Als der Grün-Rote Koalitionsvertrag in Baden-Würtemberg verabschiedet wurde, waren wir die Ersten, denen der Satz zur Vorratsdatenspeicherung komisch vorkam:
„Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“
Das klang für uns eindeutig nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, während viele Grüne und Sozialdemokraten uns vorhielten, wir hätten da was falsch verstanden und das sei so ganz sicher nicht gemeint.
Ich behalte bei sowas ungern Recht:
Das grün-rot regierte Baden-Württemberg will sich auf der Innenministerkonferenz am Mittwoch in Frankfurt am Main dafür einsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird. Das kündigte am Montagabend der baden-württembergische Ressortchef Reinhold Gall (SPD) laut NDR Info an. […] Gall setzt sich dafür ein, die Verbindungsdaten von Telefon und Internet für sechs Monate zu speichern; sie dürften aber nur genutzt werden, um besonders schwere Verbrechen aufzuklären.
Update: Nun gibt es eine Pressemitteilung der Grünen in Baden-Würtemberg. Darin lehnen sie die Vorratsdatenspeicherung und den Vorstoss des SPD-Innenministers ab.
„Offensichtlich liegt auch ein Missverständnis vor. Denn ohne Kabinettsbeschluss und ohne Einigung der Koalitionsfraktionen kann es eine Initiative des Landes bei diesem bekannt schwierigen und umstrittenen Thema überhaupt gar nicht geben. Das Festhalten an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hilft weder den Strafverfolgungsbehörden, noch schützt es die Bürgerrechte“, fügte er an.
Ich frag mich nur, was jetzt passiert. Offensichtlich wird Gall seine Initiative weiter vorantreiben und im Namen des Bundeslandes Baden-Würtemberg und als Innenminister der Grün-Roten Regierung weiter für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung werben und diese durchsetzen wollen. GIbts da jetzt ein Veto vom Ministerpräsidenten und Gall wird seine Initiative zurückziehen? Oder sind das jetzt nur Worte und der kann machen, was er will?
Update: Die Geschichte wird immer interessanter. Die SPD Baden-Würtemberg erklärt jetzt, der Innenminister würde nur das bearbeiten, was im Koalitionsvertrag steht:
Rechtsexperte Andreas Stoch: „Der Innenminister hat keine neue Initiative ergriffen, sondern die im grün- roten Vertrag verankerte Position in die Verhandlungen mit seinen Kollegen eingebracht“. Die SPD- Landtagsfraktion sieht in den Äußerungen von Innenminister Reinhold Gall zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung keine Abkehr von grün- roten Vereinbarungen. „Der Innenminister hat keine neue Initiative ergriffen, sondern die im grün- roten Vertrag verankerte Position in die Verhandlungen mit seinen Kollegen eingebracht“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Landtagsfraktion Andreas Stoch, zugleich ihr rechtspolitischer Sprecher.
Und nun? Kommt jetzt die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten und was ist mit den Basisbeschlüssen der SPD-Baden-Würtemberg? Vermutlich macht Gall einfach weiter.