Der neue JMStV ist also so gut wie durch. Prima, dann darf ich ja mal eine Utopie Dystopie in den Raum stellen. Keine Sorge, mit der Realität hat diese Utopie Dystopie nichts zu tun. Es ist kaum mehr als der feuchte Traum eines durchgeknallten Verschwörungstheoretikers. Kann und sollte man also ignorieren:
[Edit]Mal angenommen[/Edit], der neue JMStV würde tatsächlich auf providerseitige Filterprogramme setzen, die besorgte Eltern zum Schutz ihrer Kinder passend zur Flatrate buchen können. Man muss das nicht negativ sehen. So eine Filterschablone hat ja auch Vorteile. Man muss sich als Erziehungsberechtigter z.B. keine Gedanken mehr machen, welche Programme der Nachwuchs im Internet schaut.
Überhaupt ist dieses Internet ja ziemlich unübersichtlich, wenn man das mal so sagen darf. Warum also nicht einen Sampler mit den besten Internethits von gestern, heute und morgen kaufen? Reicht doch. Beim Dudelfunk Formatradio funktioniert es doch auch!
Schon bald könnte es – das ist übrigens nicht meine Idee, sondern eine aus dem Jahr 2003 – Filterschablonen in verschiedenen Geschmacksrichtungen geben. Quasi „Kindernet On Demand“, präsentiert nach Wunsch:
Der Nutzer kann sich kostenlos den ICRA-Filter herunterladen und nach seinen eigenen Wertvorstellungen einstellen. […]
Dabei können die Nutzer auch aus einem Angebot von bereits eingestellten Filterschablonen (templates) auswählen. Diese werden von verschiedensten gesellschaftlich relevanten Gruppen – etwa Kirchen, Jugendschutz-Initiativen, Nichtregierungsorganisationen wie terre des hommes oder dem Bundeskriminalamt – angeboten. So gibt es beispielsweise eine Filterschablone von der Anti-Defamation League, Filterschablonen speziell für Acht- bis Zehnjährige oder feststehende Filter-Profile, die bestimmte Werte widerspiegeln.
Klingt prima, oder?
Aber moment mal, war das Problem der Regulierer nicht gerade, dass eine Filterung in letzter Konsequenz gar nicht nutzerautonom sein darf? Soweit ich es verstanden habe, muss uns der Staat doch vor „unzulässigen Inhalten“ schützen (vgl. Büssow, NRW), oder?
Also, wenn er kann. Bisher konnte er das nicht oder nur unzureichend, weil es schlicht keine technische Infrastruktur zur Filterrung von Inhalten gab (vgl. Befürchtung der Zensursula-Gegner). Ein – nach aussen wie ein Service wirkender – providerseitige Filter wäre in diesem Szenario wie ein trojanisches Pferd. Die Regulierer hätten eine – freundlicherweise von den Nutzern finanzierte – Plattform, wo Blacklisten mit „unzulässigen Inhalten“ (Neusprech: Filterschablonen) eingebunden werden können. Die wären dann freilich nicht abschaltbar.
Den nutzerautonomen Teil der Serviceleistung „Kindernet On Demand“ könnte man übrigens prima über ein ePass-Dongle regeln. Also über ein kleines Lesegerät für den elektronischen Personalausweis, das man mit dem heimischen Router oder seinen Endgeräten verbindet.
Ohne Authentifizierung käme ein kindgerecht gefiltertes Angebot aus der Leitung. Sobald Papa seinen ePass in den Schlitz steckt, könnte er wieder auf holländischen Vollerotik-Seiten recherchieren. Wobei, nein, könnte er nicht. Seiten ohne Selfrating,* die sich dreist an der bundesdeutschen Sendezeitverordnung vorbeimogeln wollen, müsste man wohl auch als unzulässige Inhalte werten – und präventiv blocken. Zur Sicherheit. Naja, vielleicht reicht am Anfang auch ein Stoppschild.
Die Idee mit dem ePass-Dongle ist sinnfrei? Nicht doch, das brauchen wir demnächst ohnehin, um endlich sicher e‑commercen und de-mailen zu können.
*PS: Was Selfrating betrifft, ist der Entwurf des JMStV durchaus unklar formuliert. Nicht nur als juristischer Laie (ich!) kann man § 24 (1) 3 b.), der die, Achtung!, Nicht- bzw. offensichtliche Falschkennzeichnung „entwicklungsbeeinträchtigender Angebote“ nach § 5 Abs. 2 als Ordnungswidrigkeit einstuft, missverstehen.
Nachtrag, 01.03.: Wer sich knapp 40 lesenswerte Kommentare sparen will, kann diese Abkürzung klicken und landet bei Kommentar #47. Dort gibt einen Verweis auf ein im Vorjahr vorgestelltes Konzept, das nicht so furchtbar weit weg von meiner Utopie Dystopie ist.