen zu den Urteilen bezüglich Radfahrerboten?
            Vielleicht auch gleich noch zu eRollstuhlverboten – und besoffen rumkrabbeln.

            Danke im voraus!

    2. Ich bin kein Freund von Strafverschärfungen die nur darauf abzielen die Möglichkeiten der Strafverfolgung zu erweitern. Bitte bedenken sie, dass eine Hochstufung nicht beim „Handy während der Fahrt“ enden dürfte, sondern man systematisch jede andere Ordungswidrigkeit hochstufen sollte/müsste die andere gefährdet, z.B. verstellte Fluchtwege, Brandschutzverstöße, falsche Lagerung gefährlicher Stoffe, etc. Und die Staatsanwaltschaften sind heute schon oft überlastet. Es ist eigentlich so gewollt, dass nicht alles was gegen Regeln verstößt sofort vor Gericht landen muss (Widerspruch gegen Bussgelder ist ja eh jederzeit möglich).

      Übrigens: Ein „Vergehen“ ist juristisch bereits eine Straftat. Bei Ordnungswidrigkeiten ist der Begriff „Verstoß“ der korrekte.

    3. Das Problem mit dem ein-/freihändigen, mobiltelefonierenden/WhatsAppenden Radfahren wird die Evolution lösen, ohne zu viele andere Menschen tödlich zu bedrohen.
      Mit einem gefährlichen Gegenstand wie dem Auto sieht es anders aus.
      Aber es ist m.E. etwas übertrieben (derzeit 160 Euro und ein Punkt AFAIK).
      Früher(TM) durfte ja so gar als Fahrer geraucht werden, obwohl viele viele schwere Unfälle bekannt waren, bei dem Fahrer oder Fahrerin die Glut in den Schoß gefallen war oder gar nach der auf den Boden gefallenen (brennende) Zigaretten geangelt wurde…
      Stand das Rauchen am Steuer je unter Strafe ?
      Warum nicht? Etwa weil der Staat saftige Steuern einnahm?

      Anyway.
      Das Auto gilt als Wohnzimmer.
      Wann werden in den Straßen Lasermikrofone aufgestellt, die an Hand den Vibrationen der Fensterscheiben die Gespräche im Inneren aufzeichnen, weil da ja verbotene Planung von Terroranschlägen oder Kindesmissbrauch belauscht werden könnten und so die Taten verhindert werden könnten.
      Was wirklich nur privat war, wird sofort gelöscht…nur ein bisschen durch KI und einem Menschen auf möglichen „Beifang“ untersucht.
      Wie macht China das?

  2. Nur mal so als Anmerkung: Handys dürfen auch während der Fahrt als Navigationsgeräte benutzt und bedient werden, solange sie in einer Halterung sind und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Wenn ich mein Handy in der Halterung habe und da mal drauf tippe um die Zoom-Stufe zu ändern dürfte das für stationäre Kameras nicht davon zu unterscheiden sein, ob ich verbotener Weise Emails lese.

    Das zusammen mit „Ich habe mein Handy nur von der Hosentasche ins Handschuhfach gelegt“ dürften die meisten dieser Bußgelder hinfällig machen.

    1. Das ist falsch.

      Genauso falsch wie auch die redaktionelle Aussage „Juristisch unklar ist auch, ob das bloße in der Hand Halten eines Smartphones ausreicht oder ob das Handy auch bedient werden muss, damit es strafbar ist.“

      Dazu empfehle ich Burhoff: https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_F9_S987.htm

      Oder OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.03.2020 – 1 Rb 36 Ss 832/19, der z. B. besagt dass Teslafahrer ihren Touchscreen nicht bedienen dürfen um z. B. die Scheibenwischerfrequenz zu verstellen, wenn das Ablenkungsmoment zu groß ist.

  3. Die Kommentare im verlinkten Spiegel Artikel sind erschreckend. Menschen scheinen tatsächlich eine Massenüberwachung, die ohne Hand und Fuß eingeführt wurde einfach zu akzeptieren.

    1. Massenüberwachung kann toll sein. Normalerweise macht man das allerdings mit Personal einer anderen Spezies, mit funktionierender und sicherer Hardware und Software, sowie eingerahmt durch tragfähige und faire Prinzipien, die stetigem Monitoring unterworfen sind.

      1. Das „no stakes in…“ Prinzip!

        Dem steht gegenüber das Mafiaprinzip, wie einige meinen, dass man es in Russland in einem weit fortgeschrittenen Stadium beobachten könne, wie es aber auch unsere Politik bei der Überwachung anzupeilen scheint. Die Gustoermittlungen im Süden zeigen, dass es auch hier der Wunsch ist, alle Ebenen selbst verstehen und kontrollieren zu können, was unweigerlich zu unterkomplexen Gummibandlösungen für Mafiapaten führt. In einer echten Zivilisation macht man das alles so kompliziert, dass keiner da mal eben durchschneist. Allerdings können die da auch Schnittstellen mit Benutzbarkeit und wirksame Assistenzsysteme. Man ist ja nicht komplett unterbelichtet im weiten Raum…

    2. Jo. Mich wundert es beim Spiegel (bzw. „Spiegel Online“/spon) sehr, dass die letzten Jahre immer öfters fast vorbehaltloser Zuspruch zu autoritäten Massnahmen in der Kommentarspalte herrscht. Hier scheint dann auch Innenministerin Faeser ihre geistige Heimat zu haben. Da kann man Angst bekommen, wenn es nach der nächsten Wahl mangels Alternativen wieder Groko geben könnte.

  4. Wir brauchen eine wesentlich dichtere Ueberwachung des hochgefaehrlichen und notorisch gegen Vorschriften verstossenden und damit Dritte gefaehrdenden Kfz-Verkehrs. Die bessere Loesung sind natuerliche bauliche und technische Massnahmen, die diese Verstoesse unmoeglich machen, deren Implementierung ist aber nicht absehbar und nicht kurzfristig umfassend zu realisieren.

    Der Punkt ist wie immer die Implementierung, Ueberwachung und Durchsetzung der Speicherung nur bei hinreichend sicherem Verstoss, und die Transparenz des ganzen.

    In Deutschland wird Datenschutz viel zu oft als Argument zur Verhinderung sinnvoller Dinge eingesetzt. Gerade auch, weil man keine wirkungsvolle Implementierung, Ueberwachung und Durchsetzung im Betrieb haben will, und schon gar keine Transparenz.

    1. Statt dem Ausbau anlassloser Massenüberwachung und Systemen, die zu anderen Überwachungen zweckentfremdet werden können, wäre auch eine Erhöhung der Strafe möglich, um die Abschreckung zu vergrößern.

      100 Euro und 1 Punkt sind verschmerzbar. Bei 500 Euro und temporäres Fahrverbot sieht die Welt gleich ganz anders aus.

    2. „In Deutschland wird Datenschutz viel zu oft als Argument zur Verhinderung sinnvoller Dinge eingesetzt.“

      Nein, weil viele „sinnvolle Dinge“ nicht sinnvoll sind, sondern einfach nur paternalistisch, in einigen Fällen meiner Meinung nach sogar faschistoid angehaucht. Verkehrsverstöße sind z. b. lediglich einfache Orndungswidrigkeiten und die Gefährdungsabstraktionen der Pflöcke die Karlsruhe eingerammt hat, sind eindeutig. Eine Gefährdung ist eben noch keine hinreichende Gefahr und eine hinreichende Gefahr ist noch keine konkrete Gefahr. Die Hürden liegen zu recht sehr hoch.

      Desweiteren ist die Frage „Die bessere Loesung […] bauliche und technische Massnahmen“ sind, oder nicht einfach Personal. Ich kann sehr gut mit notorischen Verstößen leben, wenn ich dafür nicht überwacht werde. Meine Prioritäten sind da sehr eindeutig nciht bei meiner Gesundheit. Und schlussendlich ist das sowieso überholt, weil in aktuellen Fahrzeugen von Daimler und BMW mit autonomen Fahren das Bedienen des verglasten Hirntumors legalisiert wurde.

      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-autonomes-fahren-840196

  5. Ganz ehrlich, ich bin ja sonst eurer Meinung. Aber als Vielfahrer, der die Auswirkungen dieser unverantwortlichen Handy-Kacke am Steuer tagtäglich erleben muss, bin ich definitiv dafür, die Überwachung MASSIV auszuweiten. Die Gefahr, bisher erwischt zu werden, liegt derzeit quasi bei null. Deshalb juckt es auch keinen. Das Gefahrenpotenzial ist aber riesig!

    Deshalb entweder schnellstens autonome Fahrzeuge, dann könnt ihr alle daddeln so viel ihr wollt, oder gerne Massenüberwachung.

    Es muss nur sichergestellt sein, dass die Aufnahmen zuverlässig gelöscht werden, die NICHT von den menschlichen Prüfern evaluiert werden. Also Aufnahme > KI-Auswertung > Löschen (falls kein Verdacht).

    1. Wir haben bei der automatisierten Kennzeichenerfassung in Brandenburg gesehen wie gut das mit dem Löschen funktioniert. Da wurde ohne Rechtsgrundlage alles dauerhaft gespeichert, und als es raus kam hat die Polizei sich mit Händen und Füssen gegen die Löschung ihrer – rechtswidrigen! – Datensammlung gewehrt!

      1. Wie Sie selber sagen war dort automatische nicht-Aufzeichnung weder geplanter Teil eines transparenten Vorgehens noch gab eine zugehoerige Kontrolle.

        Ihr Beispiel ist also untauglich.

        1. Nein, es ist nicht untauglich. Auch Staatsorgane werden selber gegen die eigenen Regeln verstoßen, solange sie nicht befürchten müssen erwischt zu werden. Sind halt auch Menschen…

  6. Ganz klar: Das Tippen auf bzw. Hantieren mit einem Handy während des Fahrens ist sehr gefährlich, vollkommen unnötig und muss deshalb empfindlich bestraft werden. Wer unverzichtbar wichtige Nachrichten schreiben oder lesen muss, kann jederzeit anhalten. Soviel Zeit muss sein.

    Aber: Dauerhaft Daten aufzuzeichnen wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Das ist auch bei der sogenannten Abstandsmessung so, bei der zwei oder drei Kameras eingesetzt werden. Die sogenannte(n) Tatkamera(s) zeichnen von einer Brücke die Abstandsverstöße auf und die unter der Brücke platzierte Identifikationskamera fertigt bei Verstößen ein Foto des Fahrzeugs an – und nur dann.
    Das war nicht immer so. Früher liefen die Identifikationskameras mit, bis Gerichte dies gekippt hatten.
    Das gilt auch für die sogenannte „Section Control“, die Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines bestimmten Streckenabschnitts durch eine Weg-Zeit-Messung ermittelt. Dazu hatte ich bei diesem Artikel in den Kommentaren einiges geschrieben:

    https://netzpolitik.org/2023/neues-polizeigesetz-brandenburger-cdu-will-einsatz-von-kennzeichenscannern-massiv-ausweiten/#comments

    Ähnliches kann und muss für den Einsatz der geplanten „Handy-Blitzer“ gelten: Es darf nur dann gespeichert werden, wenn nachgewiesenermaßen ein eindeutiger Verstoß vorliegt. Ansonsten sehe ich juristisch keine Einsatzfähigkeit des Systems.

    1. Was soll das ganze, ich lese immer Handys.Was ist mit den bekloppten E-Karren, die hantieren mit riesigen Tablets. Verbieten!!! Dann sind die Scheißkarfen endlich da, wo sie hingehören. Schrott!!!

  7. Das ist kontraproduktiv. Man sollte das alles erlauben und neben Handy und Zichte auch 0,8 Promille als zusätzliche Mindestanforderung für den allgemeinen Straßenverkehr implementieren. Je mehr sich da Crashen, weil sie zu blõd sind Handy und Vapor ins SUV zu integrieren oder wahlweise ihre Mordlust, ihre Süchte, ihr Jagdfieber und ihren Narzissmus im Straßenverkehr ausleben, desto besser für den Fortschritt.

    + Es werden weniger Klinken geschlossen

    + Die Chirurgie entwickelt sich rasant

    + die Sicherheitstechnik der beliebtesten Autos entwickelt sich rasant

    + Der Straßenbau entwickelt sich

    + Die Unfallforschung wird effizient

    + Mehr Geld wird ausgegeben

    Man sieht das ja auch im Kraftverkehr, wie erfolgreich das sein kann.

  8. Wann kommen dann die Kameras, die LKW-Fahrer beim Fernsehgucken oder Mittagessen oder sonstiges unterhalb der Gürtellinie am Steuer filmen und verfolgen?

    Klar, Handynutzung am Steuer lenkt ab, ohne Frage, aber die Verhältnismäßigkeit der Ordnungswidrigkeit im Vergleich zur Massenüberwachung ist nicht gegeben.

    Da gibt es andere Delikte die verfolgungswürdiger, mit dauerhafte Überwachung sind, bspw. das Überholen (von LKWs) im Überholverbot auf Autobahnen…

    1. Klar, Handy am Steuer ist ein nogo. Punkto LKW Überholverbot, in Deutschland gilt 80km/h Höchstgeschwindigkeit für alle Lkw über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Fährt keiner (Nicht selten fahren die 100, bei viel zu wenig Abstand ). Es ist schon sehr beängstigend wenn ein 40tonner angerauscht kommt und dir bis auf 5m auffährt, aber das kümmert ja niemanden. Hier sollte man mal ansetzen, dann würde es weniger Lkw Auffahrunfälle geben, deren Folgen oft grausam sind….

  9. Danke für diesen Artikel, der mir gezeigt hat, dass ich hier kritischer sein muss. Beinahe wäre ich dem heute fast normalisierten „Wer nichts zu verbergen hat…“-Schema verfallen, obwohl ich das schon immer abgelehnt habe. Als Fußgänger und ÖPNV-Nutzer (kein Rad, kein Auto, kein E-Scooter) in Berlin habe ich nämlich einiges an Wut für alle Verkehrsteilnehmer übrig. ;D

    Parallelen könnte ich zur Chatkontrolle ziehen, bei der die Argumentation der Befürworter bei mir nicht verfangen hat. Dass mir das beinahe beim banalen Thema Verkehr passiert wäre, wird mir eine Lehre sein!

  10. irgendwann wird vermutlich so ziemlich alles kriminalisiert und jeder wird die eine oder andere akte bei der polizei oder sonstigen behörden haben. gefühlt geht alles in die richtung.

    1. Verstoesse mit Gefaehrdungen Dritter sind bereits „kriminialisiert“ als Teil der StVO. Hier geht es lediglich um die Durchsetzung der geltenden Regeln zu Gunsten der Gefaehrdeten. Also letztlich um die Freiheit all derer, die sich nicht in einem Panzer durch die Welt bewegen wollen oder koennen.

  11. kleine Frage wie wird denn erkannt, ob ich beim Radio ein Lied überspringe oder am Handy kurz tippe ??? denn ich habe bei meinem Radio eine Handy Halterung mit eingebaut wodurch es wirken könnte als sei man am Handy gibt es dies bezüglich mehr Informationen?

    liebe grüße

  12. Muss man hier um juristische Nussecken herum denken?

    Zuerst denkt es sich, das Gesetz verhindere auf Hörensagen hin, Datenabfragen und Zapfungen vornehmen zu müssen, weil es ja nun überall Überwachung gibt. In der Praxis scheint es aber die Richtung zu nehmen, dass zuerst überprüft werden darf, bzw. muss (!), ob die Person die Person ist, und das Handy das Handy. Ergo Vollschnorchelung nebst Hausdurchsuchung!

    1. Was Michel zu übersehen pflegt, ist das mit dem Anfangsverdacht. Kriminelle Vereinigung ganz vielleicht so mal? Ein paar Monate Transkribierung keine Problem! Natürlich wird alles aufgezeichnet, da Gesprächspartner keine Bedeutung haben (Anwälte, Presse). Das passiert mit Digitalisierung, wenn man sie verweigert. Dann gibt es keine Fähigkeiten, weder bei Personal, noch in den Systemimplementationen.

  13. Hier in Spanien kann angeblich sogar der Polizeihubschrauber ins Cockpit filmen, ob man ein Smartphone bedient oder angeschnallt ist.
    Zudem ist eine Befestigung des Smartphones an der Windschutzscheibe seit kurzem nicht mehr erlaubt.
    Es ist auch üblich, dass die Motorradstreifen der Guardia Civil Tráfico in Auto schielen und Sünder gleich abstrafen

    1. Es fahren auch Hochdachbusse mit denen in LKWs geschaut wird, ob der Fahrer sein Tablet auf dem Lenkrad liegen hat um seine Abrechnung zu machen oder seine Füße um sich die Nägel zu schneiden.

  14. meiner Meinung nach gehört jedem der während der Fahrt am Handy rumspielt der Führerschein genommenen! Die daraus resultierenden Abweichungen der Aufmerksamkeit sehe ich jeden Tag! Früher ging es auch ohne!
    MFG

  15. Keine Rechtsgrundlage?!
    leider zieht sich das mehr und mehr von Staatseite durch unsere Gesellschaft. Wenn das Grundgesetz hierzulande keinen Wert mehr hat, dann gute Nacht Deutschland. So was nannte man in den 70/80 ger Jahren Schleierpfandung und ist damals höchstrichterlich Verboten bzw. eingeschränkt wurden. Aber was störtichein.Geschwätu von gestern. nach dem Motto werden heutzutage immer mehr Gesetze aufgeweicht. (persönliche Meinung)

  16. Vielleicht wäre es ja besser in jedes Auto eine Black Box obligatorisch zu verlangen, welche alle Aktionen des Fahrers aufzeichnet, inkl. Video. und nach xx Min. löscht, So wie meine Dashcam. Wenn die Polizei aufgrund einer Beobachtung Dich abhält, könnte sedie letzten pasr Minuten abrufen. Technisch heute kein Problem …

    1. Diese Option steht Dir doch auch jetzt schon jederzeit frei.
      Dich selbst darfst Du filmen – und bei unberechtigten Beschuldigungen als Beweis vorlegen.

      ich habe 3 Dashcams. Nach vorne, nach hinten und eine für den Innenraum.
      Alle haben auch vernünftige Mikrofone.

      Hat schon ein paar Trottel den Führerschein gekostet – und bei zumindest 2 Polizeibeamten einen ziemlichen Karriereknick verursacht.

      Die Cops hätten da schon gerne Zugriff drauf.
      Dann wären die Beweise gegen die Kollegen wohl im Nirvana verschwunden …

  17. Leute..Einfach nicht mehr ein Handy in der Nähe von Brücken nutzen, dann passiert euch gar nichts mehr!!Das ist doch so einfach!!

  18. Man geht mit Straftaten gegen Ordnungswidrigkeiten vor. Wie bizar! Nur die Gesinnung des jeweiligen Individiums, entscheidet über Recht und Unrecht!? Manche Bzw. viele, sollten dort leben wo Freiheit und Menschenrecht nichts wert ist und nicht versuchen unsere Gesellschaft dorthin zu führen.

  19. Ihr müsst nur EINES verstehen: Polizisten kosten Geld! Sie müssen bezahlt werden. Sie müssen ausgerüstet werden. Und wenn sie dann tätig werden, kosten sie das nächste mal Geld…

  20. Gibt’s irgendwelche Statistiken die die Anzahl der durch Handy Gebrauch verursachten Unfälle erfasst?

    Außerdem ist es natürlich astreine Rabulistik zu sagen, das die Handy Nutzung 1,1 Promille Alkohol entspricht. Es besteht aber ein keiner Unterschied:
    Werfe ich das Handy weg bin ich sofort wieder nüchtern…

  21. > Außerdem ist es natürlich astreine Rabulistik zu sagen, das die Handy Nutzung 1,1 Promille Alkohol entspricht

    Dazu gibt es empirische Forschung, deren Daten in Fahrsimulatoren ermittelt wurden.
    Selber suchen. Kann man finden.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.